Schlechte Erfahrungen mit Offenlegung von Schizophrenie?
Es sind zwei paar Stiefel, die Schwerbehinderung und die Diagnose. Die Diagnose würde ich dem AG nicht sagen, das muss man auch nicht.
Die Schwerbehinderung würde ich in der Bewerbung mit angeben, dadurch müssen sie einen zum Bewebungsgespräch einladen sonst ist das Diskriminierung, tun sie das nicht, so kann man das Unternehmen verklagen (bringt meist bis zu 3 Monatsgehälter ein). Natürlich muss man für den Job auch qualifiziert sein. Man braucht zum Klagen nicht mal einen Rechtsanwalt, das kann man selbst bei Gericht einreichen.