I
Idealist
Guest
Es ist ein erhebliches Problem.
"Wurde in die Psychiatrie gebracht". "In die geschlossene Psychiatrie eingewiesen".
Gab es da ein Gerichtsurteil zur Unterbringung im Maßregelvollzug? Wenn nein, warum unterstellt man dann eine Straftat?
Eigentlich wäre Üble Nachrede eine Straftat. Aber wenn der Geschädigte sich nicht wehren kann und es deshalb gar nicht erst versucht? Keine Chance auch, die Fakten geradezurücken, was in der Zeitung steht, ist immer wahr, Punkt?!
"Wurde in die Psychiatrie gebracht". "In die geschlossene Psychiatrie eingewiesen".
Gab es da ein Gerichtsurteil zur Unterbringung im Maßregelvollzug? Wenn nein, warum unterstellt man dann eine Straftat?
Eigentlich wäre Üble Nachrede eine Straftat. Aber wenn der Geschädigte sich nicht wehren kann und es deshalb gar nicht erst versucht? Keine Chance auch, die Fakten geradezurücken, was in der Zeitung steht, ist immer wahr, Punkt?!