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Willkommen im Psychose Forum ❤️
Unser Online-Forum bietet Hilfe beim Austausch über Psychose & Schizophrenie.
Betroffenen, Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene und Experten lernen hier voneinander.
Es soll damit ermöglicht werden, schnelle, hochwertige und akkurate Unterstützung zu finden sowie die notwendigen Leistungen, die einem bei dieser teils schwer verlaufenden Erkrankung zustehen.
Hier finden Sie individuelle Beratung, aktuellste Medikamente und Therapieempfehlungen, sowie viele nützliche Informationen rund um die Erkrankung, mit entsprechenden Diskussions- und Austauschmöglichkeiten.
Eines unserer Ziele ist es, Ihnen dabei zu helfen, unverarbeitete Probleme besser zu bewältigen und neue Perspektiven zu entdecken, da die Verarbeitung der Symptome ein zentrales Thema bei der Bewältigung der Erkrankung darstellt. Dabei können Erfahrungen anderer Betroffener mit ähnlichen Symptomen sehr helfen.
Etwas ganz Besonderes ist zudem eine neuartige 🩺medikamentöse Therapieoption💊 bei Psychose, welche auch bei Negativsymptomen hochwirksam ist und den Krankheitsverlauf insgesamt deutlich verbessert.
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Ist auf jeden Fall sinnvoll eine Patientenverfügung zu machen...warum sollten sie nicht handeln...nur weil man mal psychotisch bzw. schizophren war ist man ja nicht unbedingt dauerhaft nicht zurechnungsfähig...
Ich habe auf jeden Fall eine gemacht, muss sie aber erneuern...
Ich werde auch einen Behandlungsvertrag mit der Klinik im akuten Fall machen, sollte es noch einmal soweit kommen.
Ich denke auch, dass es gut ist eine zu machen.Kannst du mir kurz erklären wie das aufsetzen von statten geht?Muss das von einem Notar beglaubigt werden?
Also ich würde mich mal im Bekanntenkreis umhören...ich habe eine über eine Notarin gemacht die gleichermaßen Anwältin ist, das gibt es aber in dieser Konstellation meines Wissens nach nur in Hessen...also das eine Notarin gleichzeitig Anwältin sein kann.
Leider muss ich dir gleich dazu sagen, dass dies schon hilfreich sein kann wenn du mal im Krankenhaus bist, allerdings wie hat der Freund, den ich bevollmächtigt habe gesagt...eine Patientenverfügung kann ein "stumpfes Schwert" sein.
Er konnte mich leider nicht im letzten Jahr, als ich einen akuten Schub hatte in die Klinik einweisen lassen. Obwohl er die Vollmacht über mich hatte. Seither suche ich nach weiteren Lösungen wie beispielsweise, die Behandlungsvereinbarung mit der hießigen Klinik.
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