Schizophrenie & Psychose – Forum für evidenzbasierte Hilfe

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Pharmakologische Strategien
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Kompakte Darstellung der Intervalltherapie mit Bupropion.
“It is plausible that this strategy prevents potential dopaminergic supersensitivity.”
– Prof. Dr. Stephen M. Stahl

➝ Bupropion bei Schizophrenie: Pharmakologie, Neurobiologie und Perspektiven
➝ Die Dopamin-Regulationshypothese
➝ Schizophrenie einfach erklärt: Was im Gehirn passiert

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Übersicht zu Intervalltherapie mit Bupropion.
“It is plausible that this strategy prevents potential dopaminergic supersensitivity.”
– Prof. Dr. Stephen M. Stahl

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Möglichkeit der Off‑Label‑Verordnung und Kostenerstattung von Bupropion bei Schizophrenie / Negativsymptomatik

Maggi

Administrator

1. Off‑Label‑Use ist bei schweren Erkrankungen rechtlich zulässig​

In Deutschland ist die Off‑Label‑Anwendung von Arzneimitteln erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus:
  • Bundesgerichtshof (BGH) – Urteile VI ZR 363/00 und VI ZR 204/09
    → Off‑Label‑Use ist zulässig, wenn
    (a) eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,
    (b) keine ausreichende zugelassene Alternative besteht oder diese nicht ausreichend wirkt,
    (c) eine begründete Aussicht auf Wirksamkeit besteht,
    (d) der Patient aufgeklärt wurde.
  • Muster‑Berufsordnung für Ärzte (MBO‑Ä)
    → Ärztinnen und Ärzte sind in der Therapie frei, solange sie nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse handeln (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3).
  • G‑BA Off‑Label‑Use‑Richtlinie (OL‑RL)
    → Off‑Label ist erstattungsfähig, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine wissenschaftlich begründete Aussicht auf Wirksamkeit besteht.
    Schizophrenie ist in der OL‑RL ausdrücklich als schwerwiegende Erkrankung klassifiziert.

2. Schizophrenie erfüllt die Kriterien für Off‑Label‑Use​

Schizophrenie gilt rechtlich und medizinisch als schwerwiegende chronische Erkrankung.
Damit ist die Grundvoraussetzung für Off‑Label‑Use erfüllt.

Wenn zugelassene Behandlungen bestimmte Symptome (z. B. Negativsymptome, Antrieb, kognitive Defizite) nicht ausreichend abdecken, kann ein Off‑Label‑Ansatz medizinisch begründbar sein.


3. Bupropion ist ein wirtschaftliches Generikum​

  • Geringe Kosten (typisch < 30 € pro Monat)
  • Breite Rabattverträge mit gesetzlichen Krankenkassen
  • Keine Hochkosten‑ oder Hochrisiko‑Medikation
Damit besteht in der Praxis kaum Risiko für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.


4. Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist möglich​

Wenn ein Arzt Bupropion auf Kassenrezept verordnet und die Off‑Label‑Begründung dokumentiert, ist die gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung verpflichtet.

Erforderlich sind üblicherweise:
  1. Diagnose (z. B. Schizophrenie / Negativsymptomatik)
  2. Kurze medizinische Begründung, warum ein Off‑Label‑Ansatz sinnvoll erscheint
  3. Aufklärung des Patienten über Off‑Label‑Use
Bei günstigen Generika wie Bupropion kommt es praktisch nie zu Rückfragen der Krankenkassen.


5. Wichtig: Keine Therapieempfehlung​

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich dazu, die rechtliche Möglichkeit einer Off‑Label‑Verordnung und Kostenerstattung darzustellen.
Ob Bupropion medizinisch sinnvoll ist, entscheidet ausschließlich der behandelnde Arzt.


Kurzfazit​

Off‑Label‑Use ist bei Schizophrenie rechtlich zulässig und erstattungsfähig.
Bupropion ist ein günstiges Generikum, weshalb Krankenkassen in der Praxis keine Probleme machen.
Die Entscheidung liegt immer beim behandelnden Psychiater.


