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Zur Depot‑ vs. Tabletten‑Logik – eine sachliche Einordnung

Maggi

Administrator
Mir geht es hier nicht um einzelne Medikamente oder individuelle Entscheidungen, sondern um die grundsätzliche Kosten‑ und Versorgungslogik.

Faktisch ist es so:
  • Depot‑Antipsychotika werden überwiegend von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, also aus Beiträgen der Versicherten.
  • Viele Depots enthalten alte Wirkstoffe, sind aber durch Darreichungsform‑Patente weiterhin sehr teuer.
  • Orale Antipsychotika – auch neuere patentierte Wirkstoffe – sind im Vergleich 5‑ bis 10‑fach günstiger, teilweise noch deutlich mehr, wenn realistische Einnahmemengen berücksichtigt werden.
In der Praxis nehmen viele Betroffene:
  • reduzierte orale Dosen,
  • Intervall‑Einnahmen,
  • oder individuell angepasste Mengen,
wodurch sich die realen Medikamentenkosten nochmals deutlich senken – ohne zwingend auf neue Wirkstoffe verzichten zu müssen.


Die zentrale Frage ist daher keine medizinische, sondern eine systemische:

Wenn bei vergleichbaren oder besseren Outcomes
  • orale Therapien ein Vielfaches günstiger sind,
  • Depots aber weiterhin als Standardlösung finanziert werden,
dann stellt sich die Frage, ob hier Kostenverlagerung statt Kostenersparnis stattfindet.

Die häufige Begründung „Depots sparen Klinikaufenthalte“ ist nachvollziehbar, wird aber selten transparent gegengerechnet:
  • Rückfälle sind multifaktoriell,
  • Nebenwirkungen und Langzeitfolgen werden kaum monetarisiert,
  • individuelle Verträglichkeit und flexible Dosierung spielen im Kostennarrativ eine untergeordnete Rolle.


Wichtig:

Das ist keine Korruptionsbehauptung, sondern eine Frage nach Wirtschaftlichkeit und Prioritätensetzung.

Die Verantwortung liegt nicht bei einzelnen Ärzt:innen oder Patient:innen, sondern verteilt sich auf:
  • Nutzenbewertung,
  • Preisverhandlungen,
  • Verordnungsanreize,
  • und regulatorische Rahmenbedingungen.
Gerade deshalb halte ich es für legitim, diese Logik kritisch zu hinterfragen – ohne Schuldzuweisungen, aber mit dem Anspruch, dass Beitragsgelder effizient und patientenzentriert eingesetzt werden sollten.



  • Wie erlebt ihr selbst den Unterschied zwischen Depot‑ und Tablettentherapie – nicht nur medizinisch, sondern auch im Alltag (Flexibilität, Nebenwirkungen, Selbstbestimmung)?

  • Wird eurer Meinung nach bei der Verordnung von Depots ausreichend zwischen individueller Verträglichkeit und administrativer „Sicherheit“ abgewogen? Oder überwiegt oft die Sorge um Adhärenz und Rückfallstatistiken?

  • Habt ihr den Eindruck, dass Kostenfragen bei der Wahl der Therapie transparent kommuniziert werden? Oder spielt der tatsächliche Preis im Arzt‑Patient‑Gespräch kaum eine Rolle?

  • Wie realistisch ist aus eurer Sicht die Annahme, dass Depots automatisch Klinikaufenthalte vermeiden? Welche anderen Faktoren spielen eurer Erfahrung nach eine größere Rolle?

  • Sollte es mehr Raum für individuell reduzierte orale Therapien geben, gerade wenn neue Wirkstoffe verfügbar sind, die verträglicher sind als ältere Substanzen?

  • Wo seht ihr die Verantwortung, wenn sehr teure Therapien zum Standard werden, obwohl günstigere Alternativen existieren – bei Ärzt:innen, Krankenkassen, Leitlinien oder dem System insgesamt?
 
Depot-Spritzen machen nur Sinn, wenn keine oder nur verminderte Krankheitseinsicht besteht, ansonsten ist es Freiheitsberaubung.
 
Depot-Spritzen machen nur Sinn, wenn keine oder nur verminderte Krankheitseinsicht besteht, ansonsten ist es Freiheitsberaubung.
Da möchte ich folgendes einbringen:

🧠 Was bedeutet „verminderte Krankheitseinsicht“ bei Schizophrenie?​

In der Psychiatrie meint Krankheitseinsicht drei getrennte Bereiche:
  1. Einsicht, dass Symptome vorhanden sind (z. B. „Ich habe Stimmen gehört“)
  2. Einsicht, dass diese Symptome krankheitsbedingt sind (z. B. „Die Stimmen kommen nicht von außen, sondern aus der Erkrankung“)
  3. Einsicht, dass Behandlung sinnvoll ist (z. B. „Medikamente reduzieren Rückfallrisiko“)
Eine verminderte Krankheitseinsicht bedeutet, dass einer oder mehrere dieser Punkte nicht vollständig akzeptiert oder verstanden werden.Das ist ein deskriptiver klinischer Begriff, kein moralisches Urteil.


🔍 Fällt Medikamentenreduktion oder Unzufriedenheit damit darunter?​

Kurz: Nein — nicht automatisch. Und genau hier wird in der Praxis oft vorschnell pathologisiert.

❌ Was NICHT automatisch „verminderte Krankheitseinsicht“ ist:​

  • Unzufriedenheit mit Nebenwirkungen
  • Wunsch nach Dosisreduktion
  • Phasenweises Absetzen
  • Der Wunsch, langfristig ohne Medikamente auszukommen
  • Kritik an der bisherigen Behandlung
  • Der Wunsch nach mehr Autonomie oder weniger Sedierung
All das kann völlig rational, informiert und gesund sein.

✔️ Wann es als verminderte Krankheitseinsicht gewertet wird:​

Nur wenn jemand ausdrücklich sagt oder zeigt:
  • „Ich war nie krank.“
  • „Die Stimmen waren real, keine Symptome.“
  • „Ich brauche keine Behandlung, weil nichts mit mir war.“
  • „Die Ärzte haben sich alles ausgedacht.“
  • „Die Medikamente wirken nicht, weil ich gar keine Erkrankung habe.“
Also: Es geht um die Interpretation der Symptome, nicht um die Haltung zu Medikamenten.


🧩 Warum wird das in der Praxis oft verwechselt?​

Weil manche Behandler leider:
  • Medikamentenakzeptanz = Krankheitseinsicht
  • Reduktionswunsch = Non-Compliance
  • Nebenwirkungsprobleme = „fehlende Einsicht“
gleichsetzen.

