Aktuelles

Psychose & Schizophrenie Forum ❤️

Willkommen in unserer hilfsbereiten Community. ✨ Hier findest du Austausch mit Betroffenen, Angehörigen und Experten – ein Ort, an dem deine Fragen gehört werden und deine Erfahrungen zählen.


Registriere dich jetzt und nutze alle Vorteile:

  • 🌐 Aktives Forum mit zusätzlicher Chat- und Privatnachrichten-Funktion
  • 💊 Exklusive Medikamente-Leitlinie – besonders wirksam bei Negativsymptomen und zur Steigerung deiner Lebensqualität
  • 💙 Unterstützende Community, die dich auf deinem Weg begleitet


Wir freuen uns darauf, dich in unserer Gemeinschaft zu begrüßen! ☀️

Von Bürgergeld zu Sozialhilfe: Welche Gründe gibt es?

  • Ersteller Ersteller Adam01
  • Erstellt am Erstellt am
Bei mir war das so:
Ich hatte 2014 eine Psychose und bin gemeingefährlich geworden (Ich hab eine Windschutzscheibe von einem Auto eingetreten). Daraufhin wurde für 6 Wochen zwangseingewiesen. Als ich dann nach 6 Wochen wieder "frei" war mußte ich regelmäßig zum Gesundheitsamt zu einer Sozialarbeiterin. Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich den gesamten Schriftverkehr geregelt, auch den den Antrag auf Hartz IV. Ich hab mich regelmäßig für 6 Wochen krank schreiben lassen (von der PIA). Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich auch das mit der Tagesklinik geregelt.
Bis mir schließlich vorgeschlagen wurde ich soll in einer Behindertenwerkstatt arbeiten gehen. Ich hab mich darauf eingelassen und bin so automatisch in der Sozialhilfe gelandet.
Heute beziehe ich Erwerbsminderungsrente in der Grundsicherung und hab Pflegegrad 2.
Mit der Diagnose Paranoide Schizophrenie sollte es eigentlich kein Problem sein, dich erwerbsunfähig schreiben zu lassen.

Grüße,
Dietmar
 
Bei mir war das so:
Ich hatte 2014 eine Psychose und bin gemeingefährlich geworden (Ich hab eine Windschutzscheibe von einem Auto eingetreten). Daraufhin wurde für 6 Wochen zwangseingewiesen. Als ich dann nach 6 Wochen wieder "frei" war mußte ich regelmäßig zum Gesundheitsamt zu einer Sozialarbeiterin. Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich den gesamten Schriftverkehr geregelt, auch den den Antrag auf Hartz IV. Ich hab mich regelmäßig für 6 Wochen krank schreiben lassen (von der PIA). Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich auch das mit der Tagesklinik geregelt.
Bis mir schließlich vorgeschlagen wurde ich soll in einer Behindertenwerkstatt arbeiten gehen. Ich hab mich darauf eingelassen und bin so automatisch in der Sozialhilfe gelandet.
Heute beziehe ich Erwerbsminderungsrente in der Grundsicherung und hab Pflegegrad 2.
Mit der Diagnose Paranoide Schizophrenie sollte es eigentlich kein Problem sein, dich erwerbsunfähig schreiben zu lassen.

Grüße,
Dietmar
Dard ich fragen wie lange Du insgesamt gearbeitet hast? Waren 5 Jahre drin?
 
Ergibt keinen Sinn von Bürgergeld auf Sozialhilfe zu wechseln, dass ist weniger Geld. Jenachdem welche Politische Wendung kommt (was sehr wahrscheinlich ist), wird es nämlich abgeschafft. Die CDU wird wahrscheinlich gewinnen und hat das vor. Mach lieber eine Berufliche Reha, die können dir da weiterhelfen und schauen mit dir, wies weiter geht.
 
Unterschiede zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe: Was ist besser und kann man beides erhalten?
Bürgergeld
und Sozialhilfe sind zwei zentrale Komponenten des deutschen Sozialsystems, die darauf abzielen, Menschen in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Obwohl sie ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in Bezug auf Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen und Zuständigkeiten. Hier erfährst du, welche Leistung für wen geeignet ist, welche Unterschiede bestehen und ob man beide Leistungen gleichzeitig beziehen kann.

Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV)

Was ist das Bürgergeld?
  • Seit dem 1. Januar 2023 wurde das vorherige Arbeitslosengeld II (ALG II) durch das Bürgergeld ersetzt.
  • Es ist eine Grundsicherungsleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
  • Zielgruppe:
    • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter.
    • Personen, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
    • Bedarfsgemeinschaften: Dazu gehören auch nicht erwerbsfähige Angehörige, wie Kinder oder Partner*innen.
Leistungen des Bürgergelds:
  • Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    • Decken Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens.
  • Kosten für Unterkunft und Heizung:
    • Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten.
  • Mehrbedarfe:
    • Zusätzliche finanzielle Unterstützung in besonderen Lebenssituationen, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder bei krankheitsbedingtem Mehrbedarf.
  • Eingliederungsleistungen:
    • Unterstützung bei der Arbeitssuche, Weiterbildungen, Coachings und anderen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Sozialhilfe

Was ist die Sozialhilfe?
  • Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
  • Zielgruppe:
    • Nicht erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
    • Menschen, die aufgrund von Alter, Erwerbsminderung oder Behinderung nicht oder weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
    • Personen, die keine ausreichende Rente oder andere Einkünfte haben.
Leistungen der Sozialhilfe:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt:
    • Entspricht den Regelbedarfen ähnlich dem Bürgergeld.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
    • Spezielle Leistung für Personen ab dem gesetzlichen Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen:
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
    • Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen.
    • Hilfen zur Gesundheit, z. B. Übernahme von Krankheitskosten.
    • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Vergleich: Leistungshöhe und -umfang

Regelbedarfsstufen und -sätze (Stand 2023):
Die Regelbedarfsstufen sind in beiden Leistungssystemen identisch, da sie gesetzlich festgelegt sind.
RegelbedarfsstufePersonenkreisMonatlicher Regelsatz
1Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene502 Euro
2Paare in gemeinsamer Haushaltsführung (pro Person)451 Euro
3Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten ohne eigenen Haushalt402 Euro
4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420 Euro
5Kinder von 6 bis 13 Jahren348 Euro
6Kinder bis 5 Jahre318 Euro

Leistungsumfang:
  • Bürgergeld:
    • Fokus auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
    • Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen.
    • Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.
    • Anrechnungsfreibeträge: Verbesserte Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
  • Sozialhilfe:
    • Unterstützung für Personen, die nicht erwerbsfähig sind.
    • Individuelle Hilfen je nach Bedarf, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung.
    • Keine Pflicht zur Arbeitsvermittlung, aber Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Kann man sowohl Bürgergeld als auch Sozialhilfe erhalten?

Nein, man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig beziehen.
  • Entweder Bürgergeld oder Sozialhilfe, abhängig von der Erwerbsfähigkeit.
    • Erwerbsfähige Personen (mindestens 3 Stunden arbeitsfähig pro Tag) erhalten Bürgergeld.
    • Nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialhilfe.
  • Bedarfsgemeinschaften:
    • Innerhalb einer Familie oder Haushaltsgemeinschaft können unterschiedliche Leistungen bezogen werden.
    • Beispiel: Ein erwerbsfähiger Erwachsener erhält Bürgergeld, während ein nicht erwerbsfähiger Angehöriger Sozialhilfe bekommt.

Was ist besser oder mehr?

