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Vorsorgevollmacht / gerichtliche Betreuung

gden334

New member
Hi zusammen,

meine Schwester (41. Jahre alt) ist leider seit 10 Jahren an Schizophrenie erkrankt.
Aktuell nimmt sie seit ca. 3 Monaten keine Medikamente mehr und ihr zustand hat sich dramatisch verschlechtert. (Wäscht sich nicht, trägt immer die gleiche Kleidung, Wohnung stark zugemüllt usw.)

Damals noch vor Ausbruch der Krankheit haben wir für mich von ihr eine Vorsorgevollmacht über alle Lebensbereiche ausfüllen und unterschreiben lassen. Nun frage ich mich, ob es nicht noch sinnvoll wäre mich auch direkt als gerichtlicher Betreuer eintragen zu lassen.

Aktuell haben wir leider seit ca. 4 Wochen keinen Kontakt, da sie sich verfolgt fühlt und ihr Handy weggeschmissen hat.

Ich möchte die Option haben, falls sich das ganze noch weiter dramatisch verschlechtert eine Zwangseinweisung anzustoßen, weil ich denke, dass sie ohne Medikamente da nicht wieder raus finden wird. Aber bei diesem Prozess (gerichtlich bestellter Betreuer) wird auch ein Gutachten erstellt aber sie lässt niemanden in Ihre Wohnung. Hat jemand damit schon Erfahrung und kann evtl. Tipps geben?

Danke schon mal!
 
@gden334 das klingt heftig und dringend, auch weil das vor 4 Wochen schon eine heftige Reaktion ist. Kannst du deine Schwester besuchen und so auf ihr einreden?
Das mit der Betreuung wäre auch so wichtig, da sie bei Zwangseinweisung im Normalfall einen Betreuer zugewiesen bekommt. Da wäre es schon gut, wenn das so bereits geregelt ist, fall noch nicht in der Versorgungsvollmacht enthalten.

Medikamente kann ich sehr empfehlen, dass sie sich von den Medikamenten her erstmal auf Aripiprazol (Abilify) einstellen lässt, was in kleiner 5-10mg Dosis teils deutlich verträglicher als andere Antipsychotika ist.
Welche Medikamente hatte sie bisher alles?

Hier findest du die Medikamente-Empfehlung im Forum, welches Phasenweise auch das absetzen des Antipsychotikums ermöglicht, aufgrund des zusätzlichen Bupropion's (SNDRI Antidepressivum).
Dies kann die Situation enorm verbessern, dabei sollte man aber planvoll Schritt für Schritt vorgehen. Erstmal eine Monotherapie des verträglichen Aripiprazol's wäre für ihre psychotischen Symptome gut, was sie später dann wie in der Empfehlung erweitern kann.
Auch B-Vitamine wie hochdosiertes B6, Magnesium und andere Supplemente können nützlich sein, wenn sie erstmal medikamentös stabilisiert ist und etwa die Empfehlung von mir hat, dann kann man auch so Ergänzungen nutzen.
Das Antipsychotikum wird in der Empfehlung später nur kurzzeitig meist für ca. 2-3 Wochen am Stück eingenommen, mit Unterbrechungen von 3-8 Monaten, in der Zeit stabilisieren die Antidepressiva insbesondere das Bupropion.

Vielleicht kannst du deine Schwester überzeugen, das Aripirpazol erstmal zu probieren, was verglichen zu manch anderen Antipsychotika sehr angenehm ist.
 
Leider öffnet sie niemandem mehr die Tür, auch mir nicht... Ich wohne allerdings ganz in der Nähe und manchmal sehe ich sie hier zufällig irgendwo und gehe dann zu ihr und versuche mit ihr zu reden. Sie sagt dann oft Sachen die keinen Sinn ergeben...

Dass ich mich als Betreuer eintragen lasse, da bin ich aktuell dran.

Aktuell ist es so schlimm, dass sie sich eine Schüssel über den Kopf anzieht und so auch rumläuft, weil sie denkt dass sie so vor KI geschützt ist...

Das letzte Mittel das sie genommen hat war: Cariprazin
Davor hat sie lange Aripiprazol genommen aber aufgrund von Gewichtszunahme und unruhe zu Cariprazin gewechselt.

Aktuell denke ich darüber nach, wie man sie theoretisch einweisen könnte:
Nach dem PsychKG wäre nur möglich bei einer Eigen / Fremdgefährdung oder?
Sie hatte mir beim letzten mal bei unserem Gespräch auf meine Frage "Bist du glücklich?" mit "Glücklich? Ich würde am liebsten einschlafen und nicht mehr aufwachen" geantwortet. Ich weiß nicht ob dies schon als Eigengefährdung gilt.

Ich hatte auch gelesen, dass bei einer Zwangseinweisung nach PsychKG keine Zwangsmedikation erfolgt, stimmt das? Dann wäre dieser Weg ja sehr sinnfrei, denn ohne Medikamente wird sie da nicht mehr rausfinden.
 
Hallo...
Also, ich weiß, dass ein gesetzlicher Betreuer mit allen Vollmachten ( in diesem Fall Aufenthaltsbestimmungsrecht) die kranke Person auch gegen ihren Willen einweisen lassen kann.
Das weiß ich ganz sicher, da ich selber mal so einen Betreuer hatte.

Alles Gute!
 
Guten Abend,
Also für die Zwangseinweisung in die Klinik brauchst du
- Die Entscheidung über eine mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung nach (Paragraph....)

Das muss im Betreuerausweis stehen.
Aufenthaltsbestimmung reicht nicht.

Ich wünsche dir und deiner Schwester alle Gute.
 
Falls das fehlt, kann ich das noch zusätzlich beantragen? Wie lange dauert sowas und was brauche ich dafür, dass es genehmigt wird?

Vielen Dank dir!
 
Ich habe das für meine Tochter.
Wenn du bereits die Betreuung hast, kannst du das nachtragen lassen.
Ruf an beim Betreuungungsgericht, der da zuständig ist und schildere die Situation.
Es gibt auch bei der Stadt eine Betreuungsstelle, die können da auch weiterhelfen.
 
Jetzt hab ich vergessen, da gibt es einen richterlichen Beschluss, den bekommt auch deine Schwester zugestellt.
Bei mir hat das nicht mal eine Woche gedauert.
 
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