Ja das hab ich auch gelesen. Leider hab ich letztes Jahr im Juli noch gedacht ich könnte weiter arbeiten, deshalb wurde mir dann nur eine teilweise EM anerkannt. Seit Januar bin ich krankgeschrieben, ich denke so schnell wird das auch nichts mehr.
Ich beziehe sowohl eine BU-Rente als auch eine EM-Rente. Wenn du bereits vor der Erkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und dir schon eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen wurde, solltest du ohne große Probleme deine Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls erhalten. An deiner Stelle würde ich bei deiner Versicherungsgesellschaft anrufen und nachfragen, wie der Beantragungsprozess in Bezug auf die Leistung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung aussieht. Ich wurde damals von meiner Versicherung angerufen und mir wurde die Frage gestellt, ob ich denn nicht meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. die Leistung aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen möchte. Die SB hat anhand ihres Conputer-Systems gesehen, dass ich schon länger als 6 Monate krankgeschrieben war, woraufhin ich angerufen und mir mitgeteilt wurde, dass ich die Leistung bzw. die Rente aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen kann. Ich habe dann nachgefragt, was hierfür alles an Unterlagen für die Versicherung benötigt wird. Es handelte sich hierbei um Befundberichte von Ärzten/-innen, einen Krankenheitsverlauf von meiner Krankenkasse, und eine Signierung meines damaligen Reha-Arztes für ein Formular, welches die Berufsunfähigkeitsversicherung mir zu sendete und ich ihnen ausgefüllt zurückschicken sollte. Mein damaliger Reha-Arzt war echt top. Er meinte zu mir, dass er mir mit meinem Krankheitsbild alles für mich unterschreiben würde, was für die Gewährung der BU-Rente vonnöten ist.
Fazit: Rufe bei deiner Versicherungsgesellschaft an und frage einfach nach, wie der Prozess zur Beantragung einer BU-Leistung/-Rente aussieht und welche Unterlagen deinerseits eingereicht werden müssen.
PS: Ein Forumsmitglied teilte mir mit, dass er seinen Rechtsanwalt fragte, ob er bei einer vollen Erwerbsminderungsrente seine Berufsunfähigkeitsrente aberkannt werden kann. Daraufhin erwiderte der Rechtsanwalt, dass es hierzu einen gerichtlichen Rechtsspruch vonseiten des BGHs gibt, welches aussagt, dass bei Bezug bzw. Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente die Berufsunfähigkeit respektive die Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls anerkannt werden muss.
Wenn du weitere Fragen hast, schreib sie mir einfach ?.
Beste Grüße
Oliver