Höhe der Leistungen:
  • Die Regelsätze sind in beiden Systemen gleich hoch.
  • Kosten für Unterkunft und Heizung werden in beiden Fällen übernommen, sofern sie angemessen sind.
  • Mehrbedarfe und Sonderleistungen können je nach individueller Situation variieren.
Unterschiede im Fokus der Leistungen:
  • Bürgergeld:
    • Aktive Förderung: Es bietet umfangreiche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration.
    • Anreize für Erwerbstätigkeit: Höhere Freibeträge sollen den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
    • Pflichten: Es gibt Mitwirkungspflichten, z. B. bei der Jobsuche oder Teilnahme an Maßnahmen.
  • Sozialhilfe:
    • Unterstützung in besonderen Lebenslagen: Stärkere Ausrichtung auf Pflege, Gesundheit und Teilhabe.
    • Keine Arbeitsverpflichtungen: Für nicht erwerbsfähige Personen gibt es keine Pflicht zur Arbeitssuche.
    • Individuelle Hilfen: Anpassung der Leistungen an spezifische Bedürfnisse, z. B. bei Behinderungen.
Fazit:
  • "Besser" oder "mehr" hängt von der individuellen Situation ab.
  • Für erwerbsfähige Personen mit dem Ziel der Reintegration in den Arbeitsmarkt ist das Bürgergeld geeigneter.
  • Für nicht erwerbsfähige Personen bietet die Sozialhilfe spezifischere Unterstützungsleistungen.

Was solltest du tun, wenn du unsicher bist?

  • Prüfe deine Erwerbsfähigkeit:
    • Kannst du mindestens 3 Stunden täglich arbeiten? Dann ist das Bürgergeld für dich relevant.
    • Bist du aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht erwerbsfähig? Dann kommt die Sozialhilfe in Betracht.
  • Beratung in Anspruch nehmen:
    • Jobcenter: Zuständig für Fragen rund um das Bürgergeld.
    • Sozialamt: Zuständig für Sozialhilfe und Grundsicherung.
  • Antrag stellen:
    • Wenn du unsicher bist, welche Leistung für dich zutrifft, kannst du einen Antrag stellen, und die zuständige Behörde prüft deinen Anspruch.
  • Unterstützung durch Beratungsstellen:
    • Sozialverbände (z. B. Caritas, Diakonie) bieten kostenlose Beratungen an.
    • Sozialberatungsstellen deiner Gemeinde können dir weiterhelfen.

Zusammenfassend:
  • Bürgergeld und Sozialhilfe sind nicht kombinierbar. Du kannst nur eine der beiden Leistungen beziehen, basierend auf deiner Erwerbsfähigkeit.
  • Die Leistungen sind in der Höhe ähnlich, aber unterscheiden sich in Zielsetzung und Zusatzleistungen.
  • Es ist wichtig, deine persönliche Situation zu betrachten und gegebenenfalls professionelle Beratung zu suchen.


mit KI erstellt
 
Ergibt keinen Sinn von Bürgergeld auf Sozialhilfe zu wechseln, dass ist weniger Geld. Jenachdem welche Politische Wendung kommt (was sehr wahrscheinlich ist), wird es nämlich abgeschafft. Die CDU wird wahrscheinlich gewinnen und hat das vor. Mach lieber eine Berufliche Reha, die können dir da weiterhelfen und schauen mit dir, wies weiter geht.
Finde ich krass, dass man diese Leistung(Sozialhilfe) streichen will. Bei Schizophrenie unter den Voraussetzungen die @Adam01 bei sich beschreibt sind keine 3 Stunden Arbeit am Tag möglich. Von daher ist Sozialhilfe, die ähnlich hoch sein müsste, da die richtige Wahl. Von der heutigen Gesetzlage würde ich mal ausgehen.
Ich glaube du greifst da ungerechtfertigte Verschärfungen vor. Bedeutet das, das man dann Kranke leichter sanktionieren kann? Du musst auch bedenken das bei Schizophrenie ausgeprägte Negativsymptome durch Diagnose und Medikamente dazu kommen. Da du ja eher Bipolar bist hast du ein anderes Nebenwirkungsspektrum und weniger Negativsymptome und Kognitive Symptome, weshalb du auch weniger geneigt bis abzusetzen.
Bei Betroffenen geht unter den üblichen Antipsychotika teilweise sehr wenig, also das hat wenig mit Faulheit zu tun.
Von daher würde ich die Gesetze Bürgergeld und Sozialhilfe so schätzen wie sie sind. SPD will glaube ich am bestehenden System Arbeiten, woran sich manche nur am Namen aufhängen. Durch die 15€ Mindestlohn würde es die SPD schaffen das sich Arbeit für Geringverdiener auch lohnt und insgesamt die Löhne steigen.
Die CDU also März hat ja im TV-Duell im Fernsehen gesagt das er keinen Mindestlohn möchte. Man holt es sich eben wieder bei den Armen, er will auch keine Reichensteuer von 2 Prozent ähnlich wie die AfD meiner Meinung zu sehr für Privatisierung und Schonung von Vermögenden ist.
Wenn ich mich einen Handwerker oder Bauarbeiter heute hole, dann gibt es bei diesen Dienstleistungen ja Verteuerungen über die Jahre. Diese Inflationsrate sollte beim Arbeitnehmer ankommen, denn anderweitig profitieren eben nur die Chefen und Reichen, die keinen Grund für Lohnerhöhungen sehen. Ich wähle SPD und/oder BSW, nach dem TV auftritt von März und Scholz sollte dir klar sein das die CDU/CSU keine Politik des kleinen Bürgerlichen macht. Auch Weidel von der AfD spricht sich stark gegen höhere Versteuerung von Reichen aus. Da geht es ja um Millionäre und Multimillionäre, damit diese auch ihren Anteil leisten.

