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Schwerbehinderung - Nachteile - Betreuung?

Tanni

New Member
Registriert
21 Dez. 2014
Beiträge
5

Hallo ihr Lieben,

ich möchte eigentlich gerne einen Grad der Behinderung feststellen lassen (wegen meiner Schizophrenie).

Nun habe ich etwas Angst, dass ich dann eine Betreuung aufgebrummt bekomme irgendwann in dem Zusammenhang.

Ich möchte keine Betreuung haben. Ich komme super alleine zurecht.

Kann mir die Schwerbehinderung insoweit als Nachteil gereichen?

Zur Info: Ich bin durchschnittlich jährlich in einer Psychiatrie wegen der Krankheit. Und habe schon zweimal eine Wiedereingliederung gemacht anschließend.

P.S. dadurch dass ich Vollzeit arbeite, denke ich, dass es auch sein kann, dass ich weit unter 50% Schwerbehinderung nur bekomme.
 

Sehe da kein Problem drin.

Ich hab aber auch nur 30ig oder 40% bekommen oder so als ich noch arbeiten war.

Schwerbehinderung bedeutet ja eher das ein Bein oder Arm weg ist oder du um Rollstuhl sitzt, Psychose ist da ja eher eine geistige Erkrankung wo man bezüglich einer Behinderung an sich vielleicht weniger Prozente bekommt als man sich erhofft.

Wieso brauchst du das?

Naja ich hab trotzdem im Nachhinein Erwerbsminderungsrente bekommen und wurde als Vollerwerbsgemindert eingestuft, aber eben von einer Reha-Klinik.

So ist ja ein Behindertenantrag oder Gleichstellungsantrag nur bisschen Papierkram und man bekommt eine Zahl die einen vor Kündigung schützt oder Besserstellt was Urlaubstage und so angeht.
 

Hallo Tanni,

also da brauchst du keine Angst zu haben! Ich habe ebenfalls den Schwerbehindertenschein und mir wurde auch keine Betreuung aufgebrummt. Das hast ganz allein du zu entscheiden! Ich habe 50% und lebe damit einigermaßen gut. Toll ist natürlich, dass du "Sonderrechte" hast und beispielsweise einen super Kündigungsschutz genießen kannst. Das hast du nur dank des Scheins.

Mach dich nicht verrückt und lass dich beraten.

Liebe Grüße

Feli
 

Hallo,

ich habe auf meine psychischen Krankheiten 50 Prozent bekommen. Da ich aber wegen meiner Epilepsie schon 100 habe, war das nicht so wichtig.

Also ich habe keinen gesetzlichen Betreuer trotz Merkzeichen G, B und H. In der Zeit, in der ich so durcheinander war, wurde aber auch Heim und gesetzlicher Betreuer diskutiert.

Liebe Grüße
 

Habe wegen meiner Schizoaffektiven Störung einen GdB von 60 . Ist bis 2024 gültig , danach muß ich neu beantragen. Komme aber super zurecht mit meiner Partnerin. Brauche absolut keine Betreuung. Arbeite normal Vollzeit. Ist halt super mit dem besonderen Kündigungsschutz und den 5 Tagen Extra Urlaub im Jahr.
 

@Bjoern81 , was bringt dir der GdB von 60ig wenn du Vollzeit arbeiten musst. Habe damals glaube ich nur 30 oder 40ig oder so bekommen, später wurde ich dann Berentet EM-Rente auf Zeit. Ist meiner Meinung nach deutlich einfacher als Vollzeit arbeiten zu müssen, mit EM-Rente kann man auch noch einen 450€ Job zusätzlich machen oder eben gibt es auch Teilerwerbsminderunsrente wo man mehr arbeiten kann.

Vollzeit klingt zwar nett und ist es sicher auch, für uns Erkrankte kann das je nach Beruf aber auch eine Zumutung sein.
 

@Markus , Nun ja ich arbeite Vollzeit , weil ich dazu zum Glück noch in der Lage bin . Möchte mit meiner Partnerin später mal Haus und Kinder haben. EM-Rente kam für mich nicht in Frage. Solange ich brav meine Medis nehme , ist auch so schnell kein Rückfall zu erwarten . Und falls es doch mal wieder passiert , gehe ich eben wieder ein paar Wochen auf Station und mache danach ne Wiedereingliederung . Ich möchte , so gut es eben geht , ein normales Leben führen. Und die Schwerbehinderung ist , wie gesagt , nur eine Absicherung . Besonderer Kündigungsschutz , 5 Tage Extra Urlaub. Habe zum Glück einen sehr guten und sozialen Arbeitgeber (Airbus) , der mich unterstützt und mir Hilfe anbietet.
 

@Bjoern81

Super dass Du zurückgefunden hast in Dein normales Leben und Du normal arbeiten kannst!

Wenn Du geringe Nebenwirkungen von den Medis hast wirst Du sicherlich ein normales Leben führen können.

