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“It is plausible that this strategy prevents potential dopaminergic supersensitivity.”
– Prof. Dr. Stephen M. Stahl

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Eine Frage - Umstellung vom Bürgergeld auf Grundsicherung

Minka

New member
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Mein Sohn hat Schizophrenie, 50 % Behinderung, bekommt Bürgergeld und lebt bei uns (zahlt keine Miete). Seine Sachbearbeiterin bestand darauf, dass er Grundsicherung bekommt und hat einen Antrag beim Amtsarzt zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit gestellt. Heute kam ein Schreiben vom Jobcenter.
Sie möchte mit meinem Sohn über das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachten sprechen, außerdem möchte sie mit ihm einen Kooperationsplan erstellen.
Was heißt das? Hat der Amtsarzt ihn als arbeitsfähig eingestuft? Wenn nicht, warum möchte sie mit meinem Sohn einen Kooperationsplan erstellen. Der Amtsarzt hat meinen Sohn gar nicht gesehen. Wir haben einen Bericht von seinem Psychiater von LWL eingereicht. Der Psychiater hat geschrieben, dass er nicht arbeitsfähig ist. Er nimmt 2 Depots und Haldol als Notfallmedikation. Der Termin ist in einer Woche.
Er kann noch nicht mal 1 Stunde am Tag arbeiten.
Wie soll ich dieses Schreiben verstehen?
 
Ich würde mir darüber keinen Kopf machen. Wenn dein Sohn wie beschrieben erwerbsunfähig ist, landet er automatisch in der Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
 
Und wie soll der Kooperationsplan in dem Falle aussehen? Es sieht so aus, als hätte der Amtsarzt ihn wenigstens teilweise erwerbsfähig geschrieben.
 
bekommt Bürgergeld und lebt bei uns (zahlt keine Miete)
Das wird auch so bleiben, wenn er nicht unter Behindertenrecht versorgt wird, nur dann kann er an euch Miete zahlen, die von den Sozialbehörden übernommen wird und es ist nicht Unterhaltsleistung von euch (Unterschied Bürgergeld/GS Alter_Erwerbsminderung; Grundlage: BTHG).

Lass ihn mal frei zu dem Termin jetzt gehen. Kooperationsplan heißt allerdings, dass sie es nochmal mit Bürgergeld versuchen. Allerdings hat der Amtsarzt das "angesetzt", denn das heißt weiterhin Arbeitslosengeld2 / Grundsicherung für erwerbsfähige HIlfebedürftige. Erwerbsfähig heißt dabei, dass er mindestens drei Stunden/Tag unter der Woche arbeiten kann.

Ich kenne den Vorgang, von mir selber, viele Jahre ist's her. Nur dass es sich bei mir sehr sehr lange hinzog und ich kostbare Lebenszeit in Hartz IV plattmachte. Ich habe es aber versucht, drin zu bleiben, deinem Sohn sagt die Beamtin vom Jobcenter bei dem Termin wahrscheinlich, dass sie hofft, dass er in Bürgergeld bleiben kann und dass er fitter wird, sie das beobachten will. Das muss man dann erstmal als ihre Meinung hinnehmen, sie schont ihn ja auch und erläutert ihm, was sie von ihm verlangen wollen (Berichte von Ärzten z. B., Krankmeldungen wenn die AU aktuell besteht, nicht erst hinterher, Wahrnehmen der Termine im Jobcenter), das ist nicht viel, ich glaube, du machst dir da zu viel Sorgen.
 
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