Was solltest du tun, wenn du unsicher bist?

  • Prüfe deine Erwerbsfähigkeit:
    • Kannst du mindestens 3 Stunden täglich arbeiten? Dann ist das Bürgergeld für dich relevant.
    • Bist du aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht erwerbsfähig? Dann kommt die Sozialhilfe in Betracht.
  • Beratung in Anspruch nehmen:
    • Jobcenter: Zuständig für Fragen rund um das Bürgergeld.
    • Sozialamt: Zuständig für Sozialhilfe und Grundsicherung.
  • Antrag stellen:
    • Wenn du unsicher bist, welche Leistung für dich zutrifft, kannst du einen Antrag stellen, und die zuständige Behörde prüft deinen Anspruch.
  • Unterstützung durch Beratungsstellen:
    • Sozialverbände (z. B. Caritas, Diakonie) bieten kostenlose Beratungen an.
    • Sozialberatungsstellen deiner Gemeinde können dir weiterhelfen.


Abschnitt mit KI erstellt

@Adam01 im Grunde hast du bei Sozialhilfe normal auch Finanziell und von den Leistungen das gleiche die 502€ Stammen ja von 2023. Die Bürgergeld und Sozialhilfesätze sind womöglich ähnlich oder gleich.

Da du unter derzeitigen Umständen keine 3 Stunden arbeiten kannst, ist für dich Sozialhilfe besser, auch weil da diese Sanktionsmöglichkeiten wegfallen, mit denen du sonst für deine Krankheit unzumutbar drangsaliert werden würdest, bzw. man das bei dir normal kein Bürgergeld kürzen sollte oder kann.

Für dich wäre an sich Sozialhilfe das passende, weil du auch perspektivisch keine 3 Stunden am Tag arbeiten kannst. Per Definition würdest du allso darein fallen. Oben siehst du die Unterschiede.

Dazuverdienstmöglichkeit, Wohngeld und diese Dinge hast du bei Sozialhilfe auch wobei diese krass niedrig sind, was an sich kein Anreiz für Arbeit ist, wenn man gerade 100€ dazuverdienen kann. Da könnte man wie bei EM-Rente auch 520€ zusätzlich machen, um Anreiz zur Arbeit zu haben:
Kann man neben dem Bezug von Sozialhilfe einen 520-Euro-Job ausüben?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, neben der Sozialhilfe einen 520-Euro-Job (auch Minijob genannt) auszuüben. Allerdings gibt es dabei wichtige Aspekte zu beachten, da das Einkommen aus dem Minijob auf die Sozialhilfe angerechnet wird.


Wie wirkt sich der Minijob auf die Sozialhilfe aus?