Das ist fachlich falsch und führt zu unnötigen Konflikten.

Eine Person kann voll einsichtig sein und trotzdem sagen:

„Ich möchte die Dosis reduzieren, weil die Nebenwirkungen meine Lebensqualität beeinträchtigen.“
Das ist keine Krankheitseinsichtsstörung, sondern informierte Autonomie.


🧠 Der entscheidende Punkt​

Krankheitseinsicht bezieht sich auf die Bewertung der Symptome — nicht auf die Bewertung der Therapie.
 
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Darunter hatte ich viel zu leiden. Die Ärzte warfen mir wiederholt mangelnde Krankheitseinsicht vor, wobei ich die Symptome und den Umstand dass ich erkrankt bin akzeptiert habe. Wie ein Totschlagargument wurde das gegen mich vorgebracht. Mich haben auch die Arztbriefe immer wütend gemacht, weil darin regelrechte Lügen verbreitet wurden.
 
Darunter hatte ich viel zu leiden. Die Ärzte warfen mir wiederholt mangelnde Krankheitseinsicht vor, wobei ich die Symptome und den Umstand dass ich erkrankt bin akzeptiert habe. Wie ein Totschlagargument wurde das gegen mich vorgebracht. Mich haben auch die Arztbriefe immer wütend gemacht, weil darin regelrechte Lügen verbreitet wurden.
Nur, bist du leider rückfällig geworden, ansonsten wäre deine Bewährung schon längst abgelaufen.:(

Mir hätte so etwas damals auch blühen können. Ich hab 2014 in der Psychose ein fahrendes Auto aus dem Verkehr gewunken, bin auf die Motorhaube gesprungen und hab die Windschutzscheibe eingetreten.
 
Depot-Spritzen machen nur Sinn, wenn keine oder nur verminderte Krankheitseinsicht besteht, ansonsten ist es Freiheitsberaubung.
Ich sehe den Punkt, den du meinst – aber für mich ist „verminderte Krankheitseinsicht“ kein stabiler Zustand, sondern fast immer ein akutpsychiatrisches Phänomen, das sich im Verlauf verändert. Gerade zu Beginn einer Psychose ist die Einsicht oft eingeschränkt, gleichzeitig besteht aber auch ein erhöhtes Risiko für Belastung, Verwirrung oder Suizidalität. In dieser Phase kann ein Depot tatsächlich Zeit verschaffen, bis jemand wieder klarer denken kann.

Sobald die Akutphase vorbei ist, verändert sich die Lage aber komplett. Viele entwickeln dann echte Einsicht, auch wenn sie Medikamente kritisch sehen oder reduzieren möchten. Das ist für mich etwas völlig anderes als „fehlende Einsicht“. Wenn man diese Begriffe zu weit fasst, besteht die Gefahr, dass jede Unzufriedenheit mit der Therapie automatisch als „verminderte Einsicht“ gewertet wird – und das würde Depots im privaten Bereich viel zu leicht rechtfertigen.

Für mich macht ein Depot daher nur in einer klaren Akutsituation Sinn, nicht als Dauerlösung oder als Reaktion auf Kritik, Reduktionswünsche oder Nebenwirkungen. Nach der Stabilisierung kann man in Kliniken problemlos mit Tabletten arbeiten, und viele brauchen dann auch Raum, um ihre Diagnose überhaupt zu verstehen und zu lernen, Rückfälle zu erkennen.
 
Das stimmt. Rückfällig bin ich leider geworden. Mir ist das Ganze mit den Medikamenten auch eine Lehre.
Da hast du Glück gehabt. Gut dass es nur einmal vorkam.
 
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Dann nehme ich ich verminderte Krankheitseinsicht zurück.:) Aber wenn jemand sich partout nicht helfen lassen will, mach ein Depot schon Sinn.
 
Ich finde die Diskussion interessant. Hab aber nicht viel beizutragen. Aber tatsächlich hab ich überlegt aus bequemlichkeit auf depot spritzen umzustellen.
 
Um mal auf die Medikamentepreise zurückzukommen, wo ich das ernste Problem sehe.
Diese Depotformen der Wirkstoffe gab es früher ja in Pflanzenölen oder so, und heute verwendet man, glaube ich, so etwas wie chirurgische Fäden, in denen die Wirkstoffe eingebracht sind, die sich dann langsam freisetzen.
Von der Herstellung ist so etwas kein Hexenwerk und in der Massenproduktion werden die Herstellungskosten für eine Monats-Depot-Spritze kaum mehr als 5 Euro betragen.

Preise liegen da meist im hohen 3- oder teils im 4-stelligen bereich.
Das Paliperidon-Depot (Xeplion) gab es schon 2012, damals habe ich das bekommen, kostet noch ca. 1000 €.
XEPLION 150 mg Depot Injektionssusp. Fertigspr. (1 St)

Hier wird für hohe Dosierungen auch noch höhere Preise aufgeschlagen, was generell eher dazu beiträgt, dass man seitens der Hersteller höhere Dosierungen empfiehlt oder einsetzt, als sinnvoll erscheint.
Da wären für alle Dosierungen Einheitspreise durchaus zweckmäßig.

Bei Aripiprazol-Depot (Abilify-Maintena) ist das mit dem Einheitspreis möglich und dort liegen die Kosten mit 550 € auch viel zu hoch:
abilify maintena Preisvergleich – günstige Preise

Hier bräuchte es neben 300 mg (12,5 mg oral) und 400 mg (ca. 17,5 mg oral) auch kleinere, etwa 100, 150 und 200, um 5 mg, 7,5 mg und 10 mg Tagesdosis zu ermöglichen, was in Tablettenform auch meistens völlig ausreichend ist. Hier findet aufgrund unnötig hoher Dosierungen eine Schräglage statt.
Bei manchen Patienten reichen 2–5 mg, um die Rezeptoren antipsychotisch ausreichend zu belegen, was auch im Akutfall durschlägt


Jetzt zum gerechtfertigten Depotpreis:

Nehmen wir Cariprazin (Reagila) in Tablettenform (kein Depot), was ein neuer patentierter Wirkstoff ist, kostet auch in unterschiedlichen Dosierungen etwa den gleichen Preis, also 280 € für 98 Stück, das entspricht 86€ im Monat:
Reagila 4,5 mg Hartkapseln (98 St) Apotheken Preise

Reagila, also Cariprazin, ist ein neuer Wirkstoff in patentierter Form, wo tatsächlich hohe Forschungskosten entstehen. Hier werden also keine 100€ im Monat bereitgestellt, für einen neuen Erstwirkstoff.



