Hab mir vor ein paar Minuten auch das Video unter dem Beitrag angeguckt. Es soll auch in Bayern ein finanzieller Anreiz für die WfbMs kommen, ihren throughput an Maßnahmeteilnehmern bei Eignung auf den Ersten Arbeitsmarkt "auszustoßen". Dazu muss man aber sagen, dass der Staat vor kurzem erst den WfbMs aus Geldgründen die Möglichkeit der Finanzierung der Betreuung der WfbM-Außenarbeitsplätze streichen wollte, wie passt das zusammen...
Meine Situation ist die Schwerbehinderung hauptsächlich durch seelische Gründe in den GdB-Punkten, zuvor hatte ich aber lange 30, allerdings auch nur mit "seelisch". Es ist tatsächlich die Frage, ob man einen breakeven zur Schwerbehinderung wünscht, fühlt man sich noch im System ALG2 / Arbeitslosengeld I / Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt ohne Arbeitslosigkeit (vor allem) beheimatet, würde ich persönlich raten, dass man keine Schwerbehinderung aus seelischen Gründen anstrebt. Wobei das natürlich auch vom Alter abhängt. Eine Teilrente ist dabei auch so ein zweischneidiges Schwert, einerseits sollte man evtl. Rentenansprüche klären lassen und dann alles annehmen, andererseits ist man damit im Grunde auch draußen aus dem Erwerbsleben, denn die Arbeitgeber haben fast nur Interesse an billigen Minijobs (welche wieder für die Arbeitgeber verbessert wurden - höhere Bezahlung möglich), man begibt sich damit in eine Nische, und hat auch im Alter nur die Hälfte der Rente, was ja auch demotivierend wirkt, ebenso wie WfbM 20 Jahre, erst danach überhaupt einen Anspruch, im Alter eine Rente zu erhalten, in dem Fall, dass fünf Jahre Einzahlung vor der Altersrente nicht erreicht werden.