Ich bin gar nicht krankgeschrieben, sondern wurde aus Arbeitslosengeld2 (ab Juli "Neue Grundsicherung") ausgepflegt. Da das der Arzt der Agentur für Arbeit auf einen Auftrag des ""JobCenters hin bestimmt hat, war auch kein extra Gutachten der Deutschen Rentenversicherung Bund mehr erforderlich, es kamen noch zwei Gutachten von Ärztinnen im Gesundheitsamt meiner Stadt im Verlauf hinzu, denen ich wahrscheinlich auch widersprechen hätte können (habe ich aber nicht), und seitdem bin ich ohne Gutachten und AU's in einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) beruflich eingegliedert. Ich lebe inzwischen von "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" nach dem
zwölften Buch Sozialgesetzbuch / SGB XII Kap. 4. Wenn ich etwas reinbekomme, muss ich es angeben und wird alles zu 100% vom Sozialhilfbezug abgezogen, auch von der WfbM 31 h / Wo. wird mir aus diesem Grund etwas abgeknapst, es gibt kein(e Art) "Gleitgeld" so etwa wie in SGB II mit der 100€-Frei-Regelung-danach-prozentueller-Anteil-zum-Behalten, was ich persönlich sehr gut finden würde für Werkstattgänger.
Die Firmen behaupten immer, die Krankschreibungen würden ihnen so viel kosten, dabei zahlt die Krankenkasse den Lohn in der Zeit erstmal eine Zeitlang weiter, also stimmt das nicht.
Die Werkstätten behaupten immer, sie stünden ja nicht jedem zur Verfügung (Thema Gleitgeld als Alternative zur jezigen Sozialhilfe), aber ich glaube das nicht, wenn sie genug Außenarbeitsplätze schaffen und auch wieder in SGB II oder Erster Arbeitsmarkt, gefördert / mit Lohnzuschuss, ausgliedern würden, könnte jeder, der das wollen würde, die Schiene "WfbM" betreten (zumindest nach den zwei Jahren "BBB", die innerhalb der WfbM immer vorgeschaltet sind).
Es gibt in WfbMs (je nach deren Ausgestaltung dieser Möglichkeit) Außenpraktika, dabei wird ein Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, der ca. 1/2 Jahr maximal dauert, es kann auch ein Außenarbeitsplatz daraus werden. Primäres Ziel ist dabei im Gegensatz zu einer beruflichen Rehabilitation in einem Berufsförderwerk o. ä. nicht die Vermittlung auf den Ersten Arbeitsmarkt, sondern dass man nicht mehr oder nicht mehr ausschließlich in die WfbM muss, wo die Zusammenarbeit unter den psychisch kranken Kollegen oftmals erheblich gestört ist. Da freu ich mich zur Zeit schon drauf, auch wenn ich in einer Stelle lande, die danach nicht erweiterungsfähig (Außenarbeitsplatz) ist, weil dort schon jemand anderes von der Wiffbämm am Zug war (ein bisschen unlogisch und entspricht nicht den Gepflogenheiten des Ersten Arbeitsmarktes, aber auf diesem bin ich ja nicht mehr zugange).
In der Regel kann man mit den Tabletten nicht mehr in Vollzeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt arbeiten, weshalb immer gleich eine Vollrente im Gespräch ist (mir stand sie wegen den Vorversicherungszeiten fünf Jahre zurück nicht zu, da in keinem Zeitraum erfüllt gewesen und weiter zurück in der Vergangenheit auch kein entsprechender Antrag gestellt worden). Lässt man sie weg, ändert sich auch nichts daran, es sei denn man ist geheilt. So lässt sich das kurz zusammenfassen. Ein Arbeitskollege hat lezigen Antrag auf Rente gestellt und ihn bewilligt bekommen, er wurde dazu vom Sozialamt gezwungen, muss diesen aber als Berechtigter in der Zeit zurück einmal gestellt haben, dass er jetzt überhaupt "Rente hat" (längere Zeit vor der Altersrente; auch bei mir sind es noch 15 Jahre vor dieser Zeit); eine solche Beratung kann das Internet nicht bieten, vielleicht schaust du mal nebenan auf
www.gegen-hartz.de was dort zum Thema zusammengetragen wurde.
Nützliche Informationen zur vorgezogenen Altersberentung bei Bezug der Sozialleistung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" wurden vor kurzem auf
Zwangsweise in Rente: Gefahr bei Bürgergeld-Bezug eingestellt. Ebenfalls "nutzerfreundliche" Erklärbären purzelten gestern auch in
Wegwerf-Adressen: E-Mails sicher und anonym empfangen durch den Äther. Es ist alles kein Geheimnis, es gibt nur leichtere und schwerere Themengebiete, wo sich ein anwendbares (Bundes-) Gesetz findet.