Psychiatrie im Wandel, Verlust der humanen Perspektive, Neue Zürcher Zeitung

Schau mal bei der Krankenkasse nach Behandlungsfehler. Jede Kasse hat dafür eine eigene Abteilung, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind den Mitgliedern bei Verdacht auf Fehler zu unterstützen. Meist muss man ein Formular ausfüllen und eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes darlegen.
Die Kasse fordert dann alle Unterlagen bei Ärzten und Kliniken an und der MDK prüft das dann.
bei mir wurde das Gutachten durch einen externen Arzt erstellt.
Aich wird darauf geachtet, dass es nicht der MDK vor Ort macht sondern ein weit entfernter, dass sichergestellt ist, dass da nicht irgendwelche Beziehungen bestehen.

bei mir hat es fast 1,5 Jahre gedauert.
Die Krankenkasse fordert nun ihrerseits alle Kosten bei der Ärztin zurück, die bisher entstanden sind und auch die, die zukünftig noch entstehen können.

Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert.