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Adam01
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Dard ich fragen wie lange Du insgesamt gearbeitet hast? Waren 5 Jahre drin?Bei mir war das so:
Ich hatte 2014 eine Psychose und bin gemeingefährlich geworden (Ich hab eine Windschutzscheibe von einem Auto eingetreten). Daraufhin wurde für 6 Wochen zwangseingewiesen. Als ich dann nach 6 Wochen wieder "frei" war mußte ich regelmäßig zum Gesundheitsamt zu einer Sozialarbeiterin. Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich den gesamten Schriftverkehr geregelt, auch den den Antrag auf Hartz IV. Ich hab mich regelmäßig für 6 Wochen krank schreiben lassen (von der PIA). Die Frau vom Gesundheitsamt hat für mich auch das mit der Tagesklinik geregelt.
Bis mir schließlich vorgeschlagen wurde ich soll in einer Behindertenwerkstatt arbeiten gehen. Ich hab mich darauf eingelassen und bin so automatisch in der Sozialhilfe gelandet.
Heute beziehe ich Erwerbsminderungsrente in der Grundsicherung und hab Pflegegrad 2.
Mit der Diagnose Paranoide Schizophrenie sollte es eigentlich kein Problem sein, dich erwerbsunfähig schreiben zu lassen.
Grüße,
Dietmar
neinDard ich fragen wie lange Du insgesamt gearbeitet hast? Waren 5 Jahre drin?
Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Monatlicher Regelsatz |
---|---|---|
1 | Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene | 502 Euro |
2 | Paare in gemeinsamer Haushaltsführung (pro Person) | 451 Euro |
3 | Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten ohne eigenen Haushalt | 402 Euro |
4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro |
6 | Kinder bis 5 Jahre | 318 Euro |
Finde ich krass, dass man diese Leistung(Sozialhilfe) streichen will. Bei Schizophrenie unter den Voraussetzungen die @Adam01 bei sich beschreibt sind keine 3 Stunden Arbeit am Tag möglich. Von daher ist Sozialhilfe, die ähnlich hoch sein müsste, da die richtige Wahl. Von der heutigen Gesetzlage würde ich mal ausgehen.Ergibt keinen Sinn von Bürgergeld auf Sozialhilfe zu wechseln, dass ist weniger Geld. Jenachdem welche Politische Wendung kommt (was sehr wahrscheinlich ist), wird es nämlich abgeschafft. Die CDU wird wahrscheinlich gewinnen und hat das vor. Mach lieber eine Berufliche Reha, die können dir da weiterhelfen und schauen mit dir, wies weiter geht.
Kann man neben dem Bezug von Sozialhilfe einen 520-Euro-Job ausüben?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, neben der Sozialhilfe einen 520-Euro-Job (auch Minijob genannt) auszuüben. Allerdings gibt es dabei wichtige Aspekte zu beachten, da das Einkommen aus dem Minijob auf die Sozialhilfe angerechnet wird.
Wie wirkt sich der Minijob auf die Sozialhilfe aus?
Die Sozialhilfe ist dazu da, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, wenn eigenen Mittel nicht ausreichen. Wenn du Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielst, wird dieses Einkommen auf deinen Sozialhilfeanspruch angerechnet. Es gibt jedoch gewisse Freibeträge, die dir erlauben, einen Teil deines Einkommens zu behalten.
Einkommensanrechnung und Freibeträge
- Grundfreibetrag von 30 %
- Von deinem Erwerbseinkommen wird ein Freibetrag von 30 %, maximal jedoch 100 Euro monatlich, nicht angerechnet.
- Beispiel: Bei einem Einkommen von 300 Euro beträgt der Freibetrag 90 Euro (30 % von 300 Euro). Bei einem Einkommen von 520 Euro beträgt der Freibetrag 100 Euro, da dies der Höchstbetrag ist.
- Anrechenbares Einkommen
- Das verbleibende Einkommen nach Abzug des Freibetrags wird vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet.
- Beispiel: Bei einem Einkommen von 520 Euro und einem Freibetrag von 100 Euro bleiben 420 Euro anrechenbares Einkommen.
Beispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Einkommen von 300 Euro
Beispiel 2: Einkommen von 520 Euro
- Einkommen: 300 Euro
- Freibetrag (30 %): 90 Euro
- Anrechenbares Einkommen: 300 Euro - 90 Euro = 210 Euro
- Auswirkung: Deine Sozialhilfe wird um 210 Euro gekürzt. Du hast aber 90 Euro mehr zur Verfügung.
- Einkommen: 520 Euro
- Maximaler Freibetrag: 100 Euro
- Anrechenbares Einkommen: 520 Euro - 100 Euro = 420 Euro
- Auswirkung: Deine Sozialhilfe wird um 420 Euro gekürzt. Du hast aber 100 Euro mehr zur Verfügung.
Was bedeutet das für dich?
- Finanzieller Vorteil: Du kannst durch den Freibetrag bis zu 100 Euro zusätzlich behalten, was deine finanzielle Situation verbessern kann.
- Anrechnung auf Sozialhilfe: Der überwiegende Teil des Einkommens wird auf die Sozialhilfe angerechnet, wodurch sich deine Leistung entsprechend vermindert.
- Meldepflicht: Du bist verpflichtet, dem Sozialamt dein Einkommen aus dem Minijob mitzuteilen. Transparenz ist wichtig, um Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Vorteile eines Minijobs neben der Sozialhilfe
- Soziale Teilhabe: Arbeit kann dir helfen, soziale Kontakte zu pflegen und Teil der Gemeinschaft zu sein.
- Struktur und Alltag: Eine Beschäftigung kann deinem Tagesablauf Struktur geben und das Selbstwertgefühl stärken.
- Perspektiven eröffnen: Ein Minijob kann ein Sprungbrett für eine spätere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.
Wichtige Überlegungen
- Kosten-Nutzen-Abwägung: Überlege, ob der finanzielle Mehrwert von maximal 100 Euro den Aufwand und die Verpflichtungen eines Minijobs für dich lohnenswert macht.
- Gesundheitliche Aspekte: Wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Sozialhilfe beziehst, prüfe, ob die Tätigkeit mit deinem Gesundheitszustand vereinbar ist.
- Arbeitszeiten und -bedingungen: Achte darauf, dass die Arbeitszeiten und -bedingungen zu deinem Lebensstil und deinen Bedürfnissen passen.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
- Beratung beim Sozialamt: Vereinbare einen Termin mit deinem Sachbearbeiter, um alle Details und mögliche Auswirkungen auf deine Leistung zu besprechen.
- Jobcenter: In einigen Fällen kann auch das Jobcenter Unterstützung bieten, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur beruflichen Integration geht.
- Freiwilligenarbeit: Wenn der finanzielle Aspekt weniger wichtig ist, könnte ehrenamtliche Arbeit eine Alternative sein, um aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen.
Fazit
Es ist möglich, einen 520-Euro-Job neben dem Bezug von Sozialhilfe auszuüben. Du kannst durch den Freibetrag von maximal 100 Euro monatlich etwas hinzuverdienen. Allerdings wird der Großteil des Einkommens auf die Sozialhilfe angerechnet. Es ist wichtig, dass du alle Vor- und Nachteile abwägst und das Gespräch mit dem Sozialamt suchst, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Ich verstehe deine Situation und deine Frage sehr gut. Wenn du aufgrund einer Schizophrenie nur eingeschränkt arbeiten kannst und keine Erwerbsminderungsrente erhältst, fragst du dich, ob es Möglichkeiten gibt, neben der Sozialhilfe mehr als 100 Euro dazuzuverdienen.
Grundlage der Einkommensanrechnung bei der Sozialhilfe
In der Sozialhilfe (nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) wird Einkommen auf die Leistungen angerechnet, um den individuellen Bedarf zu ermitteln. Grundsätzlich gilt dabei:
- Freibetrag bei Erwerbseinkommen: Es gibt einen Freibetrag von 30 % des Einkommens, maximal jedoch 50 Euro pro Monat.
- Anrechnung: Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird voll auf die Sozialhilfe angerechnet.
Möglichkeiten für höhere Freibeträge
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen und besondere Anrechnungsbestimmungen, die es ermöglichen können, mehr als 50 Euro von deinem Einkommen zu behalten:
1. Erwerbsunfähigkeitsbedingte Sozialhilfe und Eingliederungshilfe
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:
- Wenn du Leistungen der Eingliederungshilfe erhältst, gibt es besondere Regelungen.
- Arbeitsentgelte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden nur teilweise auf die Sozialhilfe angerechnet.
- Es gibt einen zusätzlichen Einkommensfreibetrag, der bis zu 260 Euro monatlich betragen kann.
2. Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Besondere Freibeträge:
- Bei Arbeit in einer WfbM können höhere Freibeträge gelten.
- Dies soll den Anreiz erhöhen, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu sichern.
3. Mehrbedarf wegen Behinderung
- Mehrbedarfszuschlag:
- Wenn du erwerbsunfähig bist und einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen hast, kann ein Mehrbedarf anerkannt werden.
- Dieser Mehrbedarf beträgt 17 % des maßgeblichen Regelsatzes.
4. Härtefallregelungen
- Einzelfallentscheidungen:
- In besonderen Härtefällen kann das Sozialamt individuell entscheiden, höhere Freibeträge oder zusätzliche Leistungen zu gewähren.
- Dies erfordert in der Regel eine ausführliche Begründung und Nachweise über die besondere Notlage.
Was kannst du tun?
Beratung in Anspruch nehmen
Es ist wichtig, professionelle Unterstützung zu suchen, um deine individuellen Möglichkeiten auszuloten:
- Sozialpsychiatrische Dienste:
- Sie bieten spezialisierte Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
- Können dir helfen, Anträge zu stellen und deine Ansprüche geltend zu machen.
- Sozialrechtliche Beratungsstellen:
- Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten rechtliche Beratung.
- Sie können dich bei Widersprüchen oder Anträgen unterstützen.
Antrag auf Feststellung der Erwerbsminderung
- Rentenversicherung:
- Auch wenn du bisher keine Erwerbsminderungsrente erhältst, kann es sinnvoll sein, einen Antrag zu stellen.
- Eine erneute medizinische Begutachtung könnte zu einer Anerkennung führen.
Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben
- Rehabilitationsträger:
- Über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden.
- Ziel ist es, deine Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder anzupassen.
- Unterstützte Beschäftigung:
- Individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Begleitung durch Jobcoaches.
- Könnte zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
- Falls du dauerhaft erwerbsunfähig bist, steht dir möglicherweise Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII zu.
- Hier gelten teils andere Regelungen hinsichtlich der Einkommensanrechnung.
- Wohngeld und andere Leistungen:
- Eventuell hast du Anspruch auf Wohngeld oder andere kommunale Unterstützungen.
- Diese können ergänzend zur Sozialhilfe beantragt werden.
Wichtig zu wissen
- Einkommensanrechnung ist komplex:
- Die Regelungen sind vielschichtig und hängen von deiner persönlichen Situation ab.
- Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen bereitzustellen und offene Kommunikation mit den Behörden zu führen.
- Transparenz gegenüber dem Sozialamt:
- Gib alle Einkünfte und Veränderungen in deiner Lebenssituation unverzüglich an.
- Dies vermeidet Rückforderungen oder rechtliche Probleme.
Fazit
Es gibt Möglichkeiten, mehr als 100 Euro neben der Sozialhilfe dazuzuverdienen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die genauen Regelungen und Freibeträge hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab und sollten individuell geprüft werden.
Ich empfehle dir, dich an eine Beratungsstelle zu wenden, um deine persönlichen Optionen zu besprechen. Mit professioneller Unterstützung kannst du Wege finden, deine finanzielle Situation zu verbessern und gleichzeitig die notwendige Unterstützung zu erhalten.
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