Wenn die Polizei davon Wind bekommt, dass eine akute Symptomatik besteht oder vor kurzem Bestand, kann es sein, dass ein ärztliches Gutachten über das Landratsamt angeordnet wird. Es gibt Fachärzte mit einer sogenannten Verkehrspsychologischen Ausbildung, die dann darüber entscheiden ob man den Führerschein behalten darf bzw. wieder zurückbekommt. In meinem Fall musste ich 2 Jahre lang mein Medikamentenspiegel vierteljährlich nachweißen - und bekam den Führerschein aber unter dieser Auflage zurück. Das Gutachten ist aber nicht umsonst.