Betroffener. Wer merkt, dass er seine Belange nicht mehr selbst regeln kann, kann auch selbst einen gesetzlichen Betreuer beantragen. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn keine Verwandten oder Freunde da sind, die die Betreuung übernehmen würden.
Arzt. Wenn ein Arzt merkt, dass sein Patient nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, vielleicht sogar eine Verwahrlosung oder Gefahr für Leib und Leben herrscht, dann kann ein Arzt eine Betreuung beim Gericht beantragen.
Andere Personen. Nicht nur Ärzte oder der Betroffene selbst kann eine Betreuung beantragen. Auch andere Personen können eine Betreuung anregen.
Das geht dann vor ein Betreuungsgericht. Der Richter entscheidet im Abschluß des Betreuungsverfahrens , ob und wer dich betreut.
Da mache ich mir persönlich aber keine Gedanken drüber . Ich wüßte nicht , wer bei mir eine Betreuung veranlassen würde. Außerdem kann man sich ja dagegen wehren. Ich glaube , ich könnte jedem Gutachten stand halten . Ich bin ja nicht debil . Wer halbwegs normal durch die Welt schreitet , braucht auch keine Betreuung.