Vorsorgevollmacht / gerichtliche Betreuung

Leider öffnet sie niemandem mehr die Tür, auch mir nicht... Ich wohne allerdings ganz in der Nähe und manchmal sehe ich sie hier zufällig irgendwo und gehe dann zu ihr und versuche mit ihr zu reden. Sie sagt dann oft Sachen die keinen Sinn ergeben...

Dass ich mich als Betreuer eintragen lasse, da bin ich aktuell dran.

Aktuell ist es so schlimm, dass sie sich eine Schüssel über den Kopf anzieht und so auch rumläuft, weil sie denkt dass sie so vor KI geschützt ist...

Das letzte Mittel das sie genommen hat war: Cariprazin
Davor hat sie lange Aripiprazol genommen aber aufgrund von Gewichtszunahme und unruhe zu Cariprazin gewechselt.

Aktuell denke ich darüber nach, wie man sie theoretisch einweisen könnte:
Nach dem PsychKG wäre nur möglich bei einer Eigen / Fremdgefährdung oder?
Sie hatte mir beim letzten mal bei unserem Gespräch auf meine Frage "Bist du glücklich?" mit "Glücklich? Ich würde am liebsten einschlafen und nicht mehr aufwachen" geantwortet. Ich weiß nicht ob dies schon als Eigengefährdung gilt.

Ich hatte auch gelesen, dass bei einer Zwangseinweisung nach PsychKG keine Zwangsmedikation erfolgt, stimmt das? Dann wäre dieser Weg ja sehr sinnfrei, denn ohne Medikamente wird sie da nicht mehr rausfinden.