SlowMotion
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Guten Tag,
Ich werde im Februar ausgesteuert. Nun hieß es zu mir, ich soll mich bei der Arbeitsagentur melden. Ist dies wirklich nötig? Selbst wenn ich über die Nahtlosigkeitregelung Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte, frag ich mich, ob ich dieses behalten darf. Ich habe bereits im Mai einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Eine teilweise bekomme ich schon. Falls nun rückwirkend festgelegt wird das ich voll erwerbsgemindert bin, hätte ich ja dann Arbeitslosengeld 1 + Rente bezogen. Das klingt für mich nicht logisch.
Danke für eure Antworten!
Grüße SlowMotion
Ich werde im Februar ausgesteuert. Nun hieß es zu mir, ich soll mich bei der Arbeitsagentur melden. Ist dies wirklich nötig? Selbst wenn ich über die Nahtlosigkeitregelung Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätte, frag ich mich, ob ich dieses behalten darf. Ich habe bereits im Mai einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Eine teilweise bekomme ich schon. Falls nun rückwirkend festgelegt wird das ich voll erwerbsgemindert bin, hätte ich ja dann Arbeitslosengeld 1 + Rente bezogen. Das klingt für mich nicht logisch.
Danke für eure Antworten!
Grüße SlowMotion