Hier findet ihr die
Broschüre mit der Therapieorientierung,
ein prophylaktisches Standard-SSRI‑Antidepressivum wie Escitalopram ist häufig sinnvoll zum Bupropion, um noradrenalinbedingte Nebenwirkungen wie Miktionsstörungen oder Obstipationsschmerzen zu vermeiden.
Bei Schlafstörungen, die bei individuell vertretbarer Intervalltherapie des Antipsychotikums auftreten, sind Trimipramin-Tropfen (trizyklisches Antidepressivum) nebenwirkungsarm und sehr wirksam.
 
Ich habe es ja so versucht, dass ich gesagt habe, ich erreiche meine Ziele nicht (...habe ich das Gefühl...) und habe folgende Symptome[]. Daraufhin erfolgte aber keine Diagnose, weil dafür keine Zeit war. Das Problem war also nicht der prinzipielle Nicht-Wille zu einer zusätzlichen Verordnung, sondern das Etikettieren als "Schizophrenen", der gar nicht weiß, was er eigentlich will, ohne Depression. Dabei steht in den Leitlinien, dass nichts gegen die normale Verordnung von Antidepressiva spricht, außerdem wäre ich aktiver und könnte dadurch besser abnehmen. Mit Reagila ® hat es ja auch geklappt, aber das ist in Deutschland ja auch ein "Schizophrenie"-Medikament (im Gegensatz zu den USA, wo man damit das Lithium aus der Verordnung drängen will, was aber nicht gelingt; ein gutes Mittel ist das Cariprazin, ich verstehe nur nicht den Widerspruch, es kommt die Kasse viel teurer als die Depressionsbehandlung inklusive Bupropion oder auch einem SSRI, weil es noch einige Jahre nicht als Generikum hergestellt werden darf).

Eben entdecke ich neu auf docmorris.com:

https://www.docmorris.de/mysimba-8-mg90-mg-retardtabletten/19918479

Na bitte, es geht ja anscheinend doch! [Ärger!]
 
Das Mysimba ® kostet auch nur 1€ pro Tag, na und? Dann suche ich mir einen anständigen Arzt und zahle es selber [hab doch keine Lust mehr]!
Ich bezweifle sehr, ob dir Mysimba viel bringt. Du willst das sicherlich zur Gewichtsreduktion wegen dem zusätzlichen Naltrexon zum Bupropion = Mysimba.
Ich habe mir damals Naltrexon zusätzlich zum Bupropion aufschreiben lassen und es brachte mir vom Gewicht her nur wenig nutzen.

Mit dem Weg kommst du günstiger. Bupropion 150mg in Wirkstärke zusätzlich (Kassenrezept, da begründet) und Naltrexon kannst du dir dann immer noch auf Privatrezept holen, weil das ja primär zum Abnehmen gedacht ist.
 
Bupropion sollte man kostenlos mit normalem Kassenrezept bekommen. Einerseits kann mit Negativsymptomen argumentiert werden, aber auch mit Nikotionsucht.
Europe PMC
Demnach wurde der PANSS mit dem zusätzlichen Bupropion von 100 auf 50 reduziert. Also, man kann auch mit der Hoffnung auf bessere Positiv- und Negativsymptome begründen. Das ist eben fallberichtsbasiert, weil es dazu keine klare Studienlage gibt.

  • G‑BA Off‑Label‑Use‑Richtlinie (OL‑RL)
    → Off‑Label ist erstattungsfähig, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine wissenschaftlich begründete Aussicht auf Wirksamkeit besteht.
    Schizophrenie ist in der OL‑RL ausdrücklich als schwerwiegende Erkrankung klassifiziert.
Trifft für Schizophrenie zu und ist wissenschaftlich begründet. Zusätzlich wird den Leitlinien zufolge bei Nikotinsucht auch ein Entwöhnungsmittel empfohlen, wozu Bupropion zählt. Für die etwa 70 % Schizophrenen, die nikotinabhängig sind, ist das also sogar leitliniengerecht, also kein Offlabel.
 
Wieder ein Tag der Chance auf medikamentös unterstütztes Abnehmen und Sich-besser-Fühlen näher, in 1 1/4 h ist der Anruf zur Terminvereinbarung möglich. Schade dass die niedergelassene Psychiaterin nicht mitgemacht hat, aber ich habe da auch meine sinnvolle Entscheidung getroffen (sie hat ja genug Patienten, die Verschreibe-, nicht Psychotherapie-Praxis ist angeblich überlaufen).
 
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