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Antipsychiatrie

Wir brauchen diese Ausstellung eigentlich gar nicht. Wir haben es erlebt, alles, was sie kritisiert. Sie ist nur eine Zusammenfassung der schlechten Erfahrungen mit Stigmatisierung insbesondere, aber auch mit falsch angewendeten heilerischen Praktiken (wie etwa der dramatisierenden, ansonsten aber (im Einzelfall) nutzlosen "Elektrokrampftherapie"). Es wäre sicher interessant, Thomas Szasz zu lesen. Leider werden seine Einlassungen in Deutschland nicht mehr gedruckt, wahrscheinlich (Fachliteratur!) mangels Nachfrage. Zum Beispiel ist sein Werk "Grausames Mitleid. Über die Aussonderung unerwünschter Menschen" nicht mehr auf dem Büchermarkt erhältlich. Insbesondere dieses Buch würde eine gute Zusammenfassung für unsere Psychiatriekritik liefern! Man könnte sich darin wiederfinden und seinen Standpunkt festigen. Aber wie gesagt, entweder vom Verlag aus Gründen der Zielgruppenbestimmung aus dem Sortiment genommen, oder einfach weil man es der eigenen Meinung nach schon "zu oft" gedruckt hat und jetzt der Absatz zusammenbricht.
 
Gefährliche Internetangebote:
Ein Beitrag auf
EKT (heute neuester Beitrag):

Man wird geschädigt, der Arzt ist nicht haftbar. Eben Internet. Hinterher mit Gedächstnisverlust und unvorheresehenen anderen nervösen Schädigungen, die Indikation wurde nicht klar gestellt, jeder Schizophrene fühlt sich mal depressiv, das sind dramatisierende Holzhammermethoden, die uns in ein tiefes Loch zurückstoßen, dazu reicht teilweise schon ihre bloße Existenz und Erwähnung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie heißt es in dem Mafiafilm so schön: "Wir werden ihm ein Angebot machen, das er nicht ablehnen kann". Die Psychiatrie schaltet sich vor die Erwerbsunfähigkeit. In Arbeitslosengeld2/"Hartz IV genannt"/"(früheres) Bürgergeld" braucht man die Krankschreibung, die AU, das Gutachten, alles geht seinen falschen Weg, und am Ende steht ein unfreier Mensch, der nicht verhungert, aber auch nicht mehr viel mehr im Leben erreichen wird. Er ist ausgepflegt. Die Machtdemonstration eines Menschen, der vorher von der Gesellschaft ausstaffiert worden ist mit dem (oft) Pseudo-Doktortitel "Dr. med."/"Doktor universalis" (aber ungebildet) hat funktioniert, irgendwer bezahlt es dann auch, dass - sie sind ausgepflegt worden, wir leben im Mausklickzeitalter Mausklick in der Behörde, im home office swipe und tap am dumbPhone. Irgendwer wird es schon (be)zahlen, irgendwer anderes. Wahrscheinlich sind das die Menschen, die nicht nur Mausklicks im phantasy-Land und Auspflegen (im Endeffekt) betreiben müssen, werktags.
 
Bürgergeld wäre die Freiheit, aber der Staat misstraut uns ja, nimmt an, dass alles Erschleichung ist, armseliger Staat, dann zahlt er Sozialhilfe und Renten aber rein für die Katz(e).
 
Bürgergeld wäre die Freiheit, aber der Staat misstraut uns ja, nimmt an, dass alles Erschleichung ist, armseliger Staat, dann zahlt er Sozialhilfe und Renten aber rein für die Katz(e).
Das ist eine falsche oder irreführende Behauptung von dir. Der Staat zahlt uns Betroffenen normal eine Erwerbsminderungsrente und bietet normal auch andere Hilfen, insofern zeugt das von Vertrauen und Bewusstsein für diese schwere Erkrankung.

Betroffene mit Schizophrenie müssten normal Grundsicherung bekommen, wenn man etwa weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Ich sehe hier zumindest kein Misstrauen des Staates, da die Erkrankung anerkannt ist und zu den entsprechenden Hilfeleistungen vom Staat führt, wie Erwerbsminderung oder Grundsicherung.

Womöglich bist du da irgendwo in einer "Schwebe" gelandet, also das dir etwas anders zusteht, aber man dir dieses oder jenes zu deinem Nachteil dich aufgedrängt hat oder dich entmündigt fühlst.

