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Vorratsdatenspeicherung?

Nicko

Active member
Was haltet ihr davon? Zurzeit ist es ja so das, wenn jemand eine Straftat begeht, man 7 Tage Zeit hat herauszufinden, wer hinter einer IP steckt. Ich finde, das sollte bei Hasskommentaren und Mobbing verlängert werden. Was haltet ihr davon?
 
Das Problem ist, das Hasskommentare und Mobbing ja meistens keine Straftat sind.
Wenn jemand gezielt mobbing betreibt, dann nutzen diese bestimmt auch eine VPN Internetverbindung um selbst anonym zu bleiben. Also meistens sind das ja anonyme Trolle, welche von sich nix oder nur wenig preis geben.

Es bräuchte eventuell Gesetze gegen Hass im Internet, so das es einfacher fällt auch solche Straftaten anzuzeigen und zu melden. Als Betroffene/r schämt man sich meistens noch und zögert eh sehr lange, da sollte es einfacher sein auch niedrigschwellige Hinweise zu geben. Man kann ja auch Menschen in den suizid treiben, solche Versuche und Gewaltdrohungen oder wenn jemand Adressen oder Bilder von jemanden zu Hasszwecken veröffentlicht sollten auch Online angezeigt werden können, also zumindest das sich da eine eigene Stelle darum kümmert die von Cyberkriminalität auch Ahnung hat.
Meist sollen sich ja da die normalen Dienststellen drum kümmern, die dafür kein ausgebildetes Personal haben.

Man könnte die IPs schon deutlich länger speichern auf speziell geschützten Servern etwa.
Das Problem wird eher sein, das wenn man IPs zu lange speichert auch das eine Einladung für Kriminelle die etwa auch an diese Daten illegal rankommen könnten.
Wenn etwas gemeldet wird oder Auffälligkeiten da sind, dann sollten auch wenn es nur kleinere Verdachtsfälle sind eben IPs und Daten lägere Zeit gespeichert werden. Wenn beleidigende Wörter häufig fallen, dann sollten Suchmaschienen Alarm geben können um das sichtbar zu machen und dort die IPs länger aufbewahren zu können.
Also ganz gezielt dort wo das stattfindet mit einer Möglichkeit für die Behörden auch die Gründe, Jobs und Interessen dieser Leute zu ermitteln, die häufig verschleiert sind.
 
Manchmal beträgt die Zuordnung einer Internetverbindung = IP-Adresse zu dem angemeldeten Internetnutzer nur z. B. drei Tage (!). Aufgerufene URLs/URIs (=Internet-Inhalte, "Seiten"/"Adressen") werden nur gespeichert, wenn der Anschluss des Internetnutzers bereits eine Quellen-TKÜ (im Rahmen der "Telekommunikationsüberwachungsverordnung") hat.

Man will jetzt, weil die Vorratsdatenspeicherung auf EU(GH)-Ebene nicht durchgeht, die Möglichkeit schaffen, dass man sich staatlicherseits (meistens wohl Strafermittlungsbehörden, die eine Straftat aufklären wollen) quasi "einklinkt", sobald eine schwerwiegende Straftat gemeldet wird, dann wird sozusagen eine "Vorratsdatenspeicherung light" möglich (nicht anlasslos, was der Europäische Gerichtshof, zumindest bisher, gekippt/gerügt hat, aber fallbezogen schon).

Weitere Gesetze, die zu beachten sind, sind der Datenschutz. Zum Beispiel dürfen personenbezogene Daten nicht über das Internet en gros verteilt werden (was Internet-Stalker häufig im Rahmen ihrer selbst-ausgedachten "Racheaktionen" machen). Hierbei muss sich auch die Privatperson an ungefähr dieselben Regeln halten wie eine eine Dienstleistung oder eine Ware anbietende Firma. Dabei ist es sogar möglich, dass eine Suchmaschine, die "ja nur" Fakten ausliefert (was tatsächlich hier und dort im Internet steht), erheblichen Aufwand betreiben muss (ähnlich wie bei den "verbotenen" "Hass-Posts", also extremen politischen (volksverhetzenden) Inhalten); etwa hat Google eine fünfstellige Anzahl von "Aufpassern" nur für YouTube abgestellt; ob dabei dann und wann auch an sich wertvolle Informationen oder "Meinungsäußerungen" (das darf man nicht vergessen) verloren gehen, kann getrost befürchtet werden.

Gruß
 
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