Folgerung:
Logisch wäre es, für diese Depots maximal 100 € pro Monat zu bezahlen, damit wären die geschätzten 5 Euro Herstellungskosten locker gedeckt.

Andersherum kann man für neue Wirkstoffe, denen man aktuell den Marktzugang verweigert hat, wie Lurasidon und Brexpiprazol, die ersten Jahre auch 250 € pro Monat zahlen und diese Preise dann auch auf um die 100 € anpassen.

Weiteres Problem sind Generika:
Hier wird bei Tabletten Preisdumping betrieben und teils wird wirklich nur der allergünstigste Anbieter bezahlt. Andersherum: Bei Depot-Generika liegen diese häufig nur 30 % unterhalb der Originalpräparate, für die es die letzten 20 Jahre keine Preissenkungen gab, und gleichzeitig ist ein Wechsel von Original zu Generika nach abgelaufenen Patenten keine Verpflichtung.

Bei Tabletten sollte das in der Regel eine Zwangsmaßnahme sein, dass, sobald die Patente ausgelaufen sind, die Generikaform eingesetzt werden muss. Auch hier scheint es Ausnahmen zu geben.

Bei Depots besteht da kein Zwang oder Umstellungsgrund auf Generika. Diese fehlende Pflicht ist auch bewusst wettbewerbsverzerrend, da es dann für Generikaanbieter unattraktiv ist oder gar kein Wettbewerb entsteht.

Eine Pflicht von Depots, wenn die Patente abgelaufen sind, auf das günstigere Medikament als Generika in Depotform (gleicher Wirkstoff) zu wechseln, wäre zwingend notwendig, da Tablettenanbieter hier extrem benachteiligt sind. Diese Hersteller von Depots haben ja Tablettenvarianten und alles schon vorher über die letzten Jahrzehnte teuer vermarktet.

Dazu kommt, dass 2-Wochen-Depots sinnvoller als 4-wöchige sein können, also die Folgeprodukte mit 3 und 5 Monaten teils völlig aus der Zeit gegriffen sind und für die Patienten zusätzliche Risiken darstellen.

Hersteller von Depotspritzen haben nahezu keinen Forschungsaufwand und werden aktuell belohnt, wo andere Tablettenhersteller bestraft werden.
Brexpiprazol und Lurasidon haben etwa keinen Marktzugang in Deutschland, obwohl diese sicher keine 500 oder 1000 € im Monat kosten würden und die Patente man nach wenigen Jahren auch wie bei Reagila bei 100 € für Originalpräparate im Monat wäre.

Das Problem ist, dass Althersteller, vor allem der des obersten Präparats, die letzten 40 Jahre mit einem Ausgangswirkstoff sehr hohe Preise verlangt haben, sodass andere Hersteller extrem benachteiligt worden sind. Das ist wie Geldwäsche, nur in einem Ausmaß, das undenkbar ist und das für ein ansonsten miserabel verträgliches Medikament.
Für Erkrankte kann so auch keine Erkrankungseinsicht entstehen, wenn verträgliche Wirkstoffe in preiswerter Form da sind, von der EMA längst zugelassen, aber keinen Marktzugang bekommen, weil irgendein Institut für Wirtschaftlichkeit (IQWIG) und BfArM keinen Zusatznutzen sehen wollten. Diese Behörden stellen sich nach außen transparent dar, aber die Macht liegt bei den großen Pharmaherstellern, welche neue Innovationen anderer Hersteller bewusst unterbinden wie auch Brexpiprazol und Lurasidon.
Hier ein recht präziser Nebenwirkugnsvergleich:
https://schizophrenie-forum.com/psy...enwirkungen_von_antipsychotika_2026-pdf.2211/
Die Logik müsste nach der deutlich besseren Verträglichkeit gehen, weil man Antipsychotika von der Wirkung her kaum vergleichen kann, und hier gerade mit Brexpiprazol einen wichtigen Partialagonisten zurückhält, den man bei Unverträglichkeiten bräuchte, da gerade mal zwei bestehende Partialagonisten vorhanden sind.

Warum sollten Betroffene also unverträgliche, überteuerte Medikamente einnehmen, wenn es längst verträglichere Wirkstoffe wie etwa Lurasidon (Antagonist) gibt und Partialagonisten wie Brexpiprazol längst da sind? Würde man diese, die längst zugelassen sind, sich auch leisten wollen (es wäre eine deutliche Kostenersparnis) und Depots strenger regulieren, dann hätten Patienten auch mehr Grund, diesem psychiatrischen System Vertrauen entgegenbringen zu können.

Aktuell kann einem Angst und Bange werden, weil dieser noch problematische Zustand jene Patienten bestätigt, die wenig bis keine Erkrankungseinsicht haben, was zwangsläufig auch zum Vertrauensverlust beiträgt.

Ich sehe den Willen, die Dinge besser zu machen, auch bei den Ärzten und Professoren, die ich kennenlernen durfte. Wir wehren uns hier nicht nur gegen Anfänge, sondern gegen ein bereits zutiefst korruptes und ungerechtes System, welches sich selbst erhält und das man nur mit einem Willen brechen kann, damit es Patienten wieder hilft, statt Schaden durch Stagnation und Rückschritt zu erzeuge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn das etwas viel Text ist.
Wenn ein Tablettenhersteller mit Wirkstoffen aus den 90er Jahren bis heute diese sehr überteuert verkaufen kann, dann läuft etwas falsch.

Risperdal-Consta (gibt es schon 2002) und kostet für das 2 wöchige Depot immer noch teils 400€
Risperdal Consta 50 mg (5 St.)
Risperdal-Consta.PNG

(Stand 14.02.2026)


Risperidon- und Paliperidon-Depots gibt es schon länger als Generikum. Man sollte da eine Generikumpflicht einführen, damit dort überhaupt ein Wettbewerb entsteht, wobei selbst Generikahersteller Schweinepreise verlangen:
Paliperidon-ratiopharm 150mg Depot-Injektionssusp. (1 St)

Paliperidon-Ratiopharm.PNG




750 Euro im Monat für einen Wirkstoff von 2007, wo die Patente dieses Medikaments spätestens 2023 abgelaufen sind, aber es ja keine Umstellungspflichten gibt und so die Preise im astronomischen Bereich bleiben

Für Reagila (Cariprazin), ein sehr neues Originalmedikament in Tablettenform, kostet 300 €, aber für 3 Monate! Also nur 100 € im Monat für einen neuen Wirkstoff von 2018. Das ist eine echte neuentwickelte Innovation, die im Grunde unter Wert angeboten wird. In Zukunft wird man wohl zahlen müssen, wenn man Patienten helfen will, aber dann sollten sich die Depothersteller auf Rückzahlungen gefasst machen.