Betroffene können etwa auch Angehörige oder Freunde als ihre Betreuer festlegen, was vielleicht mehr Selbstbestimmung eben kann, da man ja bei einem Rückfall in der Klinik meist einen Zwangsbetreuer zugewiesen wird und dann eben eine Art von Entmündigung stattfindet, auf die man kaum einwirken kann. Wenn die Betreuung von den entsprechenden Vertrauenspersonen gemacht wird, muss man dann eben auch noch Anträge zu den Sozialleistungen und alles ausfüllen, was für uns Betroffene schwer sein kann.
 
@passtaufeuchauf,
EKT kann man anscheinend gut oder schlecht machen und es scheint wirklich auch gute Erfolge damit zu geben, bei schweren wahnhaften Depressionen etwa.

Die kognitiven Verluste scheinen ähnlich wie bei SSRI Antidepressiva zu sein und mit Absetzen der Therapie sich auch wieder zu verbessern.

Muss mir das Psycast Video mal ansehen, aber habe auf dem DGPPN-Kongress in Berlin mir zum Thema EKT ein paar Beiträge angesehen. Scheint vergleichbar mit Ketamin von der antidepressiven Wirkstärke zu sein, wobei durch das Aufkommen dieser Substanzen das EKT wieder etwas ins Hintertreffen gekommen ist.
Bei einer schweren katatonen Schizophrenie kann EKT auch nützlich und lebensrettend sein, da normale Antipsychotika da problematisch sein können, also man eher Benzodiazepine gibt und eventuell auch Aripiprazol bei Katatonie helfen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eigentlich könnte ich raus aus SGB XII und rein in die Chancen des "Bürgergelds", denn ich nehme die Medikamente und wäre der Theorie nach damit wieder erwerbsfähig genug für >3h/Tag. Aber das erlauben mir die Ärzte auch wieder nicht. Nach wem soll ich mich also richten? Ich bleibe da, wo ich bin, in SGB XII mit Zuverdienst in einer WfbM (max. ca. 30h/Woche, ebensoviel wie in einem "1€-Job"). Die Ärzte haben eine fast schon lächerlich wirkende enorme Macht in unserer modernen aber trotzdem nicht so rech funktionierenden Gesellschaft.
 
@passtaufeuchauf ,
hast du die Möglichkeit, Volle oder Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen? Die EM-Rente kann höher als erwartet ausfallen, da das hochgerechnet wird. Auf dem Rentenbescheid müsste das normal eine eingerahmte Zahl sein.

Das hier ist bei Bing Copilot als Empfehlungen herausgekommen:

Finanzielle und berufliche Möglichkeiten für „passtaufeuchauf“​

Aktuelle Ausgangslage​

„passtaufeuchauf“ bezieht derzeit Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung) und arbeitet bis zu 30 Stunden/Woche in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Medizinisch wird eine höhere Erwerbsfähigkeit (> 3 h/Tag) aufgrund der Medikation nicht empfohlen.

Übersicht über finanzielle Unterstützung​

  • Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) • Deckt den Lebensunterhalt (Miete, Heizung, Regelsatz) ab. • Zusatzanspruch auf Mehrbedarf (z. B. wegen Krankheit).
  • Bürgergeld (SGB II) • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. • Kombination mit zuverdienstfähigen Mini-Jobs (§ 2 SGB II). • Eingliederungsleistungen (z. B. Bewerbungstraining, Fahrtkostenzuschuss).
  • Erwerbsminderungsrente • Teilerwerbsminderung ab 3 – 6 h Leistungsfähigkeit pro Tag. • Volle Erwerbsminderung unter 3 h/Tag. • Höhe abhängig von vorherigen Beitragsjahren.
  • Eingliederungshilfen (SGB IX) • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. technische Hilfen, Jobcoaching). • Persönliches Budget statt pauschaler Leistung.