Wo und wie hast Du den Schwerbehindertenausweis beantragt?
 

Wann bekommt man denn die Betreuung? Ich stehe noch ziemlich am Anfang, würde aber auch gerne eine SB beantragen. Was sollte man beachten?
 

Hallo Lala,

ich habe jetzt schon beides gehört:

Hier im Forum waren ja mehrere Stimmen, die sagen, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Ich kann es dir nicht sagen. Habe auch schon die Meinung gehört, dass man als psychisch Schwerbehinderter eine Betreuung aufgebrummt bekommen kann.

Eine Betreuung bekommt man eigentlich nur, wenn man alleine nicht zurecht kommt o.ä.
 
Tanni schrieb:
Hallo Lala,

ich habe jetzt schon beides gehört:

Hier im Forum waren ja mehrere Stimmen, die sagen, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Ich kann es dir nicht sagen. Habe auch schon die Meinung gehört, dass man als psychisch Schwerbehinderter eine Betreuung aufgebrummt bekommen kann.

Eine Betreuung bekommt man eigentlich nur, wenn man alleine nicht zurecht kommt o.ä.
Ja , das stimmt . Eine Schwerbehinderung hat nichts mit Betreuung zu tun. Ich habe aufgrund einer Schizoaffektiven Störung einen Grad der Behinderung (gdb) von 60 . Brauche aber keine Betreuung , weil ich gut alleine zurecht komme. Das Beantragen einer Schwerbehinderung hat aus meiner Sicht nur Vorteile. Du hast einen besonderen Kündigungsschutz im Beruf. 5 Tage Extraurlaub.
 

Danke für die Info @Bjoern81

Die Frage ist dann immer noch wie kommt man dann zur Betreuung? Bzw. Läuft Gefahr sie zu bekommen?
 
Lala schrieb:
Bjoern81

Die Frage ist dann immer noch wie kommt man dann zur Betreuung? Bzw. Läuft Gefahr sie zu bekommen?


Wer kann eine gesetzliche Betreuung beantragen?





  • Betroffener. Wer merkt, dass er seine Belange nicht mehr selbst regeln kann, kann auch selbst einen gesetzlichen Betreuer beantragen. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn keine Verwandten oder Freunde da sind, die die Betreuung übernehmen würden.
  • Arzt. Wenn ein Arzt merkt, dass sein Patient nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, vielleicht sogar eine Verwahrlosung oder Gefahr für Leib und Leben herrscht, dann kann ein Arzt eine Betreuung beim Gericht beantragen.
  • Andere Personen. Nicht nur Ärzte oder der Betroffene selbst kann eine Betreuung beantragen. Auch andere Personen können eine Betreuung anregen.
Das geht dann vor ein Betreuungsgericht. Der Richter entscheidet im Abschluß des Betreuungsverfahrens , ob und wer dich betreut.

Da mache ich mir persönlich aber keine Gedanken drüber . Ich wüßte nicht , wer bei mir eine Betreuung veranlassen würde. Außerdem kann man sich ja dagegen wehren. Ich glaube , ich könnte jedem Gutachten stand halten . Ich bin ja nicht debil . Wer halbwegs normal durch die Welt schreitet , braucht auch keine Betreuung.
 

Danke @Bjoern81 Was alles geht, sieht man an dem Fall Gustel Mollath. Ich würde für niemanden die Hand ins Feuer legen.
 
Tanni schrieb:
ch möchte eigentlich gerne einen Grad der Behinderung feststellen lassen (wegen meiner Schizophrenie).

Nun habe ich etwas Angst, dass ich dann eine Betreuung aufgebrummt bekomme irgendwann in dem Zusammenhang.
Wüsste nicht dass sich irgendwer jemals auf einen GdB berufen hätte zwecks Einrichtung einer Betreuung. Hier ist deine Sorge wohl völlig unbegründet.
Tanni schrieb:
Zur Info: Ich bin durchschnittlich jährlich in einer Psychiatrie wegen der Krankheit. Und habe schon zweimal eine Wiedereingliederung gemacht anschließend.
Hier liegt die wirkliche Betreuungsgefahr. Da du oft dort bist (was für sich allein schon Grund für eine Betreuung sein kan), kann es immer mal z.B. zu einer Meinungsverschiedenheit mit dem Arzt kommen und das kann sehr schnell zu einer Betreuung führen.
 
Enlightened schrieb:
Hier liegt die wirkliche Betreuungsgefahr. Da du oft dort bist (was für sich allein schon Grund für eine Betreuung sein kan), kann es immer mal z.B. zu einer Meinungsverschiedenheit mit dem Arzt kommen und das kann sehr schnell zu einer Betreuung führen.
Hallo Enlightened,

da könntest du recht haben.

Und genau so war es einmal (Meinungsverschiedenheit) inkl. Androhung einer Betreuung. Zum Glück ist es dann nicht so gekommen.

Viele Grüße

Tanni
 
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