Reagila 3 mg Hartkapseln (98 St) Apotheken Preise

Reagila-Cariprazin.PNG

2-wöchig.PNG

Risperdal Consta 37.5mg (1 St) kaufen online

Das sind Preisunterschiede, nur kostet das neue Medikament Reagila (Cariprazin) (2018) lediglich 100€ im Monat für das patentierte Präparat.
Medikamente mit einer Wirkstoffzubereitung aus den 1990er Jahren kosten dagegen für Paliperidon (2012) selbst in Generikumform 750€ für 4 Monate und oben das Risperdal-Consta (2002) für 2 Wochen 300 €, also mal zwei genommen 600€ im Monat.

Medikament von 2002 kostet immer noch 600 € in Depotform, neu patentierter Tablettenwirkstoff (2018) mit erheblichen Entwicklungskosten gerade mal 100 € im Monat

Verhältnis = 6:1

Verschwendung = nur die Spitze des Eisbergs. Die Medikamentekosten der Depots entstehen in Kliniken und Ambulanzen, nur selten über Apothekenrezepte. Da ist es vermutlich sehr schwer, die Kosten zu beziffern, vor allem wenn Preisverhandlungen und anderes hinter verschlossenen Türen intransparent stattfinden, wie es bisher der Fall war.
 

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Auch wenn das etwas viel Text ist.
Wenn ein Tablettenhersteller mit Wirstoffen aus den 90er Jahren bis heute diese sehr überteuert verkaufen kann, dann läuft etwas falsch.

Risperdal-Consta (gibt es schon 2002) und kostet für das 2 wöchige Depot immer noch teils 400€
Risperdal Consta 50mg (5 St) kaufen online
Anhang anzeigen 2555
(Stand 14.02.2026)


Risperidon und Paliperidon Depots gibt es schon länger als Generikum. Man sollte da eine Generikumpflicht einführen damit dort überhaupt ein Wettbewerb ensteht wobei selbst Generikahersteller Schweinepreise verlangen:
Paliperidon-ratiopharm 150mg Depot-Injektionssusp. (1 St)

Anhang anzeigen 2556



750 Euro im Monat für einen Medikament von 2012 wo die Patente 2023 abgelaufen sind.

Für Reaglia(Cariprazin) ein sehr neues Orginalmedikament in Tablettenform kostet 300 € aber für 3 Monate !

Reagila 3 mg Hartkapseln (98 St) Apotheken Preise

Anhang anzeigen 2557



Das sind Preisunterschiede nur kostet das neue Medikament Reagila (Cariprazin)(2018) nur 100€ im Monat für das patentierte Präperat.
.Medikamente mit einer Wirkstoffzubereitung aus dem 90er Jahren kosten dagegen für Paliperdon (2012) selbst in Generikumform 750€ für 4 Monate und oben das Risperdal-Consta(2002) für 2 Wochen 400 also 800€ im Monat.

@Maggi

Deine Kritik an hohen Preisen ist nachvollziehbar. Aber einige Punkte sind so pauschal formuliert, dass sie medizinisch und systemisch zu kurz greifen.
Depotpräparate sind nicht einfach ‘alte Wirkstoffe in Spritzenform’. Die Depot-Technologie ist aufwendig in Herstellung und Zulassung. Zudem spiegeln Listenpreise nicht zwingend die tatsächlichen Erstattungspreise wider, da Rabattverträge eine große Rolle spielen. Du übertreibst mal wieder.

Auch die Aussage, Depots seien grundsätzlich unverträglich oder schädlicher als Tabletten, ist so nicht haltbar. Für viele Patientinnen und Patienten sind sie ein wichtiger Bestandteil der Stabilisierung, besonders bei Adhärenzproblemen.
Therapieentscheidungen sollten individuell getroffen werden, nicht ideologisch.
Über Preise kann und sollte man diskutieren. Aber eine pauschale Abschaffung zu fordern, blendet den klinischen Nutzen für bestimmte Gruppen aus.
 

1) Technisch ist das kein Hexenwerk – der Markt würde reagieren​

Du hast recht:
  • Depot‑Trägersysteme sind keine „Wundertechnologien“.
  • Es handelt sich meist um biologisch abbaubare Polymere (vergleichbar mit chirurgischem Nahtmaterial), in die der Wirkstoff eingebettet ist.
  • Die 2‑Wochen‑Formulierung von 2002 ist technologisch längst Stand der Technik.
➡️ Wenn es eine Austauschpflicht gäbe, hätten Generikahersteller sofort einen massiven Anreiz, diese Systeme nachzubauen – genau wie bei Retardtabletten.

Dass das nicht passiert, liegt nicht an Patenten oder Technik, sondern an fehlendem Marktdruck.


2) Patente sind hier nicht das eigentliche Hindernis​

Wichtig ist die saubere Trennung:
  • Wirkstoffpatente (Risperidon) sind seit vielen Jahren abgelaufen.
  • Formulierungs‑ oder Gerätepatentekönnen existieren, aber:
    • sie laufen zeitlich begrenzt
    • sie schützen konkrete Ausführungen, nicht das Prinzip „Depot“
➡️ Nach 5–10 Jahren Marktpräsenz müsste eine Depot‑Technologie de facto generikafähig sein – so wie Retardformen bei Tabletten.

Dass sie es praktisch nicht ist, liegt an Sonderregeln im Erstattungs‑ und Austauschrecht, nicht an Patentrechten.


