Wenn er akutes selbstgefährdendes Verhalten aufzeigt oder andere Menschen in Form von Angehörigen, Arbeitskollegen oder der Allgemeinheit in seiner Psychose in ernste Gefahr bringt, kann er zwangseingewiesen werden. So erging es nämlich mir persönlich. Ich wies sowohl starke Eigen- als auch Fremdgefährdung auf. Demzufolge wurde ich direkt per Notarzt von der Arbeit in die Psychiatrie eingeliefert. Dort wurde mir die Diagnose hebephrene Schizophrenie diagnostiziert.
Hier stand der Termin kurz bevor und er hatte wochenlang nichts konsumiert, aber dann ein professionelles Problem und er hat wieder mit dem Kannabis angefangen und da war wieder das Gangstalking aufeinmal, vorher war wochenlang keine Rede hiervon.