Berufliche Förderprogramme​

MaßnahmeTrägerZielgruppeFinanzierung
Umschulung/WeiterbildungBundesagentur für ArbeitErwerbsfähige, die sich neu orientieren möchtenBildungsgutschein
QualifizierungshilfenJobcenterBürgergeld-BeziehendeEingliederungszuschuss
Werkstatt für behinderte MenschenKommunale Träger, LänderMenschen mit BehinderungKostenträger: LVR/LWL
1-Euro-Jobs / SozialarbeitJobcenterLangzeitarbeitsloseAufwandsentschädigung
Persönliches BudgetIntegrationsämter / SozialamtMenschen mit Behinderung nach SGB IXBudget gemäß Antrag

Vergleich SGB XII vs. Bürgergeld (SGB II)​

MerkmalSGB XIIBürgergeld (SGB II)
AnspruchsvoraussetzungNicht erwerbsfähig (auch Alter)Erwerbsfähig, aber hilfebedürftig
ZuverdienstFreibeträge gering (100 €–300 €)Freibeträge bis ca. 1.000 € (staffeliger Abzug)
EingliederungsleistungenEingeschränktUmfassend (Coaching, Quali, Mobilitätshilfe)
Krankenversicherungüber Sozialamtüber Jobcenter

Konkrete Schritte und Empfehlungen​

  1. Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter – Antrag auf Umschulung/Weiterbildung mit Bildungsgutschein prüfen lassen 1 2 – Eingliederungsleistungen zur Aufnahme eines sozialversicherten Beschäftigungsverhältnisses.
  2. Prüfung einer Erwerbsminderungsrente – Arzt-/Gutachten abklären, ob Teilerwerbsminderung (> 3 h/Tag) möglich ist. – Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  3. Einbezug von Reha-Trägern (SGB IX) – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen (Jobcoaching, technische Hilfen). – Persönliches Budget als Alternative zu festen Maßnahmen.
  4. Netzwerk und Selbsthilfe – Kontakt zu Betroffenen-Vereinen, Sozialverbänden und Selbsthilfegruppen. – Erfahrungsaustausch zu Arbeitsintegration und Zusatzleistungen.
  5. Kombination von Mini-Job und Coaching – Mit Bürgergeld im Hintergrund einen 450-€-Job aufnehmen und beruflich reinschnuppern. – Jobcoaches unterstützen bei Bewerbung und Stabilisierung im Ersten Arbeitsmarkt.
 
Also ich habe keine schlechten Erfahrungen mit der Psychiatrie gemacht.
Ich bin 2014 in der Psychose völlig verrückt geworden und die haben mich innerhalb von 9 Tagen wieder hergestellt.
Auf meine Wünsche wurde stets eingegangen. In der Klinik gibt es sogar ein Soteria-Haus für Leute die mit möglichst wenig oder gar keinen Medikamenten auskommen wollen.
Unnötig vollgepumpt mit Medikamenten wurde ich nie.
Ohne die Medikamente (5mg Aripiprazol) wäre ich heute nicht mehr fähig, eigenständig zu leben, geschweige denn einen klaren Gedanken zu fassen.
Die Erkrankung ist leider schwerwiegend und zum Zeitpunkt unheilbar. Insofern darf man keine großen Wunder erwarten.
Vielleicht in Zukunft durch Gentechnologie...
 
Krankenversicherungüber Sozialamt
In Sozialhilfe / SGB XII: Da war ich letztens aber freiwillig versichert, das musste ich sogar, habe eine Woche im Verlauf, in der ich nicht versichert war und erst kurz vor dem Arzttermin am Ende der Woche die Versicherteneigenschaft wiederhergestellt wurde. Ich glaube auch, nur das Jobcenter versichert, das SOZIALAMT übernimmt nur die KOSTEN der Gesetzlichen Krankenersicherung (bei WfbM freilich die Maßnahme / die WfbM).

Den Rentenantrag kann ich erst nach 240 Monaten in der WfbM stellen. Dann bin ich 64 und kurz vor der Altersrente, die dadurch (die erwähnte 20-Jahre-WfbM-Frührente) auch nicht höher ausfallen würde. Es geht halt um die Anzahl Jahre, die ich in Arbeit war, bei der Höhe meiner Altersrente, und mich ärgert es, dass ich wenn ich früher in der WfbM gewesen wäre mit derselben Summe in Frührente hätte gehen können, die ich, wenn ich seit 2018 24 Jahre in der WfbM buckle, im jetztigen Zustand erhalte. Mein Reim daraus: In die WfbM soll man trotzdem in jungen Jahren nur gehen, wenn es total aussichtslos erscheint, und dann auch immer überprüfen, bzw. versuchen wieder auf den Ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Die geistig Behinderten z. B. oder schwer Mehrfachbehinderte haben eh nicht die Wahl, für die ist die 240-Monate-WfbM-Rente gut, weil alles andere grausam ist, aber das ist ja nicht meine Perspektive.
 
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