Hätte Brexpiprazol denn eine Aussicht auf einen Zusatznutzen gehabt ?, mal dumm gefragt

Laut CoPilot hat der Hersteller deshalb nie einen Antrag auf Zulassung gestellt in Deutschland. Wohl wegen der niedrigen Preise hier und dem AMNOG‑/G‑BA‑Bewertungsverfahren?
Die entscheidende Frage ist weniger, ob Brexpiprazol „eine Aussicht auf Zusatznutzen“ gehabt hätte, sondern
wie der Zusatznutzen im deutschen System überhaupt definiert wird. Und genau dort liegt das Problem.
1. Wie „Zusatznutzen“ im AMNOG/G‑BA‑System definiert ist
In Deutschland gilt:
Bessere Verträglichkeit zählt nicht als Zusatznutzen, solange sie nicht in großen, direkten Vergleichsstudien eindeutig belegt ist.Gerade in frühen Zulassungsphasen ist das praktisch kaum möglich, weil:
- direkte Head‑to‑Head‑Studien selten sind
- Verträglichkeitsvorteile oft erst im breiten Einsatz sichtbar werden
- statistische Signifikanz bei Nebenwirkungen schwer nachzuweisen ist
Das bedeutet:
Ein Wirkstoff kann klinisch klar verträglicher sein – und trotzdem keinen Zusatznutzen bekommen.
2. Warum Hersteller wie Otsuka (Brexpiprazol) oder Sumitomo (Lurasidon) keinen Antrag gestellt haben
Ein „Antrag“ ist im AMNOG‑System kein einfacher Schritt.Er bedeutet:
- hohe Kosten für Dossiers, Studienauswertungen und Gutachten
- ein hohes Risiko, trotz guter Daten „kein Zusatznutzen“ zu erhalten
- anschließend extrem niedrige Erstattungspreise
Nach den Erfahrungen mit Lurasidon war klar, wie die Bewertung in Deutschland läuft.Die Hersteller wussten also:
- hohe Kosten für das Verfahren
- hohes Risiko auf „kein Zusatznutzen“
- niedrige Preise selbst bei positivem Bescheid
Unter diesen Bedingungen ist es nachvollziehbar, dass kein Antrag gestellt wurde.
3. Die strukturelle Schieflage: Alte Depots werden bevorzugt, neue Wirkstoffe blockiert
Während neue Wirkstoffe streng bewertet werden, passiert bei Depotvarianten alter Substanzen Folgendes:
- kein Zusatznutzen erforderlich
- keine Head‑to‑Head‑Studien nötig
- volle Erstattung
- hohe Preise über Jahrzehnte
- Patente werden über Darreichungsformen gestreckt
Damit entsteht ein System, in dem:
- neue, verträglichere Wirkstoffe kaum Chancen haben
- alte Wirkstoffe durch Depotvarianten dauerhaft teuer bleiben
- Betroffene mit Unverträglichkeiten ohne Alternativen dastehen
4. Was passiert nach Patentablauf?
Ob Lurasidon oder Brexpiprazol als Generika kommen, ist offen.Wenn die Preise in Deutschland extrem niedrig wären, könnte es passieren, dass:
- Generika kaum wirtschaftlich sind
- Hersteller den Markt meiden
- die Wirkstoffe trotz Patentablauf nicht verfügbar werden
Das ist bereits bei anderen Nischenwirkstoffen passiert.
5. Warum das System als ungerecht empfunden wird
In den letzten Jahren wurden Depotvarianten alter Wirkstoffe immer wieder neu patentiert – teilweise über Zeiträume, die man sonst nur bei völlig neuen Substanzen kennt.Dabei sind Depottechnologien eigentlich
Formulierungsinnovationen, die international oft nur
5 Jahre Schutz erhalten.
In Deutschland führt diese Praxis dazu, dass:
- die Versorgung teurer wird
- Innovationen gebremst werden
- Betroffene mit schlechter Verträglichkeit kaum Alternativen haben
- die Marktmacht weniger großer Hersteller stabil bleibt
Das ist eine strukturelle Fehlentwicklung, die dringend überprüft werden müsste.