Manchmal beträgt die Zuordnung einer Internetverbindung = IP-Adresse zu dem angemeldeten Internetnutzer nur z. B. drei Tage (!). Aufgerufene URLs/URIs (=Internet-Inhalte, "Seiten"/"Adressen") werden nur gespeichert, wenn der Anschluss des Internetnutzers bereits eine Quellen-TKÜ (im Rahmen der "Telekommunikationsüberwachungsverordnung") hat.
Man will jetzt, weil die Vorratsdatenspeicherung auf EU(GH)-Ebene nicht durchgeht, die Möglichkeit schaffen, dass man sich staatlicherseits (meistens wohl Strafermittlungsbehörden, die eine Straftat aufklären wollen) quasi "einklinkt", sobald eine schwerwiegende Straftat gemeldet wird, dann wird sozusagen eine "Vorratsdatenspeicherung light" möglich (nicht anlasslos, was der Europäische Gerichtshof, zumindest bisher, gekippt/gerügt hat, aber fallbezogen schon).
Weitere Gesetze, die zu beachten sind, sind der Datenschutz. Zum Beispiel dürfen personenbezogene Daten nicht über das Internet en gros verteilt werden (was Internet-Stalker häufig im Rahmen ihrer selbst-ausgedachten "Racheaktionen" machen). Hierbei muss sich auch die Privatperson an ungefähr dieselben Regeln halten wie eine eine Dienstleistung oder eine Ware anbietende Firma. Dabei ist es sogar möglich, dass eine Suchmaschine, die "ja nur" Fakten ausliefert (was tatsächlich hier und dort im Internet steht), erheblichen Aufwand betreiben muss (ähnlich wie bei den "verbotenen" "Hass-Posts", also extremen politischen (volksverhetzenden) Inhalten); etwa hat Google eine fünfstellige Anzahl von "Aufpassern" nur für YouTube abgestellt; ob dabei dann und wann auch an sich wertvolle Informationen oder "Meinungsäußerungen" (das darf man nicht vergessen) verloren gehen, kann getrost befürchtet werden.
Gruß