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Willkommen im Psychose Forum ❤️
Unser Online-Forum bietet Hilfe beim Austausch über Psychose & Schizophrenie.
Betroffenen, Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene und Experten lernen hier voneinander.
Es soll damit ermöglicht werden, schnelle, hochwertige und akkurate Unterstützung zu finden sowie die notwendigen Leistungen, die einem bei dieser teils schwer verlaufenden Erkrankung zustehen.
Hier finden Sie individuelle Beratung, aktuellste Medikamente und Therapieempfehlungen, sowie viele nützliche Informationen rund um die Erkrankung, mit entsprechenden Diskussions- und Austauschmöglichkeiten.
Eines unserer Ziele ist es, Ihnen dabei zu helfen, unverarbeitete Probleme besser zu bewältigen und neue Perspektiven zu entdecken, da die Verarbeitung der Symptome ein zentrales Thema bei der Bewältigung der Erkrankung darstellt. Dabei können Erfahrungen anderer Betroffener mit ähnlichen Symptomen sehr helfen.
Etwas ganz Besonderes ist zudem eine neuartige 🩺medikamentöse Therapieoption💊 bei Psychose, welche auch bei Negativsymptomen hochwirksam ist und den Krankheitsverlauf insgesamt deutlich verbessert.
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Mit 65 Jahren in Rente gehen, ist aktuell nur mit einem GdB ab 50 möglich und ist doch laut den Aussagen der Poliker mittlerweile Utopie. Die faseln doch alle über ein zukünftiges Renteneintrittsalter von über 70 Jahren. Ich habe keinen blassen Schimmer, welcher normale Arbeitnehmer so lange durchhalten soll. Deswegen nutzt die Gelegenheit, eher aus dem Hamsterrad auszusteigen, wenn es für euch finanziell funktioniert. Ich kenne einige ältere Kollegen von früher, die die Rente nicht erlebten, weil sie leider schon vorher von uns gegangen sind.
Laut aktuellen Stand der Dinge ist es so, dass erst ab einen GdB von 50 ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ohne Abschläge möglich ist. Ein Rentenbeginn mit Abschlägen bei vorhandenem Schwerbehindertenstatus ist ab dem 62. Lebensjahr realisierbar. Du musst jedoch die 35 Jahre Mindestversicherungszeit bei der DRV erfüllen. Nach meinem Wissen fallen hier auch Arbeitslosenzeiten darunter.
Laut aktuellen Stand der Dinge ist es so, dass erst ab einen GdB von 50 ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ohne Abschläge möglich ist. Ein Rentenbeginn mit Abschlägen bei vorhandenem Schwerbehindertenstatus ist ab dem 62. Lebensjahr realisierbar. Du musst jedoch die 35 Jahre Mindestversicherungszeit bei der DRV erfüllen. Nach meinem Wissen fallen hier auch Arbeitslosenzeiten darunter.
Für Erwerbsminderungsrente, also Frührente braucht es keinen Schwerbehindertenausweis oder GdB über 50%.
Es gibt da für Schizophrenie andere Voraussetzungen zumal man psychische Erkrankungen über den GdB schlecht abbilden kann und es da eher um körperliche Beeinträchtigungen geht. Ich hab irgendetwas mit 30 oder 40% bekommen damals und bin trotzdem in der vollen Erwerbsminderung.
Erwerbsminderungsrente ist ab 4 oder 5 Beitragsjahren möglich, also man kann schon unter 30ig in die Erwerbsminderung gehen, wobei es Teil und volle Erwerbsminderung gibt. Volle Erwerbsminderung kommt an die zu erwartenden Altersrente nahe ran und man darf einen 525€ Job ohne Abzüge zusätzlich machen, sodass man damit finanziell etwa so gut wie vor der Erkrankung dasteht(paar hundert Euro weniger).
Laut aktuellen Stand der Dinge ist es so, dass erst ab einen GdB von 50 ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ohne Abschläge möglich ist. Ein Rentenbeginn mit Abschlägen bei vorhandenem Schwerbehindertenstatus ist ab dem 62. Lebensjahr realisierbar. Du musst jedoch die 35 Jahre Mindestversicherungszeit bei der DRV erfüllen. Nach meinem Wissen fallen hier auch Arbeitslosenzeiten darunter.
Für Betroffene, die ein Recht auf Erwerbsminderungsrente haben, ist das also eher irrelevant, da diese ja schon viel früher zu tragen kommt. Bei Betroffenen, die gar keinen Rentenanspruch besitzen aufgrund von Studium oder Arbeitslosigkeit wäre das eventuell eine Möglichkeit, wobei man da vielleicht auch mit dem GdB etwas großzügiger ist, zumal die Erkrankung bzw. die Einschränkungen daraus auch zunehmen können.
Mich würde interessieren für welche Betroffene das relevant ist und ob es da keine Grundsicherung für jene gibt, die noch keinen Rentenanspruch haben?
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