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Wer vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt 7,5 Prozent Zuschlag bis Dezember 2025 aber keine Entgeltpunkte auf seine Rente. Dann gibt es eine erneute Erhöhung, der Bestandsrentner in Deutschland.

Wer erst 2019 berentet wurde, erhält nur 4,5 Prozent Zuschlag weil das glaube ich mit der Grundrente zusammenhängt. Vorher hat man glaube pro Rentenjahr einen Entgelpunkt auf sein Rentenkonto bekommen.

Ich auch noch nicht aber das verzögert sich bei der DRV meistens um ein paar Monate weil deutsche Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam.
 
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Leider scheint es keine "Behindertenrente" zu geben, von der ich im Internet gelesen habe. Das wäre gewesen, mit 60 als Schwerbehinderter in die Altersrente. Zumindest kennt wikipedia.org diesen Rentnerstatus nicht, u. a. auch nicht in https://de.wikipedia.org/wiki/Renteneintrittsalter .

Aber es wäre auch widersinnig, weil ich in der WfbM erst nach 20 Jahren in die Rente gehen darf, außer ich habe vor dieser Zeitspanne fünf Jahre zurück drei Jahre eingezahlt oder noch eine Sonderregelung für Ausbildung gemacht und dann in Rente müssen, dann müssen es keine drei Jahre sein.

Wäre aber ein Treppenwitz, wenn mich die Werkstatt für behinderte Menschen effektiv an (m)einem Recht auf "Frührente" hindern könnte...
 
Schwerbehinderte konnten bislang 2 Jahre vorher in die Altersrente. Nun wurde aber glaube ich beschlossen das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen.
Ob das dann weiterhin gilt mit den 2 Jahren früher abschlagsfrei in Rente für Schwerbehinderte weiß ich momentan auch nicht.

Die Gesetzgebung in dieser Hinsicht ist aber auch sehr veränderungs-freudig weil die Regierung ja mit ihrem Haushalts-Etat planen muss.
 
Steht in/auf https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verminderte_Erwerbsfähigkeit&diffonly=true :

"Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen bis zu 18.558,75 Euro im Jahr ohne eine Rentenminderung hinzuverdienen (Stand von 2024). Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt der doppelte Wert (37.117,50 Euro)."

Ist mir jetzt aber zu blöd nachzuprüfen, wer verdient schon soviel, irgendeine Einschränkung ist da sicher wieder dabei, vielleicht gilt das auch nur neuerdings und nur für sechs Monate einer Arbeitsmarkterprobung, mir wird z. B. alles über 220€ von der WfbM her kommende 1:1 von der GS abgezogen, toller Anreiz, auf beiden Seiten der sozialen Skala...
 
Stimmt, ich bekam da mal so eine Aufstellung. Das ist aber Vergangenheitsgeknister, das staubt schon, so lange ist das schon her (ca. 2017 abwärts).
 
Ja und du darfst ja auch mit der vollen Erwerbsminderungsrente nur unter 3 Stunden pro Tag arbeiten ohne, dass deine Erwerbsfähigkeit noch einmal auf den Prüfstand kommt. Wenn man sich die Lohnentwicklung anschaut hier im Land ist das schon eine Schmach.
 
Das ist dann auch kein Anreiz, denn soviel Ek. erreicht man dann nie und nimmer, dass es die Altersrente später nochmal verbessert. Auch wenn es im Gesetzestext steht. Das entspräche dann eher einem langfristig gezahlten Stundenlohn, den EM-Rentner in Teilzeit nie erreichen können.
 
Richtig. Eigentlich ist das eine Täuschung, seitens der Bundesregierung, ihr Tun zu beschönigen.
 
@think_positive Ich gehe auch arbeiten zum Glück nur 24 Stunden / Woche - allerdings erster Arbeitsmarkt. Dieses Jahr wird auf 32 Stunden erhöht. Das heißt nicht unbedingt das ich faul bin, aber es hat sich für mich bewährt die restliche Freizeit in Projekte / Hobbies zu investieren die einen guten Einfluss auf die Regeneration meiner psychischen Gesundheit haben. Zum Glück lebe ich zur Zeit sehr sparsam, so komme ich ganz gut klar mit meinen Finanzen.
Du kannst ja mal prüfen /überlegen ob für Dich auch ne Teilerwerbsminderungsrente in Frage kommt. Das bekommst Du zusätzlich zu Deinem Lohn/Gehalt, das ist dann geldmäßig so als ob Du Ganztags arbeiten würdest.
Dafür musst Du weniger als 6 Stunden /Tag arbeiten. Ich hatte zuerst auch 24 Stunden gearbeitet (5x4,8 Stunden).... das geht.
 
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