G
Gelöschtes Mitglied 2709
Persönliche Klarstellung – und wo hier Wissenslücken liegen
Ich finde es ehrlich gesagt bemerkenswert, mit welcher Selbstsicherheit hier von „Unkenntnis“ gesprochen wird, während gleichzeitig zentrale Unterschiede zwischen Tabletten und Depotpräparaten komplett ausgeblendet werden.
Ja – natürlich ist der Medizinfuchs‑Preis der Listenpreis. Das weiß hier jeder, der sich länger als fünf Minuten mit Arzneimittelpreisen beschäftigt.
Aber genau hier liegt der Denkfehler: Rabatte ersetzen keinen Wettbewerb.
Wer glaubt, dass intransparente Herstellerabschläge das gleiche sind wie:
verkennt, wie Preisbildung im GKV‑System tatsächlich funktioniert.
- Aut‑idem‑Pflicht
- Festbeträge
- echter Generikawettbewerb
Konkrete Zahlen statt Allgemeinplätze
Risperdal Consta (2‑wöchig, seit 2002)
Selbst mit Herstellerabschlägen reden wir hier realistisch immer noch von mehreren tausend Euro pro Jahr – für einen über 20 Jahre alten Wirkstoff.
- Listenpreis (AVP):ca. 190–200 € pro Injektion
- Monatlich (2 Injektionen):~380–400 €
- Jährlich:~4.500–5.000 €
Xeplion (Paliperidon, 1‑monatlich)
Auch hier gilt:Rabatte ja – aber kein struktureller Preisverfall, weil:
- Listenpreis je nach Dosis:~450–700 € pro Monat
- Jährlich:~5.500–8.000 €
- kaum Anbieter
- keine Austauschpflicht
- keine Festbetragslogik
Reagila (Cariprazin, Tablette, seit 2018)
Ein 16 Jahre neuerer Wirkstoff ist also 3–5‑mal günstiger als ein altes Depotpräparat.
- Listenpreis:ca. 300 € für 98 Kapseln
- Reicht realistisch 2–3 Monate
- Monatlich:~100–150 €
- Jährlich:~1.200–1.800 €
Warum der Verweis auf „AMNOG regelt das“ hier ins Leere läuft
AMNOG greift:
Risperdal Consta ist 2002 eingeführt worden – lange vor AMNOG.Hier gibt es keine nachträgliche Nutzen‑/Preisprüfung, sondern einen historisch gewachsenen Sonderstatus.
- bei neuen Wirkstoffen
- nicht bei alten Depotformulierungen
Der entscheidende Punkt, der immer übergangen wird
Bei Tabletten gilt:
Bei Depots gilt:
- Austauschpflicht
- Rabattverträge
- Festbeträge
Preisdruck entsteht automatisch
Das ist kein medizinisches Argument, sondern ein gesetzliches.
- keine echte Austauschpflicht
- kaum Generika
- keine Festbetragsgruppen
Preise bleiben hoch – egal wie alt das Präparat ist
Und zur Behauptung „Krankenkassen verdienen an teuren Medikamenten“
Das ist schlicht falsch.
Krankenkassen:
Teure Medikamente sind kein Vorteil, sondern ein Kostenproblem, das an anderer Stelle kompensiert werden muss.
- haben keine Gewinnmarge auf Arzneimittel
- finanzieren sich über Beiträge
- hohe Arzneimittelausgaben erhöhen den Beitragsdruck
Die unbequeme Frage, die man sich stellen sollte
Wenn man sich so schützend vor Hersteller‑Sonderregeln stellt, dann sollte man auch ehrlich beantworten:
Denn genau diese Kombination aus:
ist es, die viele Betroffene kritisieren – nicht aus Panik, sondern aus Erfahrung.
- fehlendem Wettbewerb
- hoher Dauerexposition
- eingeschränkter Autonomie
Fazit
Niemand bestreitet, dass es Rabatte gibt.
Aber solange Depotpräparate nicht denselben Regeln unterliegen wie Tabletten, bleibt das System:
Das ist keine Ideologie – das ist eine Regelungslücke im SGB V.
- teuer
- intransparent
- und strukturell verzerrt zugunsten weniger Hersteller
Und genau darüber reden wir hier.
mit KI verständlich ausformuliert bzw. recherchiert
Die Darstellung greift zu kurz.
Listenpreise entsprechen nicht automatisch den realen Erstattungspreisen, da Rabattverträge und Verhandlungen greifen. Krankenkassen erzielen keine Gewinnmarge auf Arzneimittel, sondern tragen hohe Kosten. Depotpräparate sind technologisch aufwendiger in der Herstellung und unterliegen denselben sozialrechtlichen Rahmenbedingungen wie andere Arzneimittel.
Die Diskussion über Autonomie bei Zwangsmaßnahmen ist wichtig, aber sie ist ein juristisch-ethisches Thema und kein Beleg für eine strukturelle Preismanipulation.