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Pflege und persönliches Budget

maxi

Active member
Ich habe gerade den Bescheid über einen GbB von 50 bekommen und frage mich, wie jetzt die nächsten Schritte aussehen könnten, also ob es weitere Hilfen gibt, die ich damit in Anspruch nehmen könnte. Ich habe bereits ambulantes betreutes Wohnen, was mir fehlt wäre eher so etwas in Richtung einer Haushaltshilfe und ich frage mich, ob es da eine Chance gibt, das z.B. über das persönliche Budget bezahlt zu bekommen. Gerade blicke ich da noch nicht so durch (braucht man dafür zum Beispiel einen Pflegegrad?) und wollte mal fragen, ob jemand hier da Erfahrungen mit hat.
 
gdb50 hat für den mdk Gutachter, für eine Pflege noch, keine Bedeutung. Du solltest erstmal prüfen, ob es eine dauerhafte Lösung, wie erstmal die Erwerbsminderungsrente, erforderlich sind. Mit der krankheitsbedingten Erwerbslosigkeit kann der gdb50 zu weiteren Kindergeld Zahlungen berechtigen. Das bedeutet nicht unbedingt dass alles einem zuzusprechen ist.
 
Eine Erwerbsminderungsrente kommt für mich nicht in Frage, weil ich die Vorraussetzungen leider nicht erfülle.
 
Ob du dauerhaft arbeitstechnisch ausfällst, ist entscheidend. Zum weiteren arbeiten hat der gdb50 für dich arbeitsrechtliche Vorteile.
 
Bei pflegegrad 1 kriegt man eine Haushaltshilfe. Musst du aber sehr gut begründen können und am besten holst du dir vorher ein Gutachten beim Therapeuten.
 
Ich glaube nicht, dass ich dauerhaft arbeitstechnisch ausfallen werde. Ich habe zur Zeit einen Minijob und möchte auf lange Sicht Teilzeit arbeiten. Über die arbeitsrechtlichen Vorteile weiß ich Bescheid, da wurde ja ein Merkblatt mitgeschickt. Meine Frage war eher, ob man für eine Haushaltshilfe über z.B. das persönliche Budget einen Pflegegrad braucht. Aber soweit ich das gerade bei Google gesehen habe, ist eine Berufstätigkeit auch bei einem Pflegegrad erlaubt.

@Orangejuice Danke für die Info! Was heißt in dem Fall sehr gut begründen deiner Erfahrung nach? Und braucht man dafür in jedem Fall ein therapeutisches Gutachten? Meine Therapie läuft im Februar aus und ich weiß nicht, ob ich danach noch ein Gutachten von meiner Therapeutin bekommen kann.
 
Sie kann dir sicherlich noch eins schreiben. Am besten du informierst dich vorher welche Einschränkungen bei Pflegegrad 1 vorliegen müssen. Und danach begründest du dann. Beim MDK sind die sehr streng und wollen auch Arztbriefe und alles sehen. Falls du eine Schizophrenie hast, ist Pflegegrad 1 möglich.
 
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