Neue Regeln seit 2023, die Deutsche Rentenversicherung Bund ist zuständig, ob jemand in ALG2 ("Hartz IV", jetzt genannt "Bürgergeld") bleibt oder in SGB XII kommt / rein muss:
"
Rentenversicherung entscheidet über Erwerbsfähigkeit
Die Frage, ob ein psychisch erkrankter Mensch erwerbsfähig ist oder nicht, ist zentral. Denn ist er es nicht oder nur eingeschränkt, kommen andere Sozialgesetzbücher zum Zuge – und damit muss eine andere Behörde für Kosten aufkommen, wie die Sozialhilfe oder die Rehabilitation. Die Erwerbsfähigkeit ist damit häufig ein Streitpunkt zwischen den Behörden. Am Ende entscheidet die Rentenversicherung, wer „erwerbsfähig“ ist und wer nicht. Katja Seidel ist Fallmanagerin im Jobcenter Berlin Lichtenberg:
„Ja, das ist tatsächlich so: Also die Rentenversicherung ist der ‚höchstrichterliche Gutachter‘. Der Ärztliche Dienst macht dann eine Begutachtung und stellt fest: Ja, er oder sie ist tatsächlich vorübergehend oder auf Dauer nicht erwerbsfähig. Das ist für das Jobcenter ganz entscheidend, weil damit wäre er nicht mehr leistungsberechtigt. Also haben wir dieses Gutachten und informieren das Sozialamt, weil dann wäre die Grundsicherung zuständig. Das Sozialamt nimmt unser Gutachten und schickt es weiter an den Rententräger beziehungsweise schaltet selber den Rententräger ein und sagt, wir hätten jetzt auch gerne ein Gutachten, ob denn der Mensch wirklich erwerbsunfähig ist. Und wenn dann die Rentenversicherung sagt, na, so schlimm ist es dann auch wieder nicht, dann ist er erwerbsfähig. Und dann können wir unser Gutachten nehmen und in die Schublade tun oder in den Reißwolf, und dann ist das Menschlein wieder erwerbsfähig. Also, egal was wir vorher sagen, wenn der Rententräger sagt, da geht noch was, dann ist das die letzte Entscheidung.“
" (Quelle:
Psychisch Kranke im Hartz-IV-System - Im Dschungel der Zuständigkeiten - www#deutschlandfunk#de/psychisch-kranke-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-100.html )
Ich gelte als seelisch behindert und deshalb nicht erwerbsfähig (unter 3h/Tag 5 Tage die Wo.), weil ich in einer WfbM bin und nicht mehr dort rauskomme. Ich könnte theoretisch (!) sogar den Schritt nach draußen machen
mit WfbM, das will ich auch, aber das dauert ewig und dann (habe es vor), wenn es funktioniert, werde ich wahrscheinlich nur auf einen anspruchslosen Außenarbeitsplatz, der keine Umsetzung als "echter Arbeitsplatz" bzw. Umstellung Arbeitnehmer [mein Name] erlaubt, gesetzt.