3) Wo genau das Gesetz versagt (konkret)​

a) § 129 SGB V – Aut‑idem (Austauschpflicht)​

  • Gilt formal auch für Generika.
  • Praktisch wird sie bei Depots nicht angewendet, weil:
    • Darreichungsformen als „nicht austauschbar“ behandelt werden
    • keine klare Regelung für therapeutisch äquivalente LAI‑Generika existiert
➡️ Änderung nötig: Klare gesetzliche Festlegung, dass zugelassene Depot‑Generika austauschbar sind, sofern Bioäquivalenz vorliegt.


b) § 35 SGB V – Festbeträge​

  • Für Tabletten Standard.
  • Für Depot‑Antipsychotika faktisch nicht etabliert.
➡️ Änderung nötig: Eigene Festbetragsgruppen für LAI‑Antipsychotika, getrennt nach Wirkstoff und Intervall (z. B. 2‑wöchig).


c) § 130a SGB V – Rabattverträge​

  • Bei Tabletten zentraler Preistreiber.
  • Bei Depots kaum genutzt, weil:
    • geringe Anbieterzahl
    • fehlende Austauschlogik
    • organisatorische Trägheit
➡️ Änderung nötig: Verpflichtende Ausschreibungen/Rabattverträge auch für Depotpräparate.


4) Warum ohne diese Änderungen kein Generikamarkt entsteht​

Das ist der ökonomische Kern:
  • Kein Austausch → kein Absatzrisiko für Originalhersteller
  • Kein Absatzrisiko → kein Preisnachlass
  • Kein Preisnachlass → kein Anreiz für Generikahersteller
➡️ Der Markt ist strukturell blockiert.Nicht durch Technik. Nicht durch Patente. Durch Gesetzesdesign.


5) Warum 4‑Wochen‑ und Langzeitdepots systemisch problematisch sind​

Deine Einschätzung ist nachvollziehbar:
  • Längere Intervalle:
    • erhöhen die Dauerexposition
    • verschlechtern die Feinsteuerbarkeit
    • verstärken Nebenwirkungen
  • Der Nutzen liegt nichtin besserer Medizin, sondern in:
    • Organisationslogik
    • Adhärenz‑Kontrolle
    • Systembequemlichkeit
➡️ Medizinisch sinnvoll kann ein kurzintervalliges Depot sein.➡️ Systemisch gefördert werden aber die teuren Langzeitprodukte.


6) Das Fazit – sachlich, aber eindeutig​

  • Ja: Eine Austauschpflicht würde sofort Wettbewerb erzeugen.
  • Ja: Die Technologie ist alt und generikafähig.
  • Nein: Patente rechtfertigen diese Preise nicht mehr.
  • Ja: Das Problem liegt im SGB V (Austausch, Festbeträge, Rabattverträge).
  • Ja: Ohne Gesetzesänderung bleibt der Markt blockiert.
  • Ja: Das hat das System über Jahre Milliarden gekostet.
Das ist kein individuelles Fehlverhalten, sondern ein strukturelles Versagen der Arzneimittelregulierung bei Depotpräparaten.


mit KI erstellt
 
@Maggi

Deine Kritik an hohen Preisen ist nachvollziehbar. Aber einige Punkte sind so pauschal formuliert, dass sie medizinisch und systemisch zu kurz greifen.
Depotpräparate sind nicht einfach ‘alte Wirkstoffe in Spritzenform’. Die Depot-Technologie ist aufwendig in Herstellung und Zulassung. Zudem spiegeln Listenpreise nicht zwingend die tatsächlichen Erstattungspreise wider, da Rabattverträge eine große Rolle spielen. Du übertreibst mal wieder.

Auch die Aussage, Depots seien grundsätzlich unverträglich oder schädlicher als Tabletten, ist so nicht haltbar. Für viele Patientinnen und Patienten sind sie ein wichtiger Bestandteil der Stabilisierung, besonders bei Adhärenzproblemen.
Therapieentscheidungen sollten individuell getroffen werden, nicht ideologisch.
Über Preise kann und sollte man diskutieren. Aber eine pauschale Abschaffung zu fordern, blendet den klinischen Nutzen für bestimmte Gruppen aus.

Du solltest die Schieflage bzw. Verhältnismäßigkeit mal berücksichtigen, oder verteidigst du diese/n Hersteller!?

Ein Hersteller, der über 40 Jahre extrem große Umsätze macht, ohne ein neues Medikament/Wirkstoff erfinden zu müssen. Andere neue Hersteller bekommen gar keine Erstattungsfähigkeit oder erscheinen nie auf dem deutschen Markt, obwohl diese deutlich verträglicher und in Tablettenform auch wesentlich günstiger sind, trotz Patentform. Wie Lurasidon (atypischer Antagonist) und Brexpiprazol (atypischer Partialagonist)

Wo liegt da für Forschungsunternehmen der Anreiz, wenn man deren Markteinführung trotz besserer Verträglichkeit und günstigerer Preise verhindert?



Man steckt Milliarden in die Forschung eines neuen Wirkstoffs und bekommt dann für Cariprazin, welches 2018 eingeführt wurde, etwa 100 € im Monat mit der Prämisse, dass die Patente in ein paar Jahren abgelaufen sind und die Apotheken zum günstigsten Generikum wechseln müssen. Andere für 1990 eingeführte Medikamente bzw. heutige Depots kosten ca. 600 € pro Monat ohne Umstellungspflichten und ziehen von der Verträglichkeit her viele Folgeerkrankungen nach sich.

Das ist die Krux!


Nebenwirkungen.PNG
 
Zuletzt bearbeitet:

Konkreter Änderungsvorschlag zur Depot‑Problematik​

(auf Basis des aktuellen SGB V)

1️⃣ Ausgangslage (Ist‑Recht)​

§ 129 SGB V – Austauschpflicht („aut idem“)​

  • Regelt den Apothekenaustausch bei Arzneimitteln.
  • Greift faktisch nur bei Tabletten, nicht bei Depotpräparaten.
  • Depot‑Generika gelten in der Praxis als nicht austauschbar, obwohl sie zugelassen und bioäquivalent sind.
➡️ Folge: Kein Austausch → kein Wettbewerb → dauerhaft hohe Preise.


§ 35 SGB V – Festbeträge​

  • Für orale Antipsychotika Standard.
  • Für Depot‑Antipsychotika praktisch nicht etabliert.
➡️ Folge: Alte Depotpräparate bleiben preislich unreguliert, selbst Jahrzehnte nach Markteinführung.


§ 130a SGB V – Rabattverträge​

  • Zentrales Sparinstrument bei Tabletten.
  • Bei Depots kaum angewendet, da:
    • kein Austauschmechanismus
    • geringe Anbieterzahl
    • keine Verpflichtung zur Ausschreibung
➡️ Folge: Kein Anreiz für Generikahersteller, Depotformulierungen zu entwickeln.


