Vorladung Polizei
Meine Meinung, also keine Rechtsgarantie:
Du rufst den Notruf und meldest eine psychotische Person. Die Einsatzkräfte wissen jetzt, dass sie von einer unzurechnungsfähigen Person ausgehen müssen (Sonst kämen sie ja nicht mit Polizei). Ab diesem Zeitpunkt sind die Einsatzkräfte selbst für ihren Eigenschutz verantwortlich.
Sollte bei der Geschichte aber Alkohol oder ähnliches im Spiel gewesen sein, ändert sich der Sachverhalt.
Was du nicht geschrieben hast, wohin haben die deine Mutter gebracht? Psychiatrie wäre perfekt, von denen bekommst Du dann auch ein Attest für die vorgelegene Unzurechnungsfähigkeit.
Du kannst der Polizei aber auch eine Mail schreiben.