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Arbeitserprobung: Aus der Erwerbsminderungsrente zurück in den Beruf

Sloan

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21 Juli 2023
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13
Vielleicht für den einen oder anderen interessant:

Am 01.01.2024 gab es eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch. Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen Arbeitsversuche bis zu 6 Monate starten, ohne ihre Erwerbsminderungsrente zu gefährden.

Ich habe das gemacht, stelle aber jetzt fest, dass ich es nicht schaffen werde. U.a. schlafe ich unter der Woche wenig bis gar nicht (hohes Stresslevel, Cortisol wird nicht abgebaut?) und am Wochenende bin ich mega depressiv. Bin aber froh, es versucht zu haben und werde es in Zukunft wieder versuchen. Für mich steht aber fest, dass für mich nur der öffentliche Dienst in Frage kommt. Allgemein weniger Druck und dort darf man aufgrund seiner Behinderung auch nicht diskriminiert werden.

Mehr Informationen gibt es hier:
https://www.deutsche-rentenversiche...ueren/national/em-rente-arbeitserprobung.html
 
Ich habe davon ebenfalls gehört. Jedoch finde ich diese Gesetzesänderung zwiespältig, denn ohne Grund bekommt man keine volle oder auch nur eine Teilerwerbsminderungsrente. Wieso sollte da jetzt auf einmal wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Tätigkeit nachgegangen werden können, auch wenn es nur eine 6-monatige Arbeitserprobung bzw. 6-monatiges Praktikum ist. Die Erwerbsminderungsrente wird einem doch nicht ohne Grund bewilligt. Entweder ist man gesundheitlich noch in der Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit nachzugehen oder nicht. Für mich hat diese Gesetzesänderung einen gewissen Beigeschmack. Für mich klingt es eher nach Kosteneinsparung. Falls du es vielleicht schaffst in dieser Zeit eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nachzugehen, dann wirst du vielleicht nochmal von der DRV per Gutachten überprüft, ob du denn wirklich noch zu krank bist, um nicht arbeiten zu können. Ich wäre diesbezüglich sehr vorsichtig. Ich bin in Bezug auf dieser Gesetzesänderung sehr skeptisch, denn die Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen zu erhalten, ist schon wirklich sehr schwer genug und auf einmal bietet die DRV eine 6-monatige Arbeitserprobung an, ohne dass einem die Rente aberkannt wird, obwohl sie einem eine Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen zusprach. Für mich ist es paradox und suspekt!

Wenn die Gestzesänderung jedoch wirklich so zutrifft und umgesetzt werden kann, dann ist es eine gute Gelegenheit diese Gesetzesänderung in Anspruch zu nehmen und eine erneute Arbeitserprobung zu forcieren.

Ich habe es bereits mehrmals auch ohne dieser Gestzesänderung versucht und habe es leider nicht geschafft bzw. wollte mich kein Arbeitgeber einstellen, weil die Quantität meiner Arbeit nicht den heutigen allgemeinen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht. Deswegen ist für mich ein Ehrenamt vorerst die bessere Lösung, bei der ich aufbauend einen Minijob nachgehen werde.
 
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Hier gibt es noch weitere Informationen:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/...sminderungsrentner-koennen-auf-probe-arbeiten

Auch im Rechtsportal der DRV:
https://rvrecht.deutsche-rentenvers...0/gra_sgb006_p_0043.html#doc1576684bodyText44

Wenn du länger als 6 Monate erwerbstätig bist, wird in der Regel gar nicht mehr geprüft. Es wird die Rente nach einer Anhörung entzogen. Von daher sollte jeder rechtzeitig entscheiden, ob er der Belastung wirklich gewachsen bist.

Wer es im öffentlichen Dienst allerdings über die Probezeit schafft, genießt Kündigungsschutz. Zudem wäre in meinem Fall durch den GdB 30 bei längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten auch eine Gleichstellung möglich. So gesehen hätte man erstmal einen Arbeitsvertrag und könnte es beim gleichen Arbeitgeber immer wieder versuchen, auch bei längeren AUs. Die Gefahr aufgrund von Krankheit bei Gleichstellung im öffentlichen Dienst gekündigt zu werden, ist sehr gering. In der freien Wirtschaft werde ich mich aber auch nie wieder bewerben, weil durch den Druck heutzutage in der freien Wirtschaft ich keine Hoffnung habe Vollzeit arbeiten zu können.
 
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