Das Problem bei solchen Diagnosen ist, dass es sehr schwierig ist, die richtige Diagnose im großen Spektrum der psychischen Erkrankungen nach dem ICD-10 zu stellen. Vor allem bei Schizophrenie ist es echt schwierig die richtige Form der Erkrankung zu diagnostizieren. Die Krankheit Schizophrenie ist schon ansich eine sehr komplexe Erkrankung, welche erst einmal in der Ausbildung oder im Studium in der Theorie und vor allem in der Praxis fundiert vermittelt werden muss. Zum Beispiel fällt es mir bis heute schwer, die Unterschiede zwischen der Major-Depression und der ausgeprägten Negativsymptomatik einer Schizophrenie zu erkennen und zu verstehen. Ich bin jedoch auch kein ausgeblideter Psychologe, Psychotherapeut oder Psychiater auf diesem Gebiet.
Jedenfalls wurden aufgrund der Komplexität, die die einzelnen psychischen Erkrankungen mit sich bringen, der Bereich der psychischen Krankheitsbilder im neuen ICD-11 vereinfacht und härtere Abgrenzungen zwischen den verschiedenen psychischen Krankheiten eingeführt. Bei der Schizophrenie gibt es dann nämlich nicht mehr die unterschiedlichen Formen der Schizophrenie wie z. B. die paranoide, hebephrene oder katone Form. Das neue ICD-11 beinhaltet nur noch die Erkrankung Schizophrenie mit verschiedenen Krankheitsverläufen und Ausprägungen, aber es werden in diesem keine weiteren Subtypen klassifiziert, wie die aufgezählten Subformen im vorherigen Satz.
Wenn deine Diagnose paranoide Schizophrenie lautet und sie mit dem Buchstaben "G" nach dem Diagnoseschlüssel versehen wurde, dann ist bei dir eine paranoide Schizophrenie als eine gesicherte Diagnose konstatiert worden, d. h. dass du sicher an dieser Form der Krankheit leidest und diese Erkrankung definitiv in deiner Patientenakte steht und so ohne weiteres nicht mehr revidiert werden kann. Du bist jetzt demzufolge im Bereich der psychischen Erkrankungen gebrandmarkt bzw. stigmatisiert. Meine Diagnosen, die mir aufgrund meiner psychischen Leiden aus dem schziophrenen Formenkreis konstatiert wurden, lauten F20.1 G und F20.5 G.
Natürlich interpretieren auch Ärzte unterschiedlich die Krankheitssymtpome eines Menschen, wodurch durchaus Diskrepanzen und unterschiedliche Meinungen bei der Feststellung der Diagnose vonseiten der verschiedenen Ärzte enstehen. Wenn du jedoch eine gesicherte Diagnose besitzt, was in deinem Fall aufgrund deines GdB von 50 und Pflegegrads 2 sicherlich zutrifft (sonst wäre dir nämlich kein GdB von 50 und zusätzlich noch ein PG 2 bewilligt worden), wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit die Erwerbsminderungsrente aus medizinischer Sicht erhalten. Deswegen sei "froh", dass bei dir Schizophrenie festgestellt worden ist und nicht "nur" eine depressive Episode, die wahrscheinlich nicht für die Bewilligung deines Rentenverfahrens ausreicht. Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind nach meiner Erfahrung als Betroffener und Zuhörer von Antragssteller sehr hoch.
Des Weiteren hast du bestimmt auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die Schweigepflichtsentbindung aller deiner behandelnden Ärzte in Kliniken und ambulanten Praxen unterschrieben. Dadurch erlaubst du deinen Fachärzten in den Kliniken oder Praxen eine Auskunft über deinen Gesundheitszustand an die DRV zu erteilen, vorausgesetzt sie werden von deiner Rentenversicherung angeschrieben. Es ist durchaus möglich, dass trotz aller Abgaben deiner ärztlichen bzw. medizinschen Gesundheitsunterlagen die DRV deine behandelnden Fachärzte in den Kliniken und Praxen anschreibt, um genau zu verifizieren, ob dir überhaupt eine volle Erwerbsminderungsrente oder nur eine Teilerwerbsminderungsrente anhand deines medizinischen Gesundheitszustandes zusteht oder sogar überhaupt keine EM-Rentenanspruch aus medizinischer Sicht besteht.