2️⃣ Das strukturelle Problem​

  • Depot‑Generika müssen rechtlich bioäquivalent sein, sonst keine Zulassung.
  • Die Technologie (z. B. Polymer‑Trägersysteme) ist seit 2002 Stand der Technik.
  • Patente auf Wirkstoff und Grundtechnologie sind abgelaufen oder irrelevant.
➡️ Das Problem ist nicht medizinisch oder technisch – sondern gesetzlich.


3️⃣ Konkrete Gesetzesänderungen (Vorschlag)​

🔧 Änderung 1: § 129 SGB V – Austauschpflicht erweitern​

Ergänzung eines neuen Absatzes:

§ 129 Abs. 1a SGB V (neu): Zugelassene Depot‑Arzneimittel gelten als austauschbar, sofern sie
– denselben Wirkstoff,
– dieselbe Applikationsform (Depot‑Injektion),
– dieselbe Dosierungsstärke und
– nachgewiesene Bioäquivalenzaufweisen.

Ein Austausch darf nur aus medizinisch begründeten Gründen ausgeschlossen werden.

➡️ Wirkung: Depot‑Generika werden wie Tabletten behandelt → echter Wettbewerb entsteht.


🔧 Änderung 2: § 35 SGB V – Festbetragsgruppen für Depots​

Ergänzung:
Für langwirksame injizierbare Antipsychotika sind eigene Festbetragsgruppen zu bilden, getrennt nach
– Wirkstoff
– Applikationsintervall (z. B. 2‑wöchig, 4‑wöchig).

➡️ Wirkung: Alte Depotpräparate können nicht mehr dauerhaft überteuert bleiben.


🔧 Änderung 3: § 130a SGB V – Rabattverträge verpflichtend ausweiten​

Klarstellung:
Krankenkassen sind verpflichtet, auch für Depot‑Arzneimittel Rabattverträge auszuschreiben, sofern mehrere Anbieter verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können.

➡️ Wirkung: Marktanreiz für Generikahersteller, Depotformulierungen zu entwickeln.


4️⃣ Warum diese Änderungen zwingend sind​

  • Ohne Austauschpflicht lohnt sich kein Depot‑Generikum.
  • Ohne Festbetrag bleibt der Preis beliebig hoch.
  • Ohne Rabattverträge gibt es keinen Wettbewerb.
➡️ Das System erzwingt Sparsamkeit bei Tabletten,➡️ schützt aber Depot‑Monopole – selbst bei 20+ Jahre alten Präparaten.


5️⃣ Kurzfazit​

  • Depot‑Antipsychotika sind kein Sonderfall der Medizin, sondern ein Sonderfall des Gesetzes.
  • Die fehlende Austausch‑ und Preisregulierung ist kein Naturgesetz, sondern ein politisches Versäumnis im SGB V.
  • Mit denselben Regeln wie bei Tabletten würden Depot‑Generika entstehen – und Milliarden eingespart.
 
Zuletzt bearbeitet:
@all
Wie denkt ihr über diese Gesetzesänderung, die im letzten Beitrag vorgeschlagen wurde, und wie denkt ihr über dieses Thema?


Ebenso sollte man, finde ich, Betroffenen mehr Möglichkeiten geben, einfacher auf Tablettenwirkstoffe zurückzukommen, damit das Depot keine Einbahnstraße wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Maggi

Es geht nicht um deine persönliche Haltung. Die ist total unlogisch, da du dich nicht auskennst wie es genau läuft.

Das, was du bei medizinfuchs siehst, ist der offizielle Apothekenverkaufspreis. Der wirkt wie der Preisschild im Schaufenster. Aber im Hintergrund laufen Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen. Diese Rabatte sind meist nicht öffentlich.
Ein paar Punkte, die wichtig sind:
• Gesetzliche Krankenkassen handeln oft erhebliche Abschläge aus.
• Zusätzlich gibt es gesetzliche Herstellerabschläge.
• Bei patentgeschützten Medikamenten greift nach Markteinführung das AMNOG-Verfahren, bei dem ein Erstattungsbetrag verhandelt wird.
• Der reale Erstattungspreis kann deutlich unter dem Listenpreis liegen.
Das heißt nicht, dass alles günstig ist. Depotpräparate sind tatsächlich oft teuer in der Herstellung. Aber der Betrag, der im Preisvergleich steht, ist nicht automatisch die Summe, die das Gesundheitssystem pro Packung bezahlt.
Außerdem verdienen die Krankenkassen gut an den teuren Medikamenten. Also kommt es dem Gesundheitssystem zugute.
 
Deine Kritik an hohen Preisen ist nachvollziehbar. Aber einige Punkte sind so pauschal formuliert, dass sie medizinisch und systemisch zu kurz greifen.
Depotpräparate sind nicht einfach ‘alte Wirkstoffe in Spritzenform’. Die Depot-Technologie ist aufwendig in Herstellung und Zulassung. Zudem spiegeln Listenpreise nicht zwingend die tatsächlichen Erstattungspreise wider, da Rabattverträge eine große Rolle spielen. Du übertreibst mal wieder.

Auch die Aussage, Depots seien grundsätzlich unverträglich oder schädlicher als Tabletten, ist so nicht haltbar. Für viele Patientinnen und Patienten sind sie ein wichtiger Bestandteil der Stabilisierung, besonders bei Adhärenzproblemen.
Therapieentscheidungen sollten individuell getroffen werden, nicht ideologisch.
Über Preise kann und sollte man diskutieren. Aber eine pauschale Abschaffung zu fordern, blendet den klinischen Nutzen für bestimmte Gruppen aus.

@XYZ

Richtigstellung: Rabattverträge, Listenpreise und Depot‑Sonderstellung​


1️⃣ Ja: Der Apothekenverkaufspreis ist​

Das ist korrekt.
  • Der Preis bei Medizinfuchs ist der offizielle Apothekenverkaufspreis (AVP).
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen nicht automatisch diesen Preis, sondern:
    • erhalten gesetzliche Herstellerabschläge
    • können Rabattverträge abschließen
    • verhandeln bei neuen Wirkstoffen Erstattungsbeträge (AMNOG)

➡️ Der reale Preis liegt oft unter dem Listenpreis.


2️⃣ Aber: Das ändert​

Denn entscheidend ist nicht, ob es Rabatte gibt, sondern wie viel Wettbewerb existiert.

