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Zwangseinweisung ohne Anhörung illegal - Strafverfahren gegen Richterin

Supertrooper

Active member
Ich bin heute über folgenden Artikel gestolpert:
https://www.t-online.de/region/brem...e-rotenburger-richterin-droht-haftstrafe.html

Ich weiß nicht wie dass bei euch aussah, aber bei meinen Einweisungen lag weder eine Fremd-Gefährdung noch eine Eigen-Gefährdung vor.
Eine persönliche Anhörung hat es bei mir nach keiner der 3 Zwangseinweisungen in die Geschlossene gegeben.
Versteh ich den Artikel falsch oder wäre dass dann auch rechtswidrig gewesen?
Wie sah dass bei euch aus?

Als persönlicher Gegner von Zwangseinweisungen ohne Vorlage einer Straftat befürworte ich dieses Vorgehen. ?
Außerdem ermutige ich jeden von euch ein Strafverfahren gegen den Richter zu prüfen der euch eingewiesen hat.
Vielleicht können wir so das System patientfreundlicher gestalten und Zwangseinweisungen erschweren.
 
1. Ob eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt entscheidest nicht du sondern die Ärzte. Irgendwelche Beweise brauchen die dafür nicht.
2. Ob deine Zwangseinweisungen rechtswidrig waren können wir dir nicht sagen. Gibt ja auch nicht nur Bundes- sondern auch Landesgesetze. Kann in deinem Bundesland also auch anders sein als in dem des Artikels.
 
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