Nahrungsergänzungsmittel b6 gegen bewegungsunruhe und b12

Eine Apothekerin hat mir gesagt, die Nahrungsergänzungsmittel dürfen um bis zu 50% von der angegebenen Menge abweichen.
CAVE
also vorsichtig sein, das ist/sei EU-Recht. Eventuell dann nach Lagerung der Fall. Zweimal 50% heißt ein Viertel der Dosis.