Reale Probleme im Wahn geschaffen
Also in dem Ratgeber den ich gelesen habe steht, dass bei unüberlegten Geldausgaben auf Grund eines "die freie Willensbildung ausschließenden krankhaften Zustand", durch einen ärztlichen Attest Verträge rückgängig gemacht werden können. Wie das dann im Detail aussieht weiß ich nicht und würde ich mit deinem Arzt, Sozialarbeiter, Anwalt o.Ä. mal besprechen.