Psychiatrie im Wandel, Verlust der humanen Perspektive, Neue Zürcher Zeitung

Anscheinend war ja die ADHS Diagnose schon mangelhaft, was ein Diagnosefehler darstellt.
Da reichen ja ein paar Computertests nicht aus, da gehört ja laut Leitlinie noch einiges mehr dazu.
Aber anscheinend wird das allzu oft nicht genau gemacht.

Man hat 3 Jahre nach Kenntnis Zeit, den Behandlungsfehler geltend zu machen. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres zu laufen, also wenn man im Januar erstmals Kenntnis hatte, dann geht die Frist bis zum Dezember des dritten Jahres.

Da das Gutachten kostenlos ist, hat man da auch erstmal kein Risiko.
Folgeschäden waren ja dann der Ausbruch der Manie oder der Psychosen und deren Folgen wie Arbeitsunfähigkeit oder körperliche und psychische Einschränkungen.
Dann kann man Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.

Mit hat auch kein Arzt geglaubt oder man hat es einfach ignoriert.
Erst das Gutachten hat bestätigt, dass die ADHS Diagnose schon fehlerhaft war und auch die Behandlung mit Ritalin. Und das das alles verantwortlich für die jetzige Erkrankung sei.
Daher liegt die Ursache in einer exogenen ( von aussen) Einwirkung und ist nicht genetisch verursacht.