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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Schizophrenie

    Einleitung


    Schizophrenie ist eine komplexe psychische Erkrankung, die das Leben der Betroffenen erheblich beeinflussen kann. In vielen Fällen ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Falle einer schweren psychischen Krise berücksichtigt werden. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind zwei wichtige Instrumente, die dabei helfen können. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede, die Erstellung und die rechtliche Gültigkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Schizophrenie.

    Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder einer psychischen Krise ergriffen werden sollen oder nicht.

    • Inhalt: In der Patientenverfügung können konkrete Anweisungen zu medizinischen Maßnahmen wie lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung oder künstlicher Ernährung festgelegt werden.
    • Erstellung: Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst und von der betroffenen Person unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
    • Rechtliche Gültigkeit: Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, wenn sie den formalen Anforderungen entspricht und die betroffene Person einwilligungsfähig war, als sie die Verfügung erstellt hat.
    • Aufbewahrung: Die Patientenverfügung sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt und den behandelnden Ärzten sowie nahestehenden Personen bekannt gemacht werden.

    Vorsorgevollmacht

    Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Falle einer psychischen Erkrankung oder einer anderen schweren Beeinträchtigung Entscheidungen zu treffen.

    • Inhalt: In der Vorsorgevollmacht können verschiedene Bereiche wie Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung oder Wohnungsangelegenheiten geregelt werden.
    • Erstellung: Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst und von der betroffenen Person unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
    • Rechtliche Gültigkeit: Eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich bindend, wenn sie den formalen Anforderungen entspricht und die betroffene Person einwilligungsfähig war, als sie die Vollmacht erstellt hat.
    • Aufbewahrung: Die Vorsorgevollmacht sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt und der bevollmächtigten Person sowie nahestehenden Personen bekannt gemacht werden.

    Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Obwohl Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede:

    • Patientenverfügung: Regelt konkrete medizinische Maßnahmen und ist direkt an die behandelnden Ärzte gerichtet.
    • Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen in verschiedenen Bereichen zu treffen, und ist umfassender als die Patientenverfügung.

    Rechte und Pflichten der Bevollmächtigten

    Die bevollmächtigte Person hat bestimmte Rechte und Pflichten:

    • Vertretung der Betroffenen: Die bevollmächtigte Person vertritt die betroffene Person in den Bereichen, die in der Vorsorgevollmacht festgelegt wurden.
    • Wahrung der Interessen: Die bevollmächtigte Person muss die Interessen der betroffenen Person wahren und Entscheidungen in ihrem besten Interesse treffen.
    • Rechenschaftspflicht: Die bevollmächtigte Person ist verpflichtet, der betroffenen Person und gegebenenfalls dem Betreuungsgericht regelmäßig Bericht zu erstatten.

    Ethische Überlegungen

    Die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht wirft wichtige ethische Fragen auf:

    • Autonomie vs. Schutz: Es muss ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz der betroffenen Person gefunden werden.
    • Würde des Menschen: Die Würde der betroffenen Person muss in jedem Fall gewahrt bleiben.
    • Transparenz und Beteiligung: Die betroffene Person sollte in Entscheidungsprozesse einbezogen und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.

    Fazit

    Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind wichtige Instrumente, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Falle einer schweren psychischen Krise zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass die betroffenen Personen und ihre Angehörigen über die Unterschiede, die Erstellung und die rechtliche Gültigkeit dieser Dokumente informiert sind. Eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle kann dabei hilfreich sein.
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