Wahrscheinlich hat er erst kurz geprüft, ob sich der Fall wegen "Person des öffentlichen Lebens" ausnahmsweise einmal lohnt (Erfolgsaussichten), und dann wegen zu viel Arbeit bei anderen Fällen dieser Art in seiner Laufbahn abgeblasen; irgendeinen Quatsch geschrieben, Honorarvereinbarung war ja bereits erfolgt und Klage wegen Nichtzulassung als Anwalt beim zuständigen Landgericht oder (!) Oberlandesgericht nicht möglich (deshalb bringt nur der Widerspruch gegen eine Unterbringung etc. was, danach ist immer Anwaltszwang wegen Landgericht, nicht mehr Amtsgericht).