erwerbminderungsrente
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Im Dezember 2023 stimmte der Bundesrat einer Gesetzesänderung zu, die es Erwerbsgeminderten erlauben soll, bis zu sechs Monate lang einer Tätigkeit nachzugehen, die den bewilligten Umfang an Arbeitsstunden pro Tag überschreitet, ohne hierdurch den Rentenanspruch zu verlieren. Sie sollen so ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben können. Laut Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, soll die Gesetzesänderung dazu beitragen, „den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und die Erzielung von Erwerbseinkommen zu ermöglichen sowie dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zu sichern“.<a href="
Verminderte Erwerbsfähigkeit – Wikipedia"><span>[</span>28<span>]</span></a><a href="
Verminderte Erwerbsfähigkeit – Wikipedia"><span>[</span>29<span>]</span></a>
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Quelle:
Verminderte Erwerbsfähigkeit – Wikipedia
Wie verhält es sich mit einer Teilrente? Man erhält nur 50%, gilt dies auch im Alter (Altersrente nach Teilrentenbezug bis dahin)?