Die Sozialhilfe ist dazu da, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, wenn eigenen Mittel nicht ausreichen. Wenn du Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielst, wird dieses Einkommen auf deinen Sozialhilfeanspruch angerechnet. Es gibt jedoch gewisse Freibeträge, die dir erlauben, einen Teil deines Einkommens zu behalten.


Einkommensanrechnung und Freibeträge

  1. Grundfreibetrag von 30 %
    • Von deinem Erwerbseinkommen wird ein Freibetrag von 30 %, maximal jedoch 100 Euro monatlich, nicht angerechnet.
    • Beispiel: Bei einem Einkommen von 300 Euro beträgt der Freibetrag 90 Euro (30 % von 300 Euro). Bei einem Einkommen von 520 Euro beträgt der Freibetrag 100 Euro, da dies der Höchstbetrag ist.
  2. Anrechenbares Einkommen
    • Das verbleibende Einkommen nach Abzug des Freibetrags wird vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet.
    • Beispiel: Bei einem Einkommen von 520 Euro und einem Freibetrag von 100 Euro bleiben 420 Euro anrechenbares Einkommen.

Beispiele zur Veranschaulichung

Beispiel 1: Einkommen von 300 Euro

  • Einkommen: 300 Euro
  • Freibetrag (30 %): 90 Euro
  • Anrechenbares Einkommen: 300 Euro - 90 Euro = 210 Euro
  • Auswirkung: Deine Sozialhilfe wird um 210 Euro gekürzt. Du hast aber 90 Euro mehr zur Verfügung.
Beispiel 2: Einkommen von 520 Euro

  • Einkommen: 520 Euro
  • Maximaler Freibetrag: 100 Euro
  • Anrechenbares Einkommen: 520 Euro - 100 Euro = 420 Euro
  • Auswirkung: Deine Sozialhilfe wird um 420 Euro gekürzt. Du hast aber 100 Euro mehr zur Verfügung.

Was bedeutet das für dich?

  • Finanzieller Vorteil: Du kannst durch den Freibetrag bis zu 100 Euro zusätzlich behalten, was deine finanzielle Situation verbessern kann.
  • Anrechnung auf Sozialhilfe: Der überwiegende Teil des Einkommens wird auf die Sozialhilfe angerechnet, wodurch sich deine Leistung entsprechend vermindert.
  • Meldepflicht: Du bist verpflichtet, dem Sozialamt dein Einkommen aus dem Minijob mitzuteilen. Transparenz ist wichtig, um Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Vorteile eines Minijobs neben der Sozialhilfe

  • Soziale Teilhabe: Arbeit kann dir helfen, soziale Kontakte zu pflegen und Teil der Gemeinschaft zu sein.
  • Struktur und Alltag: Eine Beschäftigung kann deinem Tagesablauf Struktur geben und das Selbstwertgefühl stärken.
  • Perspektiven eröffnen: Ein Minijob kann ein Sprungbrett für eine spätere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.

Wichtige Überlegungen

  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Überlege, ob der finanzielle Mehrwert von maximal 100 Euro den Aufwand und die Verpflichtungen eines Minijobs für dich lohnenswert macht.
  • Gesundheitliche Aspekte: Wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Sozialhilfe beziehst, prüfe, ob die Tätigkeit mit deinem Gesundheitszustand vereinbar ist.
  • Arbeitszeiten und -bedingungen: Achte darauf, dass die Arbeitszeiten und -bedingungen zu deinem Lebensstil und deinen Bedürfnissen passen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

  • Beratung beim Sozialamt: Vereinbare einen Termin mit deinem Sachbearbeiter, um alle Details und mögliche Auswirkungen auf deine Leistung zu besprechen.
  • Jobcenter: In einigen Fällen kann auch das Jobcenter Unterstützung bieten, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur beruflichen Integration geht.
  • Freiwilligenarbeit: Wenn der finanzielle Aspekt weniger wichtig ist, könnte ehrenamtliche Arbeit eine Alternative sein, um aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen.

