Laut aktuellen Stand der Dinge ist es so, dass erst ab einen GdB von 50 ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ohne Abschläge möglich ist. Ein Rentenbeginn mit Abschlägen bei vorhandenem Schwerbehindertenstatus ist ab dem 62. Lebensjahr realisierbar. Du musst jedoch die 35 Jahre Mindestversicherungszeit bei der DRV erfüllen. Nach meinem Wissen fallen hier auch Arbeitslosenzeiten darunter.