Das hat nichts mit dem Rentenantrag zu tun. Das Übergangsgeld bekommst du von deiner Rentenversicherung, wenn von dir eine Reha-Maßnahme absolviert werden muss.
Dieses Geld bekam ich bei meiner Rehabilitationsmaßnahme für psychische kranke Menschen ebenfalls. Es muss jedoch im Zusammenhang mit der Reha-Maßnahme bei deiner Rentenversicherung beantragt werden.