Bei Tabletten:​

  • Aut‑idem‑Pflicht
  • Rabattverträge mit mehreren Anbietern
  • Festbeträge
    ➡️ Starker Preisdruck durch Austauschbarkeit

Bei Depot‑Antipsychotika:​

  • keine systematische Austauschpflicht
  • kaum Anbieter
  • keine etablierten Festbetragsgruppen
    ➡️ Schwacher oder kein Wettbewerb

➡️ Rabatte ersetzen keinen Wettbewerb.
Sie sind intransparent, individuell und nicht strukturell preissenkend.


3️⃣ „Krankenkassen verdienen an teuren Medikamenten“ – das ist falsch​

Das ist ein verbreiteter Irrtum.
  • Krankenkassen profitieren nicht von hohen Arzneimittelpreisen.
  • Sie finanzieren sich über Beiträge, nicht über Margen.
  • Hohe Arzneimittelausgaben:
    • erhöhen den Beitragsdruck
    • verschlechtern die Finanzlage
    • führen zu Sparmaßnahmen an anderer Stelle

➡️ Teure Medikamente sind kein Vorteil für das System, sondern eine Belastung.


4️⃣ Depotpräparate sind nicht „teuer, weil sie teuer herzustellen sind“​

Auch das ist nur teilweise richtig.
  • Die Herstellungskosten eines 20+ Jahre alten Depotpräparats erklären keine Preise von mehreren hundert Euro pro Monat.
  • Der Hauptpreisfaktor ist:
    • fehlender Wettbewerb
    • fehlende Austauschpflicht
    • Marktmacht durch Sonderstellung

➡️ Das sieht man daran, dass neue Wirkstoffe mit AMNOG‑Regulierung teilweise günstiger sind als alte Depots.


5️⃣ Der Kernpunkt bleibt bestehen​

Auch wenn Rabatte existieren, bleibt das strukturelle Problem:

Depot‑Antipsychotika unterliegen nicht denselben wettbewerblichen Regeln wie Tabletten.
  • Kein automatischer Austausch
  • Kein echter Generikamarkt
  • Keine systematische Preisregulierung

➡️ Ohne Austauschpflicht entsteht kein Markt.
➡️ Ohne Markt bleiben Preise hoch – unabhängig von Rabatten.


mithilfe von KI erstellt
 
Es geht nicht um deine persönliche Haltung. Die ist total unlogisch, da du dich nicht auskennst wie es genau läuft.

Das, was du bei medizinfuchs siehst, ist der offizielle Apothekenverkaufspreis. Der wirkt wie der Preisschild im Schaufenster. Aber im Hintergrund laufen Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen. Diese Rabatte sind meist nicht öffentlich.
Ein paar Punkte, die wichtig sind:
• Gesetzliche Krankenkassen handeln oft erhebliche Abschläge aus.
• Zusätzlich gibt es gesetzliche Herstellerabschläge.
• Bei patentgeschützten Medikamenten greift nach Markteinführung das AMNOG-Verfahren, bei dem ein Erstattungsbetrag verhandelt wird.
• Der reale Erstattungspreis kann deutlich unter dem Listenpreis liegen.
Das heißt nicht, dass alles günstig ist. Depotpräparate sind tatsächlich oft teuer in der Herstellung. Aber der Betrag, der im Preisvergleich steht, ist nicht automatisch die Summe, die das Gesundheitssystem pro Packung bezahlt.
Außerdem verdienen die Krankenkassen gut an den teuren Medikamenten. Also kommt es dem Gesundheitssystem zugute.

Du kennst dich überhaupt nicht aus und schiebst hier unnötig Panik.

Persönliche Klarstellung – und wo hier Wissenslücken liegen​

Ich finde es ehrlich gesagt bemerkenswert, mit welcher Selbstsicherheit hier von „Unkenntnis“ gesprochen wird, während gleichzeitig zentrale Unterschiede zwischen Tabletten und Depotpräparaten komplett ausgeblendet werden.

Ja – natürlich ist der Medizinfuchs‑Preis der Listenpreis. Das weiß hier jeder, der sich länger als fünf Minuten mit Arzneimittelpreisen beschäftigt.
Aber genau hier liegt der Denkfehler: Rabatte ersetzen keinen Wettbewerb.

Wer glaubt, dass intransparente Herstellerabschläge das gleiche sind wie:
  • Aut‑idem‑Pflicht
  • Festbeträge
  • echter Generikawettbewerb
verkennt, wie Preisbildung im GKV‑System tatsächlich funktioniert.


Konkrete Zahlen statt Allgemeinplätze​

Risperdal Consta (2‑wöchig, seit 2002)

  • Listenpreis (AVP):ca. 190–200 € pro Injektion
  • Monatlich (2 Injektionen):~380–400 €
  • Jährlich:~4.500–5.000 €
Selbst mit Herstellerabschlägen reden wir hier realistisch immer noch von mehreren tausend Euro pro Jahr – für einen über 20 Jahre alten Wirkstoff.


Xeplion (Paliperidon, 1‑monatlich)

  • Listenpreis je nach Dosis:~450–700 € pro Monat
  • Jährlich:~5.500–8.000 €
Auch hier gilt:Rabatte ja – aber kein struktureller Preisverfall, weil:

  • kaum Anbieter
  • keine Austauschpflicht
  • keine Festbetragslogik

Reagila (Cariprazin, Tablette, seit 2018)

  • Listenpreis:ca. 300 € für 98 Kapseln
  • Reicht realistisch 2–3 Monate
  • Monatlich:~100–150 €
  • Jährlich:~1.200–1.800 €
Ein 16 Jahre neuerer Wirkstoff ist also 3–5‑mal günstiger als ein altes Depotpräparat.


Warum der Verweis auf „AMNOG regelt das“ hier ins Leere läuft​

AMNOG greift:
  • bei neuen Wirkstoffen
  • nicht bei alten Depotformulierungen
Risperdal Consta ist 2002 eingeführt worden – lange vor AMNOG.Hier gibt es keine nachträgliche Nutzen‑/Preisprüfung, sondern einen historisch gewachsenen Sonderstatus.


Der entscheidende Punkt, der immer übergangen wird​

Bei Tabletten gilt:
  • Austauschpflicht
  • Rabattverträge
  • Festbeträge
    ➡️ Preisdruck entsteht automatisch
Bei Depots gilt:
  • keine echte Austauschpflicht
  • kaum Generika
  • keine Festbetragsgruppen
    ➡️ Preise bleiben hoch – egal wie alt das Präparat ist
Das ist kein medizinisches Argument, sondern ein gesetzliches.


Und zur Behauptung „Krankenkassen verdienen an teuren Medikamenten“​

Das ist schlicht falsch.

Krankenkassen:
  • haben keine Gewinnmarge auf Arzneimittel
  • finanzieren sich über Beiträge
  • hohe Arzneimittelausgaben erhöhen den Beitragsdruck
Teure Medikamente sind kein Vorteil, sondern ein Kostenproblem, das an anderer Stelle kompensiert werden muss.


Die unbequeme Frage, die man sich stellen sollte​

Wenn man sich so schützend vor Hersteller‑Sonderregeln stellt, dann sollte man auch ehrlich beantworten:
Wäre man selbst bereit, ein Depotpräparat unter Zwang oder zwangsnahen Maßnahmen zu erhalten –wissend, dass es teurer, schlechter steuerbar und rechtlich privilegiert ist?
Denn genau diese Kombination aus:
  • fehlendem Wettbewerb
  • hoher Dauerexposition
  • eingeschränkter Autonomie
ist es, die viele Betroffene kritisieren – nicht aus Panik, sondern aus Erfahrung.


Fazit​

Niemand bestreitet, dass es Rabatte gibt.
Aber solange Depotpräparate nicht denselben Regeln unterliegen wie Tabletten, bleibt das System:
  • teuer
  • intransparent
  • und strukturell verzerrt zugunsten weniger Hersteller
Das ist keine Ideologie – das ist eine Regelungslücke im SGB V.

Und genau darüber reden wir hier.


mit KI verständlich ausformuliert bzw. recherchiert
 

Persönliche Klarstellung – und wo hier Wissenslücken liegen​

Ich finde es ehrlich gesagt bemerkenswert, mit welcher Selbstsicherheit hier von „Unkenntnis“ gesprochen wird, während gleichzeitig zentrale Unterschiede zwischen Tabletten und Depotpräparaten komplett ausgeblendet werden.

Ja – natürlich ist der Medizinfuchs‑Preis der Listenpreis. Das weiß hier jeder, der sich länger als fünf Minuten mit Arzneimittelpreisen beschäftigt.
Aber genau hier liegt der Denkfehler: Rabatte ersetzen keinen Wettbewerb.

Wer glaubt, dass intransparente Herstellerabschläge das gleiche sind wie:
  • Aut‑idem‑Pflicht
  • Festbeträge
  • echter Generikawettbewerb
verkennt, wie Preisbildung im GKV‑System tatsächlich funktioniert.


Konkrete Zahlen statt Allgemeinplätze​

Risperdal Consta (2‑wöchig, seit 2002)

  • Listenpreis (AVP):ca. 190–200 € pro Injektion
  • Monatlich (2 Injektionen):~380–400 €
  • Jährlich:~4.500–5.000 €
Selbst mit Herstellerabschlägen reden wir hier realistisch immer noch von mehreren tausend Euro pro Jahr – für einen über 20 Jahre alten Wirkstoff.


Xeplion (Paliperidon, 1‑monatlich)

  • Listenpreis je nach Dosis:~450–700 € pro Monat
  • Jährlich:~5.500–8.000 €
Auch hier gilt:Rabatte ja – aber kein struktureller Preisverfall, weil:

  • kaum Anbieter
  • keine Austauschpflicht
  • keine Festbetragslogik

Reagila (Cariprazin, Tablette, seit 2018)

  • Listenpreis:ca. 300 € für 98 Kapseln
  • Reicht realistisch 2–3 Monate
  • Monatlich:~100–150 €
  • Jährlich:~1.200–1.800 €
Ein 16 Jahre neuerer Wirkstoff ist also 3–5‑mal günstiger als ein altes Depotpräparat.


Warum der Verweis auf „AMNOG regelt das“ hier ins Leere läuft​

AMNOG greift:
  • bei neuen Wirkstoffen
  • nicht bei alten Depotformulierungen
Risperdal Consta ist 2002 eingeführt worden – lange vor AMNOG.Hier gibt es keine nachträgliche Nutzen‑/Preisprüfung, sondern einen historisch gewachsenen Sonderstatus.


Der entscheidende Punkt, der immer übergangen wird​

Bei Tabletten gilt:
  • Austauschpflicht
  • Rabattverträge
  • Festbeträge
    ➡️ Preisdruck entsteht automatisch
Bei Depots gilt:
  • keine echte Austauschpflicht
  • kaum Generika
  • keine Festbetragsgruppen
    ➡️ Preise bleiben hoch – egal wie alt das Präparat ist
Das ist kein medizinisches Argument, sondern ein gesetzliches.


Und zur Behauptung „Krankenkassen verdienen an teuren Medikamenten“​

Das ist schlicht falsch.

Krankenkassen:
  • haben keine Gewinnmarge auf Arzneimittel
  • finanzieren sich über Beiträge
  • hohe Arzneimittelausgaben erhöhen den Beitragsdruck
Teure Medikamente sind kein Vorteil, sondern ein Kostenproblem, das an anderer Stelle kompensiert werden muss.


Die unbequeme Frage, die man sich stellen sollte​

Wenn man sich so schützend vor Hersteller‑Sonderregeln stellt, dann sollte man auch ehrlich beantworten:

Denn genau diese Kombination aus:
  • fehlendem Wettbewerb
  • hoher Dauerexposition
  • eingeschränkter Autonomie
ist es, die viele Betroffene kritisieren – nicht aus Panik, sondern aus Erfahrung.


Fazit​

Niemand bestreitet, dass es Rabatte gibt.
Aber solange Depotpräparate nicht denselben Regeln unterliegen wie Tabletten, bleibt das System:
  • teuer
  • intransparent
  • und strukturell verzerrt zugunsten weniger Hersteller
Das ist keine Ideologie – das ist eine Regelungslücke im SGB V.

Und genau darüber reden wir hier.


mit KI verständlich ausformuliert bzw. recherchiert

Die Darstellung greift zu kurz.
Listenpreise entsprechen nicht automatisch den realen Erstattungspreisen, da Rabattverträge und Verhandlungen greifen. Krankenkassen erzielen keine Gewinnmarge auf Arzneimittel, sondern tragen hohe Kosten. Depotpräparate sind technologisch aufwendiger in der Herstellung und unterliegen denselben sozialrechtlichen Rahmenbedingungen wie andere Arzneimittel.
Die Diskussion über Autonomie bei Zwangsmaßnahmen ist wichtig, aber sie ist ein juristisch-ethisches Thema und kein Beleg für eine strukturelle Preismanipulation.
 
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