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Kompakte Darstellung der Intervalltherapie mit Bupropion.
“It is plausible that this strategy prevents potential dopaminergic supersensitivity.”
– Prof. Dr. Stephen M. Stahl

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Wie viele Jugendliche werden sexuell missbraucht, wenn sie in Therapie gehen?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 788
  • Erstellt am Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 788

Hallo,

möchte ein Thema ansprechen, das auch mich betrifft. Ich wurde damals sexuell missbraucht, weil ich in den "Händen" von Psychiatern war.

Könnte mir vorstellen, dass es auch bei anderen so ist.
 
Ich rate dir dazu, das nicht öffentlich zu thematisieren, wenn es dich betrifft. Du wirst als Lügner hingestellt oder deine wirkliche Existenz wird beeinträchtigt durch das Internet-Geschwafel.

§174d StGB, Psychologen haben schon lange vorher exzessiv sexuell missbraucht und Grenzen überschritten, irgendwann musste man es explizit unter Strafe stellen, obwohl ein Mensch, der mir helfen will, das nicht tun wird, aber egal. Ist ein ekelhaftes Thema, gehört eigentlich auch nicht so in die Öffentlichkeit, wie es in unserer sexbesessenen Gesellschaft enttabuisiert gehandhabt wird, m. M. n. Die Priester sind da hartnäckiger als Missbraucher, m. M. n. Wieder: Die, die das machen.
 
Warum soll ich nicht öffentlich darüber sprechen? Ich habe keine Namen genannt.

Irgendwie muss das doch gesagt werden. In den forensischen Psychiatrien ist das wahrscheinlich auch so, könnte ich mir so vorstellen.

Was würdet ihr tun, wenn es euch betreffen würde?
 
§ 174c StGB - Einzelnorm - www#gesetze-im-internet#de/stgb/__174c.html :

"

Strafgesetzbuch (StGB)​


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
".
 
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