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Gelöschtes Mitglied 788
... man Medikamente nimmt? Und unbedingt behandelt werden muss?
Das ist doch eigentlich auch Stigmatisierung.
Das ist doch eigentlich auch Stigmatisierung.
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wer nach PsychkG behandelt wird bzw eingewiesen worden ist,hat meistens fremd oder eigengefährdet gehandelt und solchen Personen wird dann auch schon mal die Spritze zwangsgesetzt um runterzukommen. ich bin übrigens für schärfere Gesetze gegenüber Psychisch kranken,die Zwangsbehandlung sollte auch bei psychotischem Verhalten oder Gedankengut greifen,wäre auch für die oder denjenigen besser,denn sonst besteht ja die Gefahr der Verwahrlosung bzw Drogensucht oder A... man Medikamente nimmt? Und unbedingt behandelt werden muss?
Das ist doch eigentlich auch Stigmatisierung.
In der Tat ist man bei einer Unterbringung auch vom Gericht dazu verdonnert, die gereichten Medikamente einzunehmen, man kommt nicht ohne Medikamente davon. Das sollte man wissen, die sitzen in dieser Situation eindeutig am längeren Hebel und man kann nichts dagegen machen. Nach der Entlassung wird dann wieder abgesetzt, man nennt das auch "Drehtür-Psychiatrie", obwohl dadurch nichts bewiesen und nichts widerlegt wird, die Sache beruht ausschließlich auf dem "juristischen" Zwang und verzögert oft die Krankheitseinsicht, aber auch das Annehmen nichtpsychiatrischer Hilfen.Ein Gericht kann die Zwangsmedikation anordnen, die aber zeitlich befristet ist, in der Regel 6 Wochen. Nach der Frist ist die Medikamenteneinnahme freiwillig
Falls sie euch einen "Betreuer" als Schutz dagegen verkaufen wollen: allgemein schon ein möglicher (!) Schutz gegen die Ärzte, hier aber auch nicht. Wenn man es ganz krass analysiert, würde nur eine Unterbringung im Maßregelvollzug vor den "Neuroleptika" (Reinen-Dämpfungsmitteln) schützen, da gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass jemand nicht in dem psychiatrisch erwünschten Maß "krankheitseinsichtig" sein muss, Begründung: Er wird dort in erster Linie (an seiner Freiheit, gerichtlich fetgelegt und in Abläufen geordnet, Stichwort jährliche Überprüfung) bestraft. Der dieses Urteil erhalten hat, muss die Forensikbrummer nicht nehmen, für die anderen gilt dies wahrscheinlich aber wieder nicht. Verkehrte Welt..., die sitzen in dieser Situation eindeutig am längeren Hebel und man kann nichts dagegen machen.
Es gibt sogar einen Ausweg aus der stationären Unterbringung mit ambulanter Gabe des Medikaments, dabei wird ähnlich einer Strafrecht-Bewährungsstrafe die Maßnahme ausgesetzt, wenn ein bestimmter Compliance-Modus eingehalten wird. Da man eh als normal gut Verdienender wenig Chancen hat, die Ub. juristisch zu kippen, sollte man sich diesbezüglich vom Verfahrenspfleger und vom Richter beraten lassen - auch stationär dann bestünde der Zwang zur Einnahme...die gereichten Medikamente einzunehmen
Wenn der Richter desinteressiert und nicht wohlmeinend ist, wird man aber genau das bekommen. Wegen "Eigengefährdung", man kann aber trotzdem nichts dagegen machen bzw. die Chancen eines Nicht-Graf-Kox sind hier nur sehr gering.auch stationär dann bestünde der Zwang zur Einnahme...
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