Gerne! kann dir nur sagen, dass man in ö 6 Wochen Urlaubsanspruch hat mit dem Ausweis. Bist du aus Ö?
Und dass ein Betrieb bei einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern einen Menschen mit Behinderung einstellen muss soweit ich weiß.. sonst bezahlt der Betrieb Strafe. Ob es irgendwo beim Betrieb aufscheint, dass du den Ausweis hast (ohne dass du es angibst) weiß ich leider nicht ?