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Hi ich bin neu : Butterfly

Butterfly

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4 Sep. 2023
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Ich habe eine Frage; ich lebe mit der Diagnose seit 1995 (durch damaligen Drogenkonsum) . Ich habe 2 Ausbildungen gemacht und arbeite seit 20Jahren+- mit Nebenjob. : 40 Std Wo.

Nun zu meiner Frage:
Habe ich generell Anspruch auf eine Rente oder nur wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Eine Antwort wäre nice. Vielen Dank
 
Du hast nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn du die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst. Demzufolge musst du aus medizinischer Sicht nicht mehr in der Lage sein, eine Erwerbstätigkeit von täglich mindestens 6 Stunden nachgehen zu können. Das wären die medizinischen Voraussetzungen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzung beruhen darauf, dass du mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert bist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zusammenhängend oder mit Unterbrechungen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hast, zum Beispiel durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Bevor du jedoch eine Erwerbsminderungsrente aufgrund der rentenrechtlichen Voraussetzungen beziehen darfst, wird anhand von einer medizinischen und gegebenenfalls einer anschließenden beruflichen Reha überprüft, ob deine Leistungsfähigkeit für den 1. Arbeitsmarkt erneut hergestellt bzw. verbessert werden kann, um deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten.

Des Weiteren kannst du natürlich zusätzlich zu einer Erwerbsminderungsrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung durch einen Teilzeit oder Minijob etwas zu der Rente hinzuverdienen. Hier gibt es jedoch strenge Hinzuverdienstgrenzen. Die Informationen, die ich dir zu deiner Eingangsfrage mit dieser Nachricht vermittel, kannst du ebenfalls auf der Homepage der DRV nachlesen. Dort sind außerdem weitere wichtige Infos zu der Berechtigung und dem Erhalt einer Erwerbsminderungsrente zu finden.
 
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