Fazit

Es ist möglich, einen 520-Euro-Job neben dem Bezug von Sozialhilfe auszuüben. Du kannst durch den Freibetrag von maximal 100 Euro monatlich etwas hinzuverdienen. Allerdings wird der Großteil des Einkommens auf die Sozialhilfe angerechnet. Es ist wichtig, dass du alle Vor- und Nachteile abwägst und das Gespräch mit dem Sozialamt suchst, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Das könnte dir etwas helfen @Adam01 bisschen ein einen Durchblick zu bekommen. Die Dazuverdiensmöglichkeiten finde ich schon etwas blöd und ist kein Anreiz zum Arbeiten, das ist bei der Erwerbsminderungsrente viel besser gemacht. Wenn man nur 50 oder 100€ dazuverdienen kann. Vielleicht kannst du da wegen deiner Schizophrenie einen Ausnahmeregelung bekommen das du einen höheren freibetrag hast.
Ich verstehe deine Situation und deine Frage sehr gut. Wenn du aufgrund einer Schizophrenie nur eingeschränkt arbeiten kannst und keine Erwerbsminderungsrente erhältst, fragst du dich, ob es Möglichkeiten gibt, neben der Sozialhilfe mehr als 100 Euro dazuzuverdienen.

Grundlage der Einkommensanrechnung bei der Sozialhilfe

In der Sozialhilfe (nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) wird Einkommen auf die Leistungen angerechnet, um den individuellen Bedarf zu ermitteln. Grundsätzlich gilt dabei:

  • Freibetrag bei Erwerbseinkommen: Es gibt einen Freibetrag von 30 % des Einkommens, maximal jedoch 50 Euro pro Monat.
  • Anrechnung: Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird voll auf die Sozialhilfe angerechnet.

Möglichkeiten für höhere Freibeträge

Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen und besondere Anrechnungsbestimmungen, die es ermöglichen können, mehr als 50 Euro von deinem Einkommen zu behalten:

1. Erwerbsunfähigkeitsbedingte Sozialhilfe und Eingliederungshilfe

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:
    • Wenn du Leistungen der Eingliederungshilfe erhältst, gibt es besondere Regelungen.
    • Arbeitsentgelte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden nur teilweise auf die Sozialhilfe angerechnet.
    • Es gibt einen zusätzlichen Einkommensfreibetrag, der bis zu 260 Euro monatlich betragen kann.

2. Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

  • Besondere Freibeträge:
    • Bei Arbeit in einer WfbM können höhere Freibeträge gelten.
    • Dies soll den Anreiz erhöhen, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu sichern.

3. Mehrbedarf wegen Behinderung

  • Mehrbedarfszuschlag:
    • Wenn du erwerbsunfähig bist und einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen hast, kann ein Mehrbedarf anerkannt werden.
    • Dieser Mehrbedarf beträgt 17 % des maßgeblichen Regelsatzes.

4. Härtefallregelungen

  • Einzelfallentscheidungen:
    • In besonderen Härtefällen kann das Sozialamt individuell entscheiden, höhere Freibeträge oder zusätzliche Leistungen zu gewähren.
    • Dies erfordert in der Regel eine ausführliche Begründung und Nachweise über die besondere Notlage.

Was kannst du tun?

Beratung in Anspruch nehmen

Es ist wichtig, professionelle Unterstützung zu suchen, um deine individuellen Möglichkeiten auszuloten:

  • Sozialpsychiatrische Dienste:
    • Sie bieten spezialisierte Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
    • Können dir helfen, Anträge zu stellen und deine Ansprüche geltend zu machen.
  • Sozialrechtliche Beratungsstellen:
    • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten rechtliche Beratung.
    • Sie können dich bei Widersprüchen oder Anträgen unterstützen.

Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung

  • Rentenversicherung:
    • Auch wenn du bisher keine Erwerbsminderungsrente erhältst, kann es sinnvoll sein, einen Antrag zu stellen.
    • Eine erneute medizinische Begutachtung könnte zu einer Anerkennung führen.

Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben

  • Rehabilitationsträger:
    • Über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden.
    • Ziel ist es, deine Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder anzupassen.
  • Unterstützte Beschäftigung:
    • Individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Begleitung durch Jobcoaches.
    • Könnte zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
    • Falls du dauerhaft erwerbsunfähig bist, steht dir möglicherweise Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII zu.
    • Hier gelten teils andere Regelungen hinsichtlich der Einkommensanrechnung.
  • Wohngeld und andere Leistungen:
    • Eventuell hast du Anspruch auf Wohngeld oder andere kommunale Unterstützungen.
    • Diese können ergänzend zur Sozialhilfe beantragt werden.

Wichtig zu wissen

  • Einkommensanrechnung ist komplex:
    • Die Regelungen sind vielschichtig und hängen von deiner persönlichen Situation ab.
    • Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen bereitzustellen und offene Kommunikation mit den Behörden zu führen.
  • Transparenz gegenüber dem Sozialamt:
    • Gib alle Einkünfte und Veränderungen in deiner Lebenssituation unverzüglich an.
    • Dies vermeidet Rückforderungen oder rechtliche Probleme.

Fazit

Es gibt Möglichkeiten, mehr als 100 Euro neben der Sozialhilfe dazuzuverdienen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die genauen Regelungen und Freibeträge hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab und sollten individuell geprüft werden.

Ich empfehle dir, dich an eine Beratungsstelle zu wenden, um deine persönlichen Optionen zu besprechen. Mit professioneller Unterstützung kannst du Wege finden, deine finanzielle Situation zu verbessern und gleichzeitig die notwendige Unterstützung zu erhalten.
 
Nach diesem Plan könntest du vorgehen @Adam01 :

In der beschriebenen Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten, auch wenn die erforderlichen Beitragszeiten für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind. Hier sind Schritte und Optionen, die in Betracht gezogen werden können:


1. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)

  • Antragstellung beim Sozialamt:
    • Personen, die nicht erwerbsfähig sind und weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
    • Diese Leistung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern und umfasst auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
  • Leistungsumfang:
    • Regelbedarf für Lebensmittel, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
    • Mehrbedarfe können berücksichtigt werden, zum Beispiel bei einer Schwerbehinderung oder besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen.

2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Anspruchsvoraussetzungen:
    • Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
    • Beitragszeiten sind für die Grundsicherung nicht entscheidend, sodass auch ohne langjährige Berufstätigkeit ein Anspruch bestehen kann.
  • Leistungen:
    • Ähnlich wie bei der Sozialhilfe werden der Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

3. Feststellung der Erwerbsminderung

  • Medizinische Begutachtung:
    • Eine offizielle Feststellung der Erwerbsminderung kann hilfreich sein. Dies erfolgt über den Sozialmedizinischen Dienst oder die Deutsche Rentenversicherung.
    • Auch wenn kein Rentenanspruch besteht, ist die Anerkennung wichtig für den Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe.

4. Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

  • Unterstützung im Alltag:
    • Leistungen der Eingliederungshilfe können beantragt werden, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
    • Angebote können therapeutische Maßnahmen, Assistenzleistungen oder berufliche Rehabilitation umfassen.

5. Schwerbehindertenausweis

  • Beantragung beim Versorgungsamt:
    • Bei Vorliegen einer Schizophrenie kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden.
    • Ein Schwerbehindertenausweis bietet Nachteilsausgleiche, wie z. B. steuerliche Vergünstigungen, zusätzliche Urlaubstage oder ermäßigte Fahrkarten.

6. Beratungsangebote nutzen

  • Sozialpsychiatrischer Dienst:
    • Bietet Unterstützung bei psychischen Erkrankungen und hilft bei der Antragstellung sowie der Alltagsbewältigung.
  • Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen:
    • Caritas, Diakonie, AWO und andere Organisationen bieten Beratung zu Sozialleistungen und unterstützen bei Formalitäten.
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):
    • Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten.

7. Weitere Unterstützungsangebote

  • Krankenversicherung:
    • Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes zur Gewährleistung medizinischer und therapeutischer Versorgung.
  • Wohnungshilfe:
    • Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum oder Anpassung der Wohnung an besondere Bedürfnisse.
  • Sozialtickets:
    • Vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr können Mobilität und Teilhabe fördern.

Zusätzliche Hinweise

  • Transparente Kommunikation mit Behörden:
    • Offenheit über die persönliche Situation erleichtert die Bewilligung von Leistungen.
    • Fristen beachten und vollständige Unterlagen einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Persönliches Netzwerk aktivieren:
    • Unterstützung von Familie, Freunden oder Selbsthilfegruppen kann wertvoll sein.
  • Rechtliche Betreuung:
    • In manchen Fällen kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sinnvoll sein, um bei Behördenangelegenheiten und der Verwaltung von Finanzen zu unterstützen.

Zusammenfassung:

Auch ohne ausreichende Beitragszeiten besteht die Möglichkeit, finanzielle und soziale Unterstützung zu erhalten. Durch die Kombination von Sozialhilfe, Grundsicherung und Eingliederungshilfen kann der Lebensunterhalt gesichert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Es ist wichtig, frühzeitig den Kontakt zu Beratungsstellen und Ämtern zu suchen, um alle verfügbaren Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
__
mit KI erstellt
 
@Maggi, ich hab vor Schozophrenie Erkrankte Respekt, daher sage ich nicht, dass diese Entwicklung gut für Erkrankte ist. Aber Merz wird Kanzler und das kommt auf uns zu. Stimmt zwar dass ich als Bipolare keine Negativ Symptome habe, dafür aber schwere depressive Episoden die ähnlich sind. Ich muss trotzdem arbeiten von Arbeitsamt aus, obwohl eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Bürgergeld wird in Zukunft gestrichen, deshalb würde ich es ausnutzen so lange es noch geht. Glaube aber nicht, dass es durch konservative Politik es uns schlechter gehen wird.
 
@Maggi 1. Ich weiß ja nicht ob ich mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten gehen könnte. Wie soll ich das rausfinden ohne Schwierigkeiten mit dem Amt zu bekommen?

2. Hab selber irgendwo gelesen, dass ich zuerst zum Ärztlichen Dienst des Jobcenters gehen soll damit ich als "Erwerbsunfähig" gestuft werde und mit dem Dokument dann zum Sozialamt gehen soll. Stimmt das denn so?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

3. Feststellung der Erwerbsminderung

  • Medizinische Begutachtung:
    • Eine offizielle Feststellung der Erwerbsminderung kann hilfreich sein. Dies erfolgt über den Sozialmedizinischen Dienst oder die Deutsche Rentenversicherung.
    • Auch wenn kein Rentenanspruch besteht, ist die Anerkennung wichtig für den Bezug von Grundsicherung oder Sozialhilfe.


Es gibt da so etwas wie psychische Rehas, die um die 4-6 Wochen dauern. Dort kann so eine Erwerbsminderung festgestellt werden. Dazu müsstest du deinen Psychiater darauf ansprechen, dass du über diesen Schritt nachdenkst und darüber werden dann glaube ich auch die Reha beantragt.
Also keine viertel oder halbjährliche Berufliche Reha, die manchen oder dir auch womöglich noch angeboten wird.
Wenn du diese 4-6 wöchige Reha über deinen Psychiater beantragst, dann müsstest du in den Rehazeitraum die diese Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit (weniger als 3 Stunden) ausstellen lassen. Dann könntest du später auch noch mit einer richtigen beruflichen Reha schauen ob du irgendwie doch für den Arbeitsmarkt geeignet bist, wo ja auch 3 Stunden täglich für einen Schizophrenen sehr viel sein können.

Um medikamentös eine bessere Grundlage zu haben für Beruflichen Wiedereinstieg, kann ich die Intervalltherapie mit Bupropion deuten, da so eine Medikamente Umstellung schon erhebliche Vorteile bei Negativsymptomen und Kognitiven Symptomen haben kann, was für Beruf, Motivation und Leistungsfähigkeit wichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben