Weiß nicht mehr weiter
Hier wie es aussieht:
Die Polizei kann in Deutschland eingreifen und eine Person zwangsläufig in eine psychiatrische Klinik bringen, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Das bedeutet, die Person gefährdet entweder sich selbst (z. B. durch Suizidabsichten) oder andere Menschen (z. B. durch Gewaltandrohungen).
Die rechtliche Grundlage dafür ist das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. In solchen Fällen wird die Person zunächst in eine Klinik gebracht, wo Ärzte die Situation beurteilen. Innerhalb von 24 bis 72 Stunden muss ein Richter entscheiden, ob die Zwangseinweisung gerechtfertigt ist.