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Wie kommst Du bloß auf Religionsfreiheit in dem Topic ???
Ist doch ganz einfach.Die Sekte lässt du völlig außer Acht...
Ich bin auch verwirrt, was du hier mit Sekte ansprechen willst. Die Frau ist nur psychotisch und übermäßig religiös und kein Sektenmitglied. Was genau soll vom Themenbezug her eine Sekte sein oder soll das mit Betreuungsrecht zu tun haben?Die Sekte lässt du völlig außer Acht...
Deine Frau hat handfeste psychologische Probleme, aber diese religiöse Gruppe, der sie anhängt, scheint mir mehr damit zu tun zu haben, als du rauslassen willst. Das fällt dann nicht mehr nur unter "Religionsfreiheit", was sie macht, sodass man da nur die Trennung anstreben kann, da erfahrungsgemäß keine schnelle Veränderung zu erzielen ist. Die Psychiatrie meidet solche Fälle auch und sagt dann, Knackpunkt ist, dass man dem Sektentreiben nicht folgen will, die Betroffene dort aber voll drin ist und deshalb auch nicht klar diagnostiziert werden kann, woraufhin die institutionellen Hilfen der Psychiatrie, in welche Richtung auch immer, stets eingestellt werden. Vielleicht wendest du dich mal an eine kirchliche Sekten-Anlaufstelle, oder sonst eine, die dir helfen kann (und deiner Frau auch, vorausgesetzt, dass sie sich überhaupt helfen lassen will).Verstehe ich auch nicht.
In welcher christlichen Abspaltung oder "religiöser Sonder-Gemeinschaft" heißen diese Herren und Damen denn anders?Die Bezeichnung "Pastor" deutet auf eine evang. Gemeinde und keine Sekte !?
@berater-unnuetzEs geht hier nicht um Beschimpfungen, wenn für dich religiöse Gruppierungen per se sakrosankt sind, unterliegst du einem Denkfehler.
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