Meinst du mit ja, dass du Anspruch auf Wohngeld hast oder beziehst du dich auf das von mir genannte Existenzminimum. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du Wohngeld beantragen darfst, weil dein Einkommen oberhalb des aktuellen Existenzminimums von jährlich 10908€ bzw. monatlich 909€ liegt. Meine ehrenamtliche Kollegin beim Sozialverband VdK bezieht etwas unter 1200 Euro Netto an Erwerbsminderungsrente und bekommt kein Wohngeld, weil ihr Einkommen höher als der derzeitige existenzielle